Zum Inhalt wechseln

In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei Dezember 2004 sind u.a. folgende Themen zu finden...

Redaktion:
Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.), Bahndamm 4, 06862 Thießen,
Telefon: (0391)250 - 2091, Fax 2852, priv. Telefon: 03490 20932; Telefax: 034907/ 30698


5. Landesdelegiertentag . „Mit Sicherheit in Sachsen-Anhalt“
Halberstadt. „Polizei 21 - Mit Sicherheit in Sachsen-Anhalt“ unter diesem Motto fand am 28. und 29.10.2004 in Halberstadt der 5. Ordentliche Landesdelegiertentag der GdP Sachsen-Anhalt statt.
Der Verlauf des Landesdelegiertentages machte deutlich, dass dieses Motto für unseren GdP-Landesbezirk nicht nur einfach eine griffige Losung ist, sondern für ein Programm steht, mit dem sich die Gewerkschaft der Polizei den zukünftigen Herausforderungen in unserem Bundesland stellen wird.

è Karsten Schmidt zog Bilanz
è „Beförderung wurde zum Witz“
è Besonderheiten der Polizei müssen berücksichtigt werden.
è Unzufrieden mit Zustand in der Polizei
è Rede zwischen Bier und Buffet
è Versprecher trotz „Schluckimpfung“
è Nicht Motivation mit Berufsehre verwechseln


5. Landesdelegiertentag - GLBV neu gewählt
Halberstadt. Auf dem 5. Ordentlichen Landesdelegiertentag wurde der Geschäftsführende Landesbezirksvorstandvorstand (GLBV) der GdP Sachsen-Anhalt neu gewählt. Zum Landesvorsitzenden wurde erneut Koll. Karsten Schmidt, geb.17.01.63, aus der PD Halle gewählt.

Dank und Anerkennung
Magdeburg. Auf Beschluss des Landesbezirksvorstandes wurden auf dem 5. ordentlichen Landesdelegiertentag folgenden Kolleginnen und Kollegen Dank und Anerkennung für die außerordentliche Mitarbeit bei der Verwirklichung unserer gewerkschaftlichen Ziele, verbunden mit der Ehrenmedaille der Gewerkschaft der Polizei, Sachsen-Anhalt und mit den besten Wünschen für die Zukunft ausgesprochen:

Stoppt die Überstunden!

Da meldete die „Mitteldeutsche Zeitung“(MZ) vor einiger Zeit auf Seite 2 in dicken Lettern: „Überstundenberg bei der Polizei“ Ich glaubte es kaum und staunte, was dort stand: Die Polizeibeamten des Landes Sachsen-Anhalt haben im ersten Halbjahr dieses Jahres mehr als 210 000 Überstunden geleistet.

Das aktuelle Urteil - Anspruch auf Teilzeitarbeit
Im Streit war das Begehren einer Kollegin zu Reduzierung ihrer Arbeitszeit. Sie stellte zunächst einen Antrag nach § 15 b BAT, die Arbeitszeit für die Dauer von 5 Jahren auf 60 Prozent zu verringern und die verminderte Arbeitszeit auf die Vormittage zu verteilen.

Glosse - Ich weeß nich, mir is ja so komisch…

Glückwünsche zu Weihnachten und zum Jahreswechsel

Das aktuelle Urteil - Anspruch auf Teilzeitarbeit
Im Streit war das Begehren einer Kollegin zu Reduzierung ihrer Arbeitszeit. Sie stellte zunächst einen Antrag nach § 15 b BAT, die Arbeitszeit für die Dauer von 5 Jahren auf 60 Prozent zu verringern und die verminderte Arbeitszeit auf die Vormittage zu verteilen.

Glosse - Ich weeß nich, mir is ja so komisch…

Glückwünsche zu Weihnachten und zum Jahreswechsel








5. Landesdelegiertentag . „Mit Sicherheit in Sachsen-Anhalt“

Halberstadt. „Polizei 21-Mit Sicherheit in Sachsen-Anhalt“ unter diesem Motto fand am 28. und 29.10.2004 in Halberstadt der 5. Ordentliche Landesdelegiertentag der GdP Sachsen-Anhalt statt.

Der Verlauf des Landesdelegiertentages machte deutlich, dass dieses Motto für unseren GdP-Landesbezirk nicht nur einfach eine griffige Losung ist, sondern für ein Programm steht, mit dem sich die Gewerkschaft der Polizei den zukünftigen Herausforderungen in unserem Bundesland stellen wird. Im Grunde geht es darum, gemeinsam mit den Bürgern dafür zu sorgen, dass nicht nur die Bevölkerung im 21. Jahrhundert in Sicherheit leben kann, sondern auch die Beschäftigten in unserer Polizei. Oder ist es zuviel verlangt, wenn in der Polizei alle sozial abgesichert und ordentlich bezahlt ihren Dienst versehen können? Die GdP Sachsen-Anhalt beantwortet diese Frage mit „nein“ und machte auf dem Landesdelegiertentag deutlich, dass sie auch in Zukunft gegen einen schrankenlosen Sozial- und Personalabbau in der Polizei auftreten wird.

Karsten Schmidt zog Bilanz

In seinen Ergänzungen zum Geschäftsbericht zog der GdP-Landesvorsitzende Karsten Schmidt die Bilanz der gewerkschaftlichen Arbeit seit dem 4. Ordentlichen Landesdelegiertentag im Dezember 2000 in Wernigerode. Als besonders einschneidende Erfahrung bezeichnete er die Regierungsübernahmen durch die CDU/FdP-Koalition im Frühjahr 2002 in Sachsen-Anhalt, die nur wenige Monate nach den Terroranschlägen des 11. September Personal in der Polizei abbauen wollte. „Die Parteien CDU und FdP erklärten das Bündnis für Arbeit, das die GdP kurz zuvor mit der Vorgängerregierung abgeschlossen hatten, für erledigt,“ sagte Karsten Schmidt. Erst später habe die Landesregierung an den Verhandlungstisch zurückgefunden. Zuvor musste die GdP gegen betriebsbedingte Kündigungen ankämpfen, die für die Tarifbeschäftigten in der Polizei geplant waren. Im Juni 2003 zeigte sich Ministerpräsident Böhmer bereit, über einen Tarifvertrag zur sozialen Absicherung zu verhandeln. „Enttäuschend war an dieser Stelle die Zusammenarbeit mit den Berufsvertretungen BdK und DPolG,“ stellte Karsten Schmidt fest. „Enttäuschend deshalb, weil diese Berufsvertretungen der Landesregierung schon eine Einigung bei einer Gehaltsabsenkung von 12,5 Prozent angeboten hatten. Das spätere Verhandlungsergebnis von 5 bzw. 7,5 Prozent sei gefährdet gewesen. „Deshalb,“ so Karsten Schmidt, „gilt nach wie vor: Zusammenarbeit, da wo sie passt, aber eine gemeinsame Organisation liegt zurzeit auf Eis.“

„Beförderung wurde zum Witz“

Dann sprach der Landesvorsitzende ein weiteres Problem an, das vielen Beamten schon seit Jahren am Herzen liegt. „Im Jahr 2003 wurde das Wort Beförderung zum Fremdwort und im Jahr 2004 zum Witz. Heute kann ich nicht einmal mehr garantieren, dass die Kollegen mit der A 9 im mittleren Dienst in den Ruhestand gehen.“ Mit diesen Worten kam Karsten Schmidt auf einen Satz des Innenministers aus dessen Grußwort an den Landesdelegierten Tag zurück. Minister Jeziorsky hatte dort geschrieben, die Motivation der Mitarbeiter in der Landespolizei sei ein Garant für solide polizeiliche Arbeit. Karsten Schmidt hielt dem entgegen: „Zum Motivieren gehören immer zwei. Einer der motivieren will und einer der sich motivieren lassen will. Die Polizeibeamten wollen sich motivieren lassen, aber sie haben nun den Eindruck, dass die Landesregierung eben nicht motivieren will.“ Bei 40 Beförderungen in der ganzen Polizei Sachsen-Anhalts im Jahr 2004 sei das die einzig mögliche Schlussfolgerung.

Karsten Schmidt ging dann auf die GdP-Aktion zur 100-Prozent-Klage des BGS ein, die vor über fünf Jahren weite Kreise gezogen hatte. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im vorigen Jahr, in dem die Klage abgewiesen wurde nannte er „aus juristischer Sicht nicht nachvollziehbar. Eine reine Entscheidung nach Haushaltslage der Regierung.“ Trotzdem kämpfe die GdP weiter für die 100-Prozent-Besoldung. Wenn in den Jahren 2007 bis 2009 dieses Ziel für die Tarifbeschäftigten erreicht wird, werde sich die GdP dafür einsetzen, dass das Ergebnis für die Beamten übernommen wird.

Besonderheiten der Polizei müssen berücksichtigt werden.

Der GdP-Landesvorsitzende griff dann die wieder einmal losgetretene Diskussion über die Beamtenbesoldung auf. Er wandte sich gegen das Eckpunktepapier von Beamtenbund, Bundesinnenministerium und verdi sowie gegen die Vorschläge der Föderalismuskommission. Zu diesem Thema hatte der Geschäftsführende Landesbezirksvorstand (GLBV)kurz vor dem Landesdelegiertentag einen Dringlichkeitsantrag eingebracht. Darin wird der Landesbezirksvorstand aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass eine Modernisierung des Beamtenrechts den Besonderheiten in der Polizei gerecht wird und Verschlechterungen abgewendet werden. Des weiteren soll er sich dafür einsetzen, dass die Pläne der Föderalismuskommission, das Beamtenrecht in die Hoheit der Bundesländer zu geben, verhindert werden. In der Begründung heißt es, dass die GdP Sachsen-Anhalt nicht gegen eine Modernisierung des Beamtenrechts ist und zukunftsfähige Lösungen immer unterstützen wird. Dabei müsse aber unbedingt darauf geachtet werden, dass die Besonderheiten der Polizei Berücksichtigung finden und Verschlechterungen verhindert werden. Insbesondere die Pläne der Föderalismus-Kommission müssen verhindert werden, da sonst die Gefahr der völligen Zersplitterung des deutschen Beamtenrechts und der Behandlung der Beamten nach Kassenlage drohe. Karsten Schmidt fragte auch, wie diese neuen Besoldungsmodelle funktionieren sollen, wenn die Landesregierung in Sachsen-Anhalt schon jetzt nicht bereit sei, Qualifikation in der Polizei anzuerkennen. Das beste Bespiel seien die Kolleginnen und Kollegen, die jetzt ihre Fachhochschulausbildung abgeschlossen haben. „Derzeit ist noch offen, wann sie ernannt werden,“ so Karsten Schmidt.

Weitere finanzielle Belastungen für Polizeibeamte sind im nächsten Jahr aus der Heilfürsorge zu erwarten. Dazu fanden vor einiger Zeit Gespräche der Gewerkschaften in der Polizei mit dem Innenministerium statt. Dabei wurde deutlich, dass das Innenministerium an der Heilfürsorge festhalten möchte. Allerdings soll für weitere Leistungen zugezahlt werden. Zuzahlungen für Brillen und Zahnersatz stehen allerdings im Moment nicht zur Debatte.

Unzufrieden mit Zustand in der Polizei

Nach den Erläuterungen des Landesvorsitzenden diskutierten verschiedene Kollegen die aufgeworfenen Fragen. Es war ihnen anzumerken, wie unzufrieden sie mit dem jetzigen Zustand in der Polizei sind, wo sie nicht nur ihren Job, sondern auch ihre Lebensaufgabe gefunden haben. Ein Kollege wies darauf hin, dass der Innenminister hier Motivation mit Berufsehre verwechselt. „Es gibt Kollegen, die 14 Jahre lang nicht befördert wurden, was werden die dazu sagen? Er forderte, mit anderen Gewerkschaften einen gemeinsamen Nenner zu finden und die Gemeinsamkeiten auszubauen.

Sven Caroli von der Bezirksgruppe Halle forderte vor dem Hintergrund des drastischen Einkommensgefälles im öffentlichen Dienst Europas, das Erreichte zu verteidigen. Nicht auszuschließen sei, dass die Politiker mit den geringen Einkünften in anderen Ländern Europas argumentieren könnten, um den Sozialabbau in der Polizei voranzutreiben.

Der Nachmittag des ersten Beratungstages wurde durch die Wahlen zu den Gremien unseres Landesbezirks zu einem ersten Höhepunkt. Mit der überwältigenden Mehrheit von 64 Stimmen wählten die 68 Mandatsdelegierten Karsten Schmidt erneut zum Landesvorsitzenden des Landesbezirks Sachsen-Anhalt der Gewerkschaft der Polizei. Damit ist er seit 1997 ununterbrochen in dieser Funktion und erhielt zum zweiten Mal das Vertrauen der Delegierten eines ordentlichen Landesdelegiertentages.

Rede zwischen Bier und Buffet

Beschlossen wurde dieser erste Tag mit dem schon traditionellen „Sachsen-Anhalt-Abend“, zu dem sich auch Innenminister Klaus Jeziorsky eingefunden hatte. Wegen Terminschwierigkeiten, wie es hieß, sei der Innenminister schon etwas eher zur GdP-Veranstaltung erschienen. Eigentlich war der nächste Vormittag den Gästen unseres Landesbezirks vorbehalten gewesen. So redete nun der Innenminister, der fast wie ein Teil des Kulturprogramms der Gruppe „Phönix-Animation“ wirkte, zwischen Bier und Buffet über seine Politik. Da die Akustik aber sehr dürftig war und die Anwesenden vom Minister kaum Neues erwarteten, blieb auch die Resonanz verhalten. Mit diversen Gesprächen an den Tischen versuchte er später die Atmosphäre zu verbessern. Trotz dieser „Spareinlage“ stieg die Stimmung an und die Delegierten und ihre Gäste konnten noch einen angenehmen Abend bei Musik und der Bewegungsakrobatik der Gruppe „Phönix-Animation“ verbringen.

Versprecher trotz „Schluckimpfung“

So wie der erste Beratungstag geendet hatte, nämlich mit Kultur, begann auch der zweite. Allerdings war es diesmal die Junge Gruppe der GdP, die für Erheiterung sorgte. „Doktor“ Holger Jungklaus und seine „Sprechstunden-Assistentinnen“ Anett Pfeiff und Sandra Holzweißig verabreichten jedem Tagungsteilnehmer eine „Schluckimpfung gegen Sparwahn“. „Anti-Paceroman“ hieß das Wunderserum, das extra zu diesem Zweck in der Firma Abtshof in Magdeburg abgefüllt wurde. Nach der Impfung bekam jeder Patient noch ein Fläschchen zur Stärkung mit auf den Weg.

Mit Kultur ging es im Tagungsraum auch gleich weiter. Hier räumte „Putzfrau Erna“, eine Kabarettfigur, auf. Erna berichtete von ihrem Ehemann Hugo, der als Polizist in Sachsen-Anhalt „Dienst nach BSM macht“.

Ernste Mienen bekamen die Teilnehmer bei den Ausführungen des GdP-Bundesvorsitzenden Konrad Freiberg, der über die aktuelle Sicherheitslage in Deutschland sprach. Er kritisierte die Reaktion der Politiker auf den islamistischen Terrorismus, die mit neuen Gesetzen auf der einen Seite einen Aktionismus entfacht haben und auf der anderen Seite bei der Polizei sparen. „Die selben Leute, die die Terrorismusgefahr kennen sind es, die bei der Polizei kürzen,“ sagte Konrad Freiberg. Den Inhalt des so genannten Eckpunktepapiers bezeichnete als „Sprechblasen“. Auch zu den Verfassern fand der GdP-Bundesvorsitzende treffende Worte: „Wir lehnen es ab, dass Menschen über uns bestimmen, die von uns keine Ahnung haben und es auch nicht gut meinen.“ Energischen Widerstand kündigte Konrad Freiberg gegen die Pläne der Föderalismuskommission an. „Eine Konkurrenz zwischen den Ländern ist schädlich und wird zu einer Katastrophe führen,“ warnte der Bundesvorsitzende.

Der Staatsekretär im Innenministerium Sachsen-Anhalts, Thomas Pleye, der seinen Minister vertrat, musste einräumen, dass das Weihnachtsgeld tatsächlich weitgehend gestrichen werden soll. Schon bei dem Satz. „Es ist uns nicht leicht gefallen, das anzupacken,“ gab es Unruhe im Saal. Diese Unruhe wurde noch stärker, als er an die Anwesenden appellierte: „Es sollte nach außen nicht der Eindruck entstehen, die Leistungsbereitschaft und der Leistungswillen seien nicht mehr vorhanden.“ Er musste dann jedoch zugeben, dass 40 Beförderungen nur der „Tropfen auf den heißen Stein gewesen sind.“ Schallendes Gelächter erntete der Staatssekretär, als er das bedarfsorientierte Schichtmodell (BSM) begründete. „Durch BSM wird das Personal einzig der politischen, äh polizeilichen Lage entsprechend eingesetzt.“ Dieser freudsche Versprecher bot einen tiefen Einblick in die Gedankenwelt eines Politikers, dem polizeifachliche Überlegungen fremd zu sein scheinen.

Ähnlich wie Staatssekretär Pleye erging es dem CDU-Innenexperten und Landtagsabgeordneten Erich Reichert. Er verkündete zunächst, er sei „bereit, den Rucksack an Kritik ins Innenministerium mitzunehmen“. Dann meinte er aber: „Wir dürfen die Polizei nicht als Kostenfaktor sehen-das tun wir als CDU auch nicht.“ Als der ganze Saal darüber lachte, weil es alle in der Realität ganz anders erleben, meinte er: „Sie können hier ihren Unmut gern ausdrücken, das tut mir gar nichts!“ Ein Delegierter entgegnete ihm darauf: „Das ist es ja gerade!“

Nach seiner Rede bekam Erich Reichert von Karsten Schmidt eine große Flasche „Anti-Paceroman“ als Geschenk für den Ministerpräsidenten überreicht, damit dieser seinen Sparwahn therapieren kann.

Nicht Motivation mit Berufsehre verwechseln

Zum Abschluss der Diskussion gab Karsten Schmidt den Politikern, besonders der CDU, mit auf den Weg: „Eine rote Karte entgegenzunehmen ist die eine Sache, die Inhalte zu verstehen eine andere. Man sollte auch nicht ständig Motivation mit Berufsehre verwechseln, denn sonst fühlen sich unsere Kollegen gedrängt, auf der Straße zu beweisen, dass sie demotiviert sind.“

Nach der Beratung der Anträge endete der 5. Ordentliche Landesdelegiertentag der GdP Sachsen-Anhalt mit dem Schlusswort des wieder gewählten Landesvorsitzenden Karsten Schmidt. Ein Landesdelegiertentag, der die Herausforderungen ganz klar gezeigt hat, vor denen unser Landesbezirk heute steht. Eines ist sicher: Die Anforderungen an die gewerkschaftliche Kampfkraft werden weiter wachsen. Genau so sicher ist aber: Die Politiker bekamen einen Einblick, wie unsere Mitglieder fühlen und denken. Sie lassen sich nichts mehr vormachen und sie sind bereit zu handeln, wenn es um ihre sozialen Interessen geht.

Lothar Jeschke

5. Landesdelegiertentag - GLBV neu gewählt

Halberstadt. Auf dem 5. Ordentlichen Landesdelegiertentag wurde der Geschäftsführende Landesbezirksvorstandvorstand (GLBV) der GdP Sachsen-Anhalt neu gewählt. Zum Landesvorsitzenden wurde erneut Koll. Karsten Schmidt, geb.17.01.63, aus der PD Halle gewählt.

Weiter wurden auf dem 5. Ordentlichen Landesdelegiertentag in Halberstadt folgende Kolleginnen und Kollegen in den GLBV gewählt:

Koll. Karl Heinz Fischer als stellv. Vors. für Tarif aus der PD Magdeburg

Koll. Berndt Dudka als stellv. Vorsitzender aus der PD Dessau

Koll. Thomas Friedrich als stellv. Vorsitzender aus der PD Halberstadt

Koll. Gerhard Joppe als stellv. Vorsitzender aus der PD Magdeburg

Kolln. Vera Ruppricht als Landeskassiererin aus der LBP Magdeburg

Koll. Lutz Gutewort als stellv. Landeskassierer aus der PD Dessau

Koll. Uwe Petermann als Landesschriftführer aus dem MI LSA

Kolln. Sibylle Staliwe als stellv. Landesschriftführerin aus der PD Halle

Uwe Petermann

Dank und Anerkennung

Magdeburg. Auf Beschluss des Landesbezirksvorstandes wurden auf dem 5. ordentlichen Landesdelegiertentag folgenden Kolleginnen und Kollegen Dank und Anerkennung für die außerordentliche Mitarbeit bei der Verwirklichung unserer gewerkschaftlichen Ziele, verbunden mit der Ehrenmedaille der Gewerkschaft der Polizei, Sachsen-Anhalt und mit den besten Wünschen für die Zukunft ausgesprochen:

Kolln. Birgit Dünow,

Kolln. Cornelia Schiergott

Kolln. Ilse Ledermann

Kolln. Ingeborg Kiepsch,

Kolln. Vera Dallmann

Koll. Berndt Jahnke,

Koll. Gerd Ullmann,

Koll. Günther Jänsch

Koll. Günther Martens,

Koll. Jörg Kuske,

Koll. Jürgen Naatz

Koll. Lothar Faßhauer,

Koll. Peter Schwendig,

Koll. Werner Kühner.

Uwe Petermann

Stoppt die Überstunden!

Da meldete die „Mitteldeutsche Zeitung“(MZ) vor einiger Zeit auf Seite 2 in dicken Lettern: „Überstundenberg bei der Polizei“ Ich glaubte es kaum und staunte, was dort stand: Die Polizeibeamten des Landes Sachsen-Anhalt haben im ersten Halbjahr dieses Jahres mehr als 210 000 Überstunden geleistet. Dann folgte eine genaue Aufgliederung der Dienststellen und der Stunden, die die Beamten eigentlich vergütet bekommen sollten. So müsste es eigentlich in der Praxis sein.

Doch ich frage mich, wie will man dies den Polizeibeamten der Polizeidirektion Dessau, bei denen rund 26 000 zusätzliche Stunden in Sondereinsätzen anfielen, überhaupt noch vergüten? Ähnlich sieht es bei den Magdeburger Polizisten und bei der Bereitschaftspolizei aus.

Hier erkennt jedenfalls der Außenstehende, was unsere Polizei leistet und sieht, dass der Polizeidienst kein Zuckerlecken ist. In der MZ wird leider nichts darüber geschrieben, wie man den „einsatzfreudigen Polizisten“, die rund um die Uhr für die Bürger und auch für die Politiker da sind, die Stunden vergütet.

Unsere Gewerkschaft der Polizei kritisiert diesen Überstundenberg ständig und fordert, die dramatische Entwicklung zu stoppen. Denn schließlich leidet nicht nur die Familie unter dem Überstundenstress, nein auch die Gesundheit der Beamten wird gefährdet. Deshalb ist die Forderung der GdP verständlich: Die Überstunden müssen abgegolten werden, wie auch immer!

Wir fragen:

Weshalb folgt auf Lob und Anerkennung nach schwierigen Einsätzen oder aufgeklärten spektakulären Kriminalfällen mit vielen Überstunden die Streichung des Urlaubsgeldes und die Reduzierung des Weihnachtsgeldes?

Ist der Dank für das Engagement und die hohe Motivation die Verlängerung der Wochenarbeitszeit und der Lebensarbeistzeit, über die auch schon diskutiert wurde?

Wie sagte doch vor Jahren Konrad Freiberg: „Die Politik der Inneren Sicherheit in Deutschland verdient die rote Karte.“

Trotz der vielen Überstunden unserer Polizisten geht der Personalabbau weiter. Kahlschlag-Spitzenreiter mit weit über 1000 Stellen ist hier Sachsen-Anhalt. Nun müssen unsere Gewerkschaftsmitglieder diesem schändlichen Treiben ein Ende setzen. Stoppt die Überstunden, gespart wurde bei der Polizei mehr als genug.

Martin Händler

Das aktuelle Urteil - Anspruch auf Teilzeitarbeit

Im Streit war das Begehren einer Kollegin zu Reduzierung ihrer Arbeitszeit. Sie stellte zunächst einen Antrag nach § 15 b BAT, die Arbeitszeit für die Dauer von 5 Jahren auf 60 Prozent zu verringern und die verminderte Arbeitszeit auf die Vormittage zu verteilen. Der Arbeitgeber stimmte der Reduzierung der Arbeitszeit, nicht jedoch dem Verteilungswunsch der Klägerin auf die Vormittage zu. Mündliche Erörterungen zu diesem Thema führten zu keinem Erfolg. Die Kollegin beantragte dann–unter Berufung auf § 8 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)-ihre Arbeitszeit auf 20 Stunden pro Woche, verteilt auf die Zeit montags bis donnerstags 8 bis 13 Uhr, zu verringern. Der Arbeitgeber lehnte diesen Antrag ohne neuerliche Verhandlungen mit der Begründung ab, die Kollegin solle als Personalreserve eingesetzt werden und müsse daher während der gesamten Geschäftsstunden verfügbar sein.

Zur Entscheidung:

Die Vorinstanzen haben der Kollegin Recht gegeben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verwies den Rechtsstreit aus einem prozessualen Grund wieder an das Vorgericht zurück, befasste sich aber inhaltlich mit einem wichtigen Problem des Teilzeitanspruchs.

Der ursprünglich geltend gemachte Anspruch nach § 15 b BAT–Arbeitszeitreduzierung aus familiären Gründen–war nicht mehr Gegenstand des Verfahrens.

Das BAG hat festgestellt, dass die persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen für die Anwendung des Anspruches auf Reduzierung der Arbeitszeit erfüllt sind. Die Kollegin war länger als 6 Monate bei dem Arbeitgeber beschäftigt und bei diesem sind regelmäßig auch mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Auch die weiteren Formalien sind erfüllt. Die Kollegin hat den Anspruch spätestens 3 Monate vor dem Beginn der reduzierten Arbeitszeit geltend gemacht.

Das BAG hat weiterhin festgestellt, dass sich beide Parteien nicht auf eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 20 Stunden geeinigt haben. Nach der Gesetzeslage kann der Arbeitnehmer das Verlangen auf Verringerung der Arbeitszeit mit einem konkreten Verteilungswunsch in der Weise verbinden, dass er sein Änderungsangebot von der Festsetzung der gewünschten Arbeitszeitverteilung abhängig macht. (Ich will die Verringerung der Arbeitszeit nur, wenn ich auch die gewünschte Verteilung bekomme)

Tut er dies, kann das Änderungsangebot vom Arbeitgeber nur einheitlich angenommen oder abgelehnt werden (§ 150 Abs. 2 BGB). Vorliegend hatte die Kollegin dies so getan, so dass der Arbeitgeber neben der Reduzierung auch den Verteilungswunsch abgelehnt hat.

Nun ist es vom Gesetz her so, dass die fehlende Zustimmung des Arbeitgebers zur Reduzierung und Verteilung ersetzt werden kann (§ 8 Abs. 5 Satz 2 und 3 TzBfG). Dies geschieht, wenn der Arbeitgeber nicht–wie es § 8 Abs. 1 TzBfG vorsieht–spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung gegenüber dem Arbeitnehmer schriftlich ablehnt. Dann verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang (§ 8 Abs. 5 Satz 2 TzBfG) und die verringerte Arbeitszeit wird gemäß den Wünschen des Arbeitnehmers verteilt (§ 8 Abs. 5 Satz 3 TzBfG). Der bestehende Arbeitsvertrag wird in einem solchen Fall kraft Gesetzes abgeändert.

Der Arbeitgeber hatte dies vorliegend in einem entsprechenden Schreiben getan, ohne allerdings nach § 8 Abs. 3 TzBfG über den Verringerungs- und Verteilungswunsch zu verhandeln. Ihn trifft aber die Pflicht, mit dem Arbeitnehmer sowohl über die Verkürzung, als auch über die Verteilung der Arbeitszeit zu verhandeln.

Die Frage ist nun, ob die nicht durchgeführte Verhandlung seitens des Arbeitgebers dazu führte, dass die Ablehnung des Teilzeitverlangens unwirksam ist oder sich als Rechtsmissbrauch darstellt. Im dargestellten Fall waren bei der ersten Beantragung der Reduzierung der Arbeitszeit nach § 15 b BAT schon alle Sachargumente ausgetauscht worden.

Das BAG hat entschieden, dass die Verletzung der Verhandlungspflicht nach § 8 Abs. 3 TzBfG nicht ohne weiteres dazu führt, dass die Ablehnung des Teilzeitverlangens unwirksam ist oder sich als Rechtsmissbrauch darstellt.

Es führt aus, dass die gesetzlich vorgesehene Verhandlungspflicht nicht als unverbindlicher Appell ausgestaltet ist. In ihr kommt der Wille zum Ausdruck, durch Begründung von Rechtspflichten möglichst eine einvernehmliche betriebliche Regelung zu begründen. Diese Obliegenheit ist an konkrete Rechtsfolgen geknüpft. So kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine Einwendungen entgegenhalten, die im Rahmen einer Verhandlung hätten aus dem Weg geräumt werden können, wenn er entgegen der Vorschrift nicht verhandelt. Auch ist es zulässig, dass ein Arbeitnehmer nach der Durchführung der Verhandlung einen anderen Arbeitszeitwunsch einklagt, als er ursprünglich geltend gemacht hat, wenn er dabei neue Erkenntnisse berücksichtigt, die sich aus der Verhandlungsphase ergeben.

Das Gesetz sieht allerdings nicht vor, dass die Ablehnung der gewünschten Arbeitszeitverteilung unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber gegen seine Verhandlungsobliegenheit verstoßen hat. Für eine solch schwerwiegende Rechtsfolge gibt es keinen Anhalt im Gesetz. Eine solche hätte ausdrücklich vorgesehen werden müssen. Eine Zustimmung kraft Gesetzes ergibt sich nur für den Fall, dass der Arbeitgeber überhaupt nicht-fristgemäß–auf den Wunsch des Arbeitnehmers hinsichtlich Verringerung und Verteilung reagiert. Aus dem Zweck der Verhandlungspflicht allein ergibt sich keine Zustimmungsfiktion.

Auch ist nicht mit der mangelnden Verhandlung des Arbeitgebers über den Verringerung–und Verteilungswunsch des Arbeitnehmers nicht sein Ablehnungsrecht wegen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) verwirkt. Der Verlust eigener Rechte kommt nur in Betracht, wenn die gesetzliche Bestimmung keine ausreichende Sanktion anordnet und somit den Vertragspartner rechtlos stellen würde. Das TzBfG stellt aber im vorliegenden Falle nicht rechtlos, da zum einen gewisse Sanktionen an den Verhandlungsverstoß geknüpft sind und zum anderen der Arbeitnehmer die mangelnde Zustimmung seines Arbeitgebers im Wege der Leistungsklage gerichtlich ersetzen lassen kann.

Bewertung:

Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Bereich zumindest für Klarheit gesorgt. Für den Arbeitnehmer ist es zwar in einem solche Falle nicht besonders schön, wenn der Arbeitgeber seinen Verringerungs-und Verteilungswunsch ohne Verhandlungen ablehnt, eine Zustimmungsfiktion ergibt sich aber daraus nicht. Eine solche kann der geltenden Gesetzeslage nicht entnommen werden. Insofern hätte es einer konkreteren Fassung des Gesetzes bedurft, die aber nicht erfolgt ist. Wohl oder übel muss der Arbeitnehmer in einem solchen Fall vor Gericht ziehen. Interessant ist in diesem Fall, dass die Vorinstanzen dem Vorbringen des Arbeitgebers, aus betrieblichen Gründen sei es nicht möglich, Teilzeitwünsche zu erfüllen, die sich allein auf den Einsatz am Vormittag richteten, nicht als ausreichend angesehen hat. Zumal der Maßstab bei betrieblichen und organisatorischen Gründen nicht als besonders streng angesehen wird. Allerdings ist der Arbeitgeber gehalten, seine Organisationskonzepte auch konsequent umzusetzen. So begründet z.B. der Einsatz von Teilzeitkräften bei der Tätigkeit, für die ein Teilzeitwunsch eines anderen Arbeitnehmers abgelehnt wurde, Zweifel an der konsequenten Umsetzung eines Organisationskonzeptes des Arbeitgebers.

(BAG, Urteil v. 18.2.2003 – 9 AZR 356/02)

Frank Schröder, GLBV

Glosse - Ich weeß nich, mir is ja so komisch…

Ich weeß nich, mir iss ja so komisch,

dass lecht sich bei mir offs Gemied,

wir wissen schon lange nich mehr,

was uns morjen und üwermorjen so blied...

Letzte Woche bin ick ja balle vom Glaum abjefalln. Mei Leidr vom Rewier sachte mir nach üwr zwanzj Johrn Arwet bei de Polizei, immer im Einzeldienst, dass ich flüsschr wäre, als Wasser, echendlich üwerflüssich. Ich wurde for de Diddelgruppe 96 gemeldet. Warum, weshalb und welche Konsequenzen das für mich had, keene Ahnung, er och nich, Aber davon hadden mir beede genuch. Solch jetzt mit Sozialhilfenivo den verdiendn Ruhestand „genießn", als Hartz IV-Berater umschuln oder weiter als üwerflüsscher Schutzmann meine Arwet machen? Was dengn meine Kollechn, muss ich weidr midmachn oder lassn se mich jornich mehr ran.

Ich weeß es nicht.

Ja dett soll widder rechen for heide, nu mal schön weider dienen un de Modiwation hoch halden, unn nich verzachen.

Eier Bolizeier aus Machdeborch

Glückwünsche zu Weihnachten und zum Jahreswechsel

Ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr wünscht der Landesbezirk Sachsen-Anhalt der Gewerkschaft der Polizei allen Mitgliedern und Mitarbeitern der GdP, ihren Familien, Angehörigen, Freunden und Bekannten.

Unseren Verhandlungs- und Gesprächspartnern in allen politischen und polizeilichen Bereichen, den Freunden der GdP, den Mitarbeitern von Behörden und Institutionen wünschen wir ebenso friedvolle und geruhsame Weihnachtsfeiertage und ein gesundes, glückliches Jahr 2005.

Besondere Wünsche allen Erkrankten sowie den Kolleginnen und Kollegen, die an den Festtagen Dienst für unsere Sicherheit verrichten.

Für den Landesbezirksvorstand, Karsten Schmidt

Landesfrauengruppe der GdP Sachsen-Anhalt

Landesseniorengruppe der GdP Sachsen-Anhalt

JUNGE GRUPPE der GdP Sachsen-Anhalt

This link is for the Robots and should not be seen.