Zum Inhalt wechseln

Regionalgruppe AFB zum Polizeibeauftragten

Grund zur Freude oder Misstrauensvorschuss?

Nun soll es ihn (sie) auch in Schleswig-Holstein geben, den Polizeibeauftragten. Sollen wir als Polizeibeamte uns darüber freuen oder es eher als ein Misstrauensbeweis der Politik verstehen?

Der Tätigkeitsbericht 2014/2015 des Beauftragten für die Landespolizei Rheinland-Pfalz stellt bei der Schilderung der geprüften Einzelfälle auf Grund von Eingaben der Bürger fest, „dass in keinem Fall ein Fehlverhalten der Polizeibeamten erkennbar war.“ Sollte es doch zu Verstößen kommen, gab es auch vorher bereits ein sinnvolles Instrumentarium zur Feststellung von Unregelmäßigkeiten. Die Staatsanwaltschaft und auch der Dienstvorgesetzte als Überprüfungsinstanzen seien nur beispielhaft genannt.

Vielleicht hätte man den vor genannten Bericht einmal lesen sollen, bevor man den Landeshaushalt nunmehr unnötig belastet. Die Bürgerbeauftragte, bei der das Amt angebunden werden soll, erhält deshalb übrigens auch noch eine höhere Gehaltsstufe.

Wenn man die repräsentative Studie des Gfk-Vereins zur Vertrauenswürdigkeit der Berufe heranzieht, findet man Polizeibeamte mit 81 % Zustimmung an achter Stelle der betrachteten Berufsgruppen. Politiker erhalten 15 % und finden sich damit auf dem letzten Platz wieder. Es erscheint grotesk, dass gerade diese Berufsgruppe das Amt des Polizeibeauftragten in Schleswig-Holstein eingerichtet hat. Vielleicht wäre es angebrachter gewesen, über einen „Politikerbeauftragten“ nachzudenken.


Thomas Dannenberg
Gewerkschaft der Polizei
2. Vorsitzender der Regionalgruppe AFB
This link is for the Robots and should not be seen.