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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei Februar 2006 sind u.a. folgende Themen zu finden...

Redaktion:
Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.), Bahndamm 4, 06862 Thießen,
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PERSONALABBAU - „Wir sind pappesatt!"
Magdeburg. Mit neuen Äußerungen zur Personaleinsparung im öffentlichen Dienst hat Ministerpräsident Wolfgang Böhmer das Jahr 2006 eingeläutet.

Dienstliche Beurteilungen vor Gericht
Am 28. September 2005 wurde vom Verwaltungsgericht Halle eine rechtswidrige Beurteilung aufgehoben (Az.:5A 268/04 HAL).

AKTUELLES DIENSTRECHT - Mehr als 6 Tage Sonderurlaub zur Pflege der Kinder möglich
Wichtige Änderung für Beamte in Sachsen-Anhalt
GVBl. LSA, ausgegeben am 8. 12. 2005

AKTUELLES DIENSTRECHT - Neue Chance bei Polizeidienstunfähigkeit
Ein aktueller Erlass aus dem Innenministerium stellt klar, dass bei allen betroffenen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, bei denen eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit anstand, eine erneute Begutachtung durchzuführen ist.

„Weihnachtsbaumschlagen“ 2005 - ohne Prügel
Schon im Vorfeld wurde darüber gelästert, weshalb wir die armen Bäume verprügeln wollen. Ich kann Euch aber nach Durchführung dieser Aktion berichten, dass es in dieser Hinsicht zu keinen Ausschreitungen kam.

SENIOREN - Herbstfahrt in den Harz
Der 28. Oktober bot sich uns in den herrlichsten Herbstfarben. Diese Fahrt führte uns in die Untertagewelt des Mansfelder Bergbaus.

GDP-KOLLEGEN - Martin mischt sich ein
Er ist absolut kein Stubenhocker und schon gar kein Leisetreter.

SENIOREN - Hallenser Termine 2006

SENIOREN - Magdeburger Termine 2006

PERSONALABBAU - „Wir sind pappesatt!"

Magdeburg. Mit neuen Äußerungen zur Personaleinsparung im öffentlichen Dienst hat Ministerpräsident Wolfgang Böhmer das Jahr 2006 eingeläutet.

In Interviews kurz vor dem Jahreswechsel kündigte der Regierungschef Sachsen-Anhalts an, vor allem bei der Polizei und den Lehrern 2000 Stellen einzusparen. Der CDU-Fraktionsschef im Landtag Sachsen-Anhalts erweiterte die Aussage Böhmers sogar noch und forderte, auch in der Verwaltung der Landwirtschaft und der Justiz weitere Stellen abzubauen. Während Justizminister Curt Becker diesem Argument energisch widersprach und auf die überdurchschnittliche Belastung der Richter verwies, bestätigte Innenstaatssekretär Thomas Pleye (CDU) teilweise die Pläne des Landeskabinetts.

Pleye erklärte, das Personalentwicklungskonzept der Regierung sehe vor, die Personalstärke der sachsen-anhaltischen Polizei dem Bundesdurchschnitt anzupassen. Danach komme ein Polizist auf 365 Einwohner. Das bedeute, dass im Land von den derzeit rund 8000 Stellen bei den Polizeivollzugsbeamten in den nächsten Jahren etwa 1000 abgebaut würden. Die angespannte finanzielle Situation und die demografische Entwicklung würden das Land zu diesem Schritt zwingen.

Scharfe Kritik an diesen Plänen kam von der GdP Sachsen-Anhalt. Gegenüber der Magdeburger „Volksstimme" sagte der stellvertretende Landesvorsitzende Uwe Petermann: „Wir sind pappesatt!" Die Personalsituation bei der Polizei kommentierte er mit den Worten: „Oberkante Unterlippe." Schon jetzt sei es „ganz schwierig, Dienstschichten zu besetzen.“ „Die Kollegen werden nur noch hin- und hergeschoben", sagte er. Immer mehr Polizisten würden sich krank melden. Wie ist die Stimmung ? Petermann: „Es fehlt nicht viel, dann brennt hier die Hütte."

Versöhnlichere Töne schlug dagegen die oppositionelle SPD an. Deren zukünftiger Spitzenkandidat bei den Landtagswahlen, Jens Bullerjahn, unterstützte Böhmer. „Die demografische Entwicklung zwingt uns zu einem weiteren Stellenabbau. Dieses gilt auch für die Bereiche Polizei und Schule. " Allerdings: „Der Stellenabbau darf nicht einseitig zu Lasten von Lehrern und Polizisten gehen. Eine konsequente Verwaltungsreform würde weitere Sparpotenziale erschließen" Ein schlanker öffentlicher Dienst biete bessere Einkommens- und Entwicklungsmöglichkeiten für den einzelnen Beschäftigten, fügte Bullerjahn hinzu. Alle Veränderungen müssten mit Gewerkschaften und Personalräten diskutiert werden.

Lothar Jeschke

Dienstliche Beurteilungen vor Gericht

Am 28. September 2005 wurde vom Verwaltungsgericht Halle eine rechtswidrige Beurteilung aufgehoben (Az.:5A 268/04 HAL).

Dienstliche Beurteilung- warum eigentlich?

Rechtsgrundlage sind hier Art. 33 Abs. 2 GG §§ 40 ff. BLV sowie §§ 40 ff LV LSA.

Die Beurteilung dient der Verwirklichung des mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatzes Beamte nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung einzustellen, einzusetzen und zu befördern (Art. 33 Abs. 2 GG ). Ihr Ziel ist es, die den Umständen nach optimale Verwendung des Beamten zu gewährleisten und so die im öffentlichen Interesse liegende Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (Art. 33 Abs. 4 GG) durch Beamte bestmöglich zu sichern. Zugleich dient die dienstliche Beurteilung auch dem berechtigten Anliegen des Beamten, in seiner Laufbahn entsprechend seiner Eignung, Befähigung und Leistung voranzukommen (Beförderung). Ihr kommt die entscheidende Bedeutung bei der Auswahlentscheidung des Dienstherrn und der dabei erforderlichen „Klärung einer Wettbewerbssituation" zu. Soweit das Soll und die gesetzliche Regelung.

Nun aber zu den Erfahrungen vieler Beamtinnen und Beamten.

Mitarbeitergespräch bei Verschlechterung ?

Eine Beamtin erhob Klage beim Verwaltungsgericht Halle, weil ihre, wegen einer bevorstehenden Beförderung gefertigte Anlassbeurteilung, willkürlich und somit fehlerhaft sei.

Im Vergleich zur vorhergehenden Regelbeurteilung habe sie sich trotz gleicher Aufgabenzuweisung von der Note 2 auf 3 verschlechtert. Darüber sei mit ihr kein Mitarbeitergespräch geführt worden, obwohl die Beurteilungsrichtlinie Nr. 6 Buchstabe (e) ein solches bei Verschlechterung ausdrücklich vorsieht.

Zu beachten ist bei einer solchen Klage immer, dass dienstliche Beurteilungen als Akte wertender Erkenntnis gerichtlich nur beschränkt nachprüfbar sind. Die Verwaltungsgerichte prüfen lediglich, ob der Dienstherr anzuwendende Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannte, von einem unrichtigen Sachverhalt ausging, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtete, sachfremde Erwägungen anstellte oder gegen Verfahrensvorschriften verstieß.

Wenn der Dienstherr Richtlinien über die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat (z.B. hier für den Polizeivollzugsdienst), prüfen die Verwaltungsgerichte außerdem, ob diese spezifischen Richtlinien mit übergeordnetem Recht zu vereinbaren sind und hinreichend beachtet wurden.(BVerwG 2C31.01vom 19.12.2002)

Darüber habe ich ja schon mehrfach berichtet. Siehe auch die GdP–Broschüre zum Thema „Beurteilung“

Das Verwaltungsgericht Halle hat in der hier geschilderten Sache z.B. festgestellt, dass „die angegriffene Beurteilung rechtswidrig ist und dass sie gegen die Verfahrensvorschriften verstößt, die der Beklagte zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes einzuhalten hatte“.

Die Beurteilungsrichtlinie für den Polizeivollzugsdienst entspreche der Laufbahnverordnung.

Anlassbeurteilungen sind vor Beförderungen natürlich möglich, wenn sie nötig sind. (siehe hierzu Abschnitt 4 Beurteilungsrichtlinie für den Polizeivollzugsdienst, Landesrecht Sachsen-Anhalt

Anlassbeurteilung

In folgenden Fällen und zu folgenden Zeitpunkten erfolgt eine Anlassbeurteilung:

auf Antrag der Beamtinnen und Beamten oder auf Anforderung der personalbearbeitenden Stellen, wenn aktuelle Erkenntnisse über den Leistungs- und Befähigungsstand benötigt werden (z.B. bei Beförderung, Aufstieg oder Wegfall des Ausnahmegrundes nach Nr. 3 Abs. 3 Buchst. d bis f ) und die letzte Beurteilung älter als ein Jahr ist. Doch wenn Anlassbeurteilungen gefertigt werden, dann unterliegen diese den selben Anforderungen wie eine Regelbeurteilung.

Für eine abweichende Form und Verfahren finden sich in den geltenden Beurteilungsrichtlinien keine Anhaltspunkte. So ist die Anlassbeurteilung genauso vorzubereiten und die Regelungen der Nr. 8 Beurteilungsbefugnis, zu beachten.

Es fehlte im vorliegenden Fall hauptsächlich das Mitarbeitergespräch während des Beurteilungszeitraumes, was nach Nr. 6 Buchstabe e zu führen ist, wenn gegenüber der letzten Beurteilung ein Leistungsabfall eingetreten ist.

Ein solcher Fall liegt vor, wenn wie im vorliegenden Fall sich die Beurteilung von Note 2 auf Note 3 verschlechtert, so die Verwaltungsrichter. Der Sinn und Zweck entfällt nach Meinung des Gerichtes auch nicht, wenn ein Beurteilerwechsel eingetreten ist.

Keine Ausnahme von der Pflicht

Eine Ausnahme von der Pflicht ein Mitarbeitergespräch zu führen, kennt die Beurteilungsrichtlinie nicht! Auch nicht wenn der Beurteiler wechselt. Denen, die diese Richtlinie erstellt haben, war auch der Fall des Beurteilerwechsels geläufig. Der neue Vorgesetzte, muss sich nach Meinung des Gerichtes, über die bisherigen Beurteilungen kundig machen. Leider sagt das Gericht hierzu, dass der Vorgesetzte das Recht hat, diejenigen Informationen zu erhalten hat, die erforderlich sind. Er muss von der aktenführenden Stelle zumindest das Ergebnis der letzten Beurteilung mitgeteilt bekommen. Damit erreicht das Gericht aber leider nicht das gewünschte Ziel, nämlich die Mitarbeitergespräche.

Viele Vorgesetzte werden sich nun ausschließlich auf die Vorbeurteilung stützen und sie lediglich fortschreiben. Miteinander geredet wird zukünftig dann auch bloß nicht.

Der Sinn und Zweck eines Mitarbeitergespräches entfällt auch bei einem Beurteilerwechsel nicht, auch nicht bei nur kurzen Unterstellungszeiten.

Mitarbeitergespräch

Es dient dazu, dem Mitarbeiter während des Beurteilungszeitraumes deutlich zu machen, wo er leistungsmäßig steht, so die Richter zu Recht.

In einer Zwischenbewertung während des Beurteilungszeitraumes kann man sehr wohl Erkenntnisse gewinnen, ob es Differenzen zwischen beiden Seiten gibt und diese dann im Gespräch bewerten oder den Mitarbeiter zur Leistungssteigerung anhalten. Gerade die gesonderte Pflicht, bei einem Leistungsabfall ein Mitarbeitergespräch zu führen, ist eine Maßnahme der Personalführung, so die Richter. Damit sollen die Ursachen für einen Leistungsabfall ergründet und Möglichkeiten gefunden werden, dem entgegen zu wirken.

Viele Vorgesetzte und Beamte kennen nicht einmal das Erörterungs- geschweige das Mitarbeitergespräch.

Hilfsweise legt man nun lieber auf ministeriale Anweisung BSM-Strichlisten für „Debben“ und andere sonstige landesgewinnträchtige Aufgaben an, anstatt wirklich mit Können zu führen oder die Vorgesetzten wieder in die Verantwortung zu nehmen bzw. sie zu lassen. Die Strichlisten kann der Beamte A 7 auch selber ausfüllen, brauchen wir dann noch ...?

Magdeburg anderer Meinung

Eine einfache Antwort oder Lösung, wäre ja auch viel zu einfach. Denn wenn man zwei Juristen fragt, bekommt man natürlich drei unterschiedliche Meinungen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte 2004, in einem etwas anders gelagerten Fall, zum Mitarbeitergespräch allerdings eine völlig andere Meinung. (Az: 8 A 447/03)

Mitarbeitergespräche seien nicht so entscheidend und das Fehlen der Mitarbeitergespräche habe keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit der Beurteilung. Warum sind Mitarbeitergespräche dann zu führen?

Das Gericht in Magdeburg hat 2004 das Mitarbeitergespräch mit dem Erörterungsgespräch verglichen. Nach Auffassung des OVG Münster berührt das Unterbleiben eines vorgeschriebenen Erörterungsgespräches nicht die Rechtmäßigkeit der Beurteilung (Beschluss vom 2. Mai 2003).

Schadenersatzanspruch

Sachlich notwendige Kritik, die der Behebung vorhandener Mängel und der Verbesserung der Leistungen diene, stelle eine allgemeine Aufgabe jedes Vorgesetzten dar und gehöre nicht zum Beurteilungsverfahren. Komme ein Vorgesetzter diesen Aufgaben nicht nach, so verletze er gegebenenfalls die ihm im Rahmen der Fürsorgepflicht obliegenden Förderungspflichten, was unter Umständen zu einem Schadenersatzanspruch des Beamten führen könne. Diese Auffassung wäre nach Meinung des Magdeburger Gerichtes auch für das Fehlen des Mitarbeitergespräches nutzbar zu machen.

Vergleich korrekt?

Denn Sinn und Zweck der Mitarbeitergespräche ist es, den Beamten insbesondere auf einen Leitungsabfall hinzuweisen und ihm so zu ermöglichen, durch eine Änderung seines Verhaltens seine Leistungen wieder auf den vorherigen Stand zu bringen und eine schlechtere Beurteilung zu vermeiden.

Erfolgt ein Mitarbeitergespräch nicht oder nicht in ausreichender Form und ändert der Beamte deshalb sein Verhalten nicht, so führt dies nach Meinung der Magdeburger Richter nicht dazu, dass die Beurteilung unzutreffend wird. Denn sie gibt in Übereinstimmung mit den tatsächlichen Wahrnehmungen den aktuellen Leistungsstand des Beurteilten wieder, auch wenn dieser aktuelle Leistungsstand selbst unter Umständen durch das Fehlen von Hinweisen der Vorgesetzten mit verursacht wird.

Daher wird die Beurteilung nicht unzutreffend, vielmehr wäre die Frage zu stellen, ob das fürsorgepflichtwidrige Fehlen eines Mitarbeitergespräches eine Schadenersatzpflicht auslöst.

Beide Urteile sind rechtskräftig und geben den Polizeidirektionen Halle und Magdeburg unterschiedliche Hausaufgaben auf.

Wenn unterschiedliche Meinungen existieren, warum fragen wir nicht mal die lieben Gesetzgeber von Dezember 2001? Oder sind die schon tot?

Was wollte uns denn der Künstler mit seinen Beurteilungen und den Richtlinien dazu sagen, oder wissen die das auch nicht so genau?

Sybille Staliwe

AKTUELLES DIENSTRECHT - Mehr als 6 Tage Sonderurlaub zur Pflege der Kinder möglich

Wichtige Änderung für Beamte in Sachsen-Anhalt

Ab 1. Januar 2006 sind mehr als 6 Tage Sonderurlaub zur Pflege erkrankter Kinder möglich

Die Urlaubsverordnung für Beamte des Landes legt diese Freistellung ausschließlich in das Ermessen des Dienstvorgesetzten. Das Land hat nun ab 1. Januar 2006 die Möglichkeit und Ermessensentscheidung erweitert. Siehe Änderung der Urlaubsverordnung vom 25. November 2005 ( GVBl. LSA S. 718)

Nunmehr ist eine Beurlaubung unter Fortzahlung der Besoldung über die bisherigen 6 bzw. 10 Tage hinaus möglich und kann im Rahmen der in § 45 Abs. 2 SGB V genannten zeitlichen Höchstgrenzen, (siehe Anlage auf Seite 2) gewährt werden, soweit das Einkommen des Beamten die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 47.250,- Euro nicht übersteigt.

Ob die Dienststellen vom Innenministerium aber tatsächlich die Möglichkeit erhalten, das Ermessen bis zur Höchstgrenze (25 oder 50 Tage) auszuüben oder ob die Anzahl der Tage auf dreiviertel begrenzt wird, war zu Beginn des Jahres noch nicht bekannt.

Die mir vorliegende Empfehlung des Verordnungsgebers würde eine Begrenzung dieser Freistellung für Beamte wie folgt bedeuten:

• von längstens (3/4 von 10 Arbeitstagen = 7,5 gerundet) 8 Arbeitstagen im Jahr für jedes Kind,

• insgesamt von höchstens

(3/4 von 25 Arbeitstagen = 18,75 gerundet) 19 Arbeitstagen im Jahr,

bei Alleinerziehenden

• von längstens (3/4 von 20 Arbeitstagen =) 15 Arbeitstagen im Jahr für jedes Kind,

•insgesamt von höchstens (3/4 von 50 Arbeitstagen = 37,5 gerundet) 38 Arbeitstagen im Jahr.

Diese Begrenzung ergibt sich aus der unterschiedlichen Bezahlung im Krankheitsfall und wird ebenfalls bei den Bundesbeamten angewendet.

Bei Veröffentlichung des Verordnungsblattes und zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses waren vom Innenministerium noch keine näheren Erläuterungen und Durchführungsbestimmungen erlassen worden.

Sybille Staliwe

Der Wortlaut der Änderung der Urlaubsverordnung:

GVBl. LSA, ausgegeben am 8. 12. 2005

Zweite Verordnung zur Änderung der Urlaubsverordnung.

Vom 25. November 2005.

Aufgrund des § 89 Abs. 2 Satz l des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 1998 (GVB1. LSA S. 50), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2005 (GVBl. LSA S. 316), wird verordnet:

§ 1

§ 22 Abs. 2 der Urlaubsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 2001 (GVB1. LSA S. 464), zuletzt geändert durch Nummer 79 der Anlage des Gesetzes vom 19. März 2002 (GVB1. LSA S. 130, 139), wird wie folgt geändert:

l. In Satz l Nr. 5 werden nach dem Wort „hat," die Wörter „oder schwere Erkrankung eines behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindes der Beamtin oder des Beamten," eingefügt.

2. Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 angefügt:

„In den Fällen des Satzes l Nr. 5 kann Beamtinnen und Beamten, deren Dienstbezüge die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2482), zuletzt geändert durch Artikel 3a des Gesetzes vom 29. August 2005 (BGBl. I S. 2570, 2600), nicht überschreiten, Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung über sechs Arbeitstage, bei Alleinerziehenden zehn Arbeitstage im Urlaubsjahr hinaus bis zu dem in § 45 Abs. l bis 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für eine Freistellung, von der Arbeitsleistung vorgesehenen Umfang gewährt werden, wenn dadurch keine haushaltsmäßigen Mehraufwendungen entstehen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am l. Januar 2006 in Kraft.

Magdeburg, den 25. November 2005.

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt

Prof. Dr. Böhmer Jeziorsky

AKTUELLES DIENSTRECHT - Neue Chance bei Polizeidienstunfähigkeit

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein aktueller Erlass aus dem Innenministerium stellt klar, dass bei allen betroffenen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, bei denen eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit anstand, eine erneute Begutachtung durchzuführen und zu prüfen ist, ob sie mit ihren gesundheitlichen Einschränkungen für den allgemeinen Verwaltungsdienst dienstfähig sind. (Siehe Erlass des MI 26.10.2005)

Erlassabschrift:

„Polizeidienstunfähigkeit

hier: Untersuchung der Dienstfähigkeit für den allgemeinen Verwaltungsdienst im Rahmen der polizeiamtsärztlichen Begutachtung

Im Gegensatz zur bisherigen Verfahrensweise ist im Rahmen der polizeiamtsärztlichen Begutachtung gem. § 119 Abs. 2 BG LSA der Untersuchungsauftrag auch auf die Dienstfähigkeit für den allgemeinen Verwaltungsdienst zu erstrecken.

Den betroffenen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten wird künftig grundsätzlich die Möglichkeit, den Angestelltenlehrgang I zu besuchen, eröffnet. In Zusammenarbeit mit dem PersonalServiceCenter wird dann im Anschluss geprüft, ob eine dauerhafte Einsatzmöglichkeit in den Geschäftsbereichen anderer Ressorts besteht.

In derzeit schwebenden Verfahren gem. § 119 BG LSA bitte ich die Begutachtung der Dienstfähigkeit für den allgemeinen Verwaltungsdienst ggf. nachzuholen.

Bezugspunkt für die „allgemeine“ Dienstfähigkeit sind die abstrakt-funktionellen Ämter der allgemeinen Verwaltung, ohne Beschränkung auf einen bestimmten Dienstposten oder auf das dem im Polizeivollzugsdienst innegehabten abstrakt-funktionellen Amt entsprechende Amt.

§ 42 Abs. 3 Satz 4 BG LSA bestimmt ausdrücklich, dass dem Beamten zur Vermeidung seiner Versetzung in den Ruhestand unter Beibehaltung seines (statusrechtlichen) Amtes ohne seine Zustimmung auch eine geringerwertige Tätigkeit innerhalb seiner Laufbahngruppe übertragen werden kann.

Im Auftrag

Schomaker“

Wenn auch für Betroffene nicht unbedingt ein weiterer Einsatz als Polizeibeamter oder innerhalb der Polizei möglich wird, bedeutet dies doch für sie hauptsächlich, dass sie nicht in den finanziell schlecht gestellten vorzeitigen Ruhestand müssen, sondern weiter aktiv einen eventuell anderen Dienstposten in der Landesverwaltung wahrnehmen können. Der Dienstherr berücksichtigt nun endlich den von den Personalräten seit langem geforderten Grundsatz der „Rehabilitation vor Versorgung“ und Weiterverwendung auf geeigneten Dienstposten.

Somit hat es sich zumindest für einige Kolleginnen und Kollegen ausgezahlt, dass einige Personalräte in solchen Fällen einer Versetzung in den Ruhestand bisher nicht zugestimmt, sondern vordringlich andere Einsatzmöglichkeiten für Betroffene gefordert haben.

Sybille Staliwe

„Weihnachtsbaumschlagen“ 2005 - ohne Prügel

Schon im Vorfeld wurde darüber gelästert, weshalb wir die armen Bäume verprügeln wollen. Ich kann Euch aber nach Durchführung dieser Aktion berichten, dass es in dieser Hinsicht zu keinen Ausschreitungen kam.

Auf Initiative der GdP-Bezirksgruppe LKA und der Unterstützung des Fördervereins der GdP LSA haben wir uns am 18. Dezember letzten Jahres, gegen 10.00 Uhr bei strahlendem Sonnenschein und leicht „verzuckertem Wald“ an der Försterei in Möser getroffen. Die bereits von Forstarbeitern geschlagenen Bäume warteten schon auf uns. Jeder hatte bald einen passenden Baum gefunden; war er zu groß, wurde er vor Ort wunschgemäß eingekürzt. Nachdem alle ihren Weihnachtsbaum „sichergestellt“ hatten, gingen wir zum gemütlichen Teil über. Dazu stellte sich pünktlich leichter Schneefall ein.

Die Kinder konnten nach Herzenslust im beheizten Pavillon basteln. Es wurden Holzfiguren durch Verleimen von einzelnen Holzteilen erstellt und bemalt oder Weihnachtsdeckchen bedruckt. Und wer zu all dem keine Lust hatte, konnte zu Malheft und Buntstift greifen. Die Eltern vertrieben sich die Zeit durch Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen sowie deren Familien. Für die vorher erworbenen Gutscheine gab es viele Umsetzungsmöglichkeiten. Es wurden Tee, Kakao, Glühwein, Kesselgulasch, Kassler mit Grünkohl, Bratwurst, Knüppelbrot und vieles mehr angeboten.

Auch die Kinder machten regen Gebrauch davon. Ständig umringt war das Lagerfeuer, an dem man Würstchen oder Knüppelbrot am Spieß garen konnte. Als Überraschung kam dann gegen 11.00 Uhr der Weihnachtsmann aus dem Wald gestapft. Natürlich hatte er auch einen Sack voller Süßigkeiten dabei. Nach ein paar geträllerten Liedchen und Schlangestehen beim Weihnachtsmann hatte jeder seine Geschenke.

Gegen 12.30 Uhr bekamen dann die ersten kalte Füße und traten den Heimweg an. Nach und nach fuhren alle satt und zufrieden wieder in Richtung Heimat. Für alle Beteiligten war es offensichtlich eine gelungene Veranstaltung, die wir bei entsprechendem Interesse gern wiederholen werden.

Carla Thielecke

PS: Der Förderverein der GdP Sachsen-Anhalt bedankt sich ausdrücklich bei Kollegin Carla Thielecke für die gelungene Organisation.

Uwe Petermann

SENIOREN - Herbstfahrt in den Harz

Halle. Die Mitglieder der Seniorengruppe trafen sich zu einer Herbstfahrt in den Harz.

Der 28. Oktober bot sich uns in den herrlichsten Herbstfarben. Diese Fahrt führte uns in die Untertagewelt des Mansfelder Bergbaus.

Im Schaubergwerk Wettelrode wurden nach einer Seilfahrt und dem dazugehörenden Museumsbesuch viele Erinnerungen geweckt. Diese Erinnerungen knüpften nicht nur an die Traditionen des Mansfelder Landes an, sie machten auch persönliches Leben und Erleben deutlich.

Nach einer herrlichen Fahrt durch den bunten Baumbestand des Mansfelder Landes führte unser Weg nach Dankerode. In der Gaststätte „Zur Linde“, ein hervorragend geführtes Familienunternehmen mit toller Küche, einem 5-Sterne-Campingplatz und kleiner Zimmervermietung, empfingen uns die Wirtsleute. Schlachtefest war angesagt. Der Tisch war reichlich und deftig gedeckt. Nach der umfänglichen Schlemmerei war ein Verdauungsspaziergang in die nähere Umgebung die passende Abwechselung.

Nach dieser Aktion gab es Kaffee, hausbackenen Kuchen und natürlich auch Musik zum Tanzen. Schlemmerpakete konnten auch erworben werden.

An dieser Stelle ist den Wirtsleuten der besondere Dank auszusprechen, aber auch dem Busunternehmen Essig aus Landsberg.

Diese Herbstfahrt war, so möchte es der Vorstand der Seniorengruppe werten, ein Stück lebendige Seniorenarbeit der anderen Art. Die andere Art - gleichzeitig der Anreiz etwas Neugierde zu wecken für unsere Kolleginnen und Kollegen, die noch im Abseits stehen oder sich auf ihren Rentenstand vorbereiten. Denn nur über den Weg der Gemeinsamkeit können wir als Gewerkschafter, als Senioren, unseren Anteil am Leben und Wirken der GdP leisten.

Günter Trost

GDP-KOLLEGEN - Martin mischt sich ein

Er ist absolut kein Stubenhocker und schon gar kein Leisetreter. Martin Händler, Dessauer Polizist im Ruhestand, bereits im dreiundsiebzigstem Lebensjahr, äußert gefragt und ungefragt seine Meinung und hält damit nicht hinter dem Berg. In diesen Tagen feierte ein kleines Jubiläum. In der „Mitteldeutschen Zeitung" erschien sein 200. Leserbrief, darin bringt Martin seinen Unmut gegen Waffenspielzeug zum Ausdruck. Für beständige Leser der „Deutschen Polizei“ sind Beiträge Martin Händlers Gewohnheit, sie sind sehr zahlreich, man liest sie gern, ohne zu wissen, wer sich dahinter verbirgt.

Der Schleier soll einmal etwas gelüftet werden: Gehandicapt durch ein gesundheitliches Problem und mit einem ganz bescheidenem Aktionsradius verfolgt der politisch stark interessierte Lokalpatriot, was um ihn herum geschieht. Dabei „kommt ihm schon mal die Galle hoch" oder „ihm schwillt der Kamm." Er schreibt aber nicht aus Protest, sondern will damit etwas bewegen. Er ist kein Nörgler, der anprangert, er hat konkrete Vorschläge und Lösungsansätze parat, ist einer, der gern fürs Gemeinwohl ackert. Gern wäre er Seniorensicherheitsberater oder aktiver Gewerkschaftsfunktionär geworden, doch die Gesundheit spielt da seit vielen Jahren nicht mit. Er greift immer öfters zum Telefon, spitzt die Feder und meldet sich so zu Wort. Manchmal möchte man meinen, er ist der Pressesprecher der Dessauer GdP-Bezirksgruppe. Und genauso führen seine konstruktiven Beiträge für die Verkehrs-und Kriminalprävention zur irrigen Annahme, er sitze in der Pressestelle der Dessauer Polizei. Martin ist Einzelkämpfer und einer, der durch seine Schreiberei noch etwas vom Leben erwartet, der noch Nützliches tun kann. Es soll ihm mal ganz unbürokratisch ein dickes Dankeschön ausgesprochen werden. Solange sich Martin zu Wort meldet, hat er sich noch nicht aufgegeben. Und, liebe Gewerkschafter in Sachsen- Anhalts Polizei: Martin bleibt euch treu, besonders jetzt, wo andere längst das Handtuch geworfen haben. Er ist nämlich auch gradlinig und muss keine Gedanken an Karriere oder Taktieren verschwenden. Es wäre schön, wenn man ihn nun, da man ihn vielleicht etwas besser kennt, auch ernst nimmt. Sich einmischen heißt für Martin sich zu behaupten. Das erinnert mich an Günter Martens aus Halle und wie doch die Zeit vergeht...

Steffen Claus

SENIOREN - Hallenser Termine 2006

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unsere Versammlungen sind zu einer guten Tradition geworden. Die Seniorengruppe trifft sich, auch im Jahr 2006, immer jeweils am zweiten Mittwoch des Monats um 14.30 Uhr in der Gaststätte „Lounge", Com-Center, Ph.-Müller-Str. 57.

Es werden die unterschiedlichsten Themen besprochen oder es werden Gesprächsrunden bzw. Vorträge zu aktuellen Fragen und Problemen organisiert.

Übersicht Versammlungstermine 2006

Mittwoch, den

11. 01. 2006

08. 02. 2006

08. 03. 2006

12. 04. 2006

10. 05. 2006

14. 06. 2006

Sommerpause Juli und August

13. 09. 2006

11. 10. 2006

08. 11. 2006

Der Termin der Dezemberzusammenkunft (Weihnachtsfeier 2006) ist der 13.12.2006. Um allen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit zur Klärung von Fragen oder Problemen zu geben, ist es an den jeweiligen Versammlungstagen ab 13.00 Uhr möglich, sich an den Vorstand der Seniorengruppe zu wenden. Gesprächsvereinbarungen sind möglich über Günter Trost, Philipp-Reis-Str. 14, 06118 Halle, Tel 0345/5 23 34 21 oder 0177/6 63 60 48

Günter Trost

SENIOREN - Magdeburger Termine 2006

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

entsprechend der Festlegung der Mitgliederversammlung vom 21.11.2005 werden wir auch 2006 an jedem dritten Montag im Monat unsere Mitgliederversammlungen durchführen.

Hier nun die Termine für das Jahr 2006:

16.Januar 2005

20. Februar 2006

20. März 2006

10. April 2006 (vorgezogen wegen Ostern)

15. Mai 2006

19.Juni 2006

Im Juli und August ist Sommerpause.

18. September 2006

16. Oktober 2006

20. November 2006

18. Dezember 2006

Im Dezember ist eine Terminänderung wegen der Weihnachtsfeier möglich.

Die Mitgliederversammlungen beginnen immer um 14.00 Uhr und finden im Alten-und Service-Center der Volkssolidarität und der Stadt Magdeburg in der Halberstädter Straße 115 statt. Diese Adresse ist mit den Straßenbahnlinien 1 oder 10 bis zum Eiskellerplatz gegenüber dem GdP-Landesbüro (ehem. Likörfabrik Engel) zu erreichen.

Wolfgang Jung, Vorsitzender Seniorengruppe

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