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Landesvorstandssitzung

Landesvorstand fordert: Masterplan zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und für mehr Personal in der sächsischen Polizei

Dresden.

Auf seiner heutigen Landesvorstandssitzung in Dresden hat sich das Gremium mit den aktuellen Ereignissen der letzten Wochen und dem Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020 beschäftigt. In diesem Zusammenhang wurde sehr umfassend über die Ursachen und Wirkungen in der Praxis beraten.

Dabei wurden insbesondere die täglichen polizeilichen Anforderungen, die aktuelle Personalsituation (Anzahl, Altersstruktur, Krankenstand), der Zustand der Liegenschaften, die die Polizei nutzt sowie der aktuelle Stand und die notwendige Entwicklung der Möglichkeiten und Rahmenbedingungen in der Aus- und Fortbildung der sächsischen Polizei betrachtet.
Darüber hinaus wurde im Ergebnis festgestellt, dass die Einschätzung der polizeilichen Lage und gesellschaftlichen Entwicklung in den letzten 10 Jahren durch die Politik und Regierung falsch beurteilt oder unterschätzt wurde. Beispielhaft seien hier nur die Entwicklung der Versammlungslagen und der Computerkriminalität sowie der Umgang mit den Themen Reichsbürger und Salafisten genannt. Der Stellenabbau bei Bund und Ländern wirkt noch immer, so dass auch die Arbeitsfähigkeit der Polizei des Freistaates Sachsen an ihre Grenzen gelangt ist. Der persönliche Einsatz der Beschäftigten der Polizei über das normale Maß hinaus hat bisher Schlimmeres verhindert.

Die in den letzten zwei Jahren eingeleiteten Maßnahmen wurden und werden durch die GdP Sachsen anerkannt. Diese können jedoch nur die ersten Schritte sein und sind derzeitig der sogenannte Tropfen auf den heißen Stein. Die sächsische Polizei benötigt nachhaltige zukunftsfähige Rahmenbedingungen.

Der Landesvorstand der GdP Sachsen fordert deshalb die sofortige Erarbeitung eines Masterplanes 2019-2030 zur Umsetzung der Verbesserung der Rahmen- und Arbeitsbedingungen sowie für mehr Personal in der sächsischen Polizei.

Der Masterplan sollte mindestens folgende Schwerpunkte beinhalten:


    Ø Schnellerer Aufbau des Personalkörpers auf mindestens 16 000 Beschäftigte, d. h. Polizeivollzugs- und Verwaltungsbeamte sowie Tarifbeschäftigte

    Ø Sicherstellung eines stabilen Einstellungskorridors pro Jahr von mindestens 700 Auszubildenden für den Polizeivollzugsdienst bis zum Jahr 2030

    Ø Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen auf der Grundlage des Sofortprogrammes der GdP Sachsen (hier klicken)

    Ø Personalentwicklungskonzeptionen 2019 – 2024 und 2025 – 2030


Vor allem ist es momentan erforderlich, den uns vorliegenden Entwurf zum Doppelhaushalt 2019/2020 zu überarbeiten und schon jetzt an den Masterplan anzupassen. Es ist völlig unverständlich, dass in den nächsten zwei Jahren z. B. nur 25 Bereitschaftspolizisten mehr vorgesehen sind und in der Aus- und Fortbildung an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) trotz der Mehreinstellungen 2 Kollegen weniger tätig sein sollen.

GdP – Wir tun was!

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