GdP Information
Beihilfebearbeitungszeiten unter einer Woche
GdP und Bürgerbeauftragte zu Gesprächen im Finanzministerium
Erörtert wurden nachstehende Punkte:
Bearbeitungszeiten
Zurzeit beträgt die Bearbeitungszeit drei bis vier Arbeitstage, die sich damit auf einen niedrigen Stand eingependelt hat. Nach Auskunft von Staatsekretärin Dr. Schneider haben ein Bündel von Maßnahmen, wie Mehreinstellungen, Betriebsvereinbarungen und freiwillige Überstunden, zum Abarbeiten des Rückstandes geführt. Der von der GdP geforderte Standard von 14 Tagen Bearbeitungszeit ist nun Zielvorgabe der Staatssekretärin. Wird diese wieder überschritten, wird seitens des Ministeriums interveniert.
Erreichbarkeit der Hotline
Es wurde mit Hilfe einer neuen Telefonanlage festgestellt, dass Schwerpunkte der Anrufe Montag und Dienstag sind. Entsprechend wurde Personal umgesteuert und so die Erreichbarkeitsquote von 50 auf 80 % erhöht. Dieser Erfolg ist aber auch auf die geringen Bearbeitungszeiten zurückzuführen. Da man mit vier Stunden täglicher Erreichbarkeit im Bundesdurchschnitt im unteren Drittel liegt, wird es eine Ausweitung geben.
Kostenübernahmeerklärung/Direktabrechnung, IT-Portal Beihilfe, Beihilfe-App
Diese soll möglich gemacht werden. Dafür wird unter Federführung des Hamburger Senats für Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein ein IT-Portal geschaffen. Ein Pilot startet 2019 in Hamburg und muss vertraglich abgesichert bis Ende 2019 laufen. Nach einem Jahr Pilot wird auf Bremen und Schleswig-Holstein erweitert. Zielmarke hier Jahresbeginn 2021. Weiterhin ist der Hamburger Senat federführend bei der Einführung einer Beihilfe-APP in Kooperation mit den privaten Krankenversicherern. Mit dieser APP können die Rechnungen eingelesen/gescannt werden. Sowohl Beihilfestelle als auch Krankenversicherer bearbeiten diese und erstatten den jeweiligen Anteil. Zunächst erfolgt weiterhin eine Erstattung an den Beihilfeberechtigten, in einer zweiten Stufe ist eine Direktabrechnung geplant.
Reimer Kahlke, Mitglied im Geschäftsführenden Landesvorstand:
„Das Ergebnis ist ein Meilenstein, der allen Beihilfeberechtigten in Schleswig-Holstein
helfen wird“.
Der Landesvorstand
Bearbeitungszeiten
Zurzeit beträgt die Bearbeitungszeit drei bis vier Arbeitstage, die sich damit auf einen niedrigen Stand eingependelt hat. Nach Auskunft von Staatsekretärin Dr. Schneider haben ein Bündel von Maßnahmen, wie Mehreinstellungen, Betriebsvereinbarungen und freiwillige Überstunden, zum Abarbeiten des Rückstandes geführt. Der von der GdP geforderte Standard von 14 Tagen Bearbeitungszeit ist nun Zielvorgabe der Staatssekretärin. Wird diese wieder überschritten, wird seitens des Ministeriums interveniert.
Erreichbarkeit der Hotline
Es wurde mit Hilfe einer neuen Telefonanlage festgestellt, dass Schwerpunkte der Anrufe Montag und Dienstag sind. Entsprechend wurde Personal umgesteuert und so die Erreichbarkeitsquote von 50 auf 80 % erhöht. Dieser Erfolg ist aber auch auf die geringen Bearbeitungszeiten zurückzuführen. Da man mit vier Stunden täglicher Erreichbarkeit im Bundesdurchschnitt im unteren Drittel liegt, wird es eine Ausweitung geben.
Kostenübernahmeerklärung/Direktabrechnung, IT-Portal Beihilfe, Beihilfe-App
Diese soll möglich gemacht werden. Dafür wird unter Federführung des Hamburger Senats für Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein ein IT-Portal geschaffen. Ein Pilot startet 2019 in Hamburg und muss vertraglich abgesichert bis Ende 2019 laufen. Nach einem Jahr Pilot wird auf Bremen und Schleswig-Holstein erweitert. Zielmarke hier Jahresbeginn 2021. Weiterhin ist der Hamburger Senat federführend bei der Einführung einer Beihilfe-APP in Kooperation mit den privaten Krankenversicherern. Mit dieser APP können die Rechnungen eingelesen/gescannt werden. Sowohl Beihilfestelle als auch Krankenversicherer bearbeiten diese und erstatten den jeweiligen Anteil. Zunächst erfolgt weiterhin eine Erstattung an den Beihilfeberechtigten, in einer zweiten Stufe ist eine Direktabrechnung geplant.
Reimer Kahlke, Mitglied im Geschäftsführenden Landesvorstand:
„Das Ergebnis ist ein Meilenstein, der allen Beihilfeberechtigten in Schleswig-Holstein
helfen wird“.
Der Landesvorstand
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