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GdP zum Polizeibeauftragten

Weder notwendig noch nützlich

Kiel.

Wer zum jetzigen Zeitpunkt – die Polizei steht in der höchsten Belastungsphase seit Jahrzehnten – nach einem Polizeibeauftragten ruft, versteht die Funktionsfähigkeit von Polizei und Landesverwaltung nicht.

Die GdP hält einen Polizeibeauftragten für den Ausdruck tiefen Misstrauens der Regierungskoalition gegenüber der Polizei.

Dass dieser Beauftragte im Hau-Ruck-Verfahren über die Nachschiebeliste zum kommenden Landeshaushalt eingeführt werden soll, ist beispiellos.

Dieses Instrument ist weder notwendig noch nützlich.

Polizei ist Spiegelbild der Gesellschaft. Es gibt hier, wenn auch sehr wenige und vereinzelt „schwarze Schafe“. Bisher haben aber Strafjustiz, Disziplinarrecht und eine funktionierende Personalvertretung für eine effektive „Selbstreinigung“ gesorgt.

Noch ist der Personalabbau der Landespolizei nicht vom Tisch. In diesem Atemzug mit einem neuen Polizeibeauftragten zu kommen, mutet geradezu frivol an.
    Nr. 21/2015 - Kiel, 1. Dezember 2015
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V.i.S.d.P Karl-Hermann Rehr, Landesgeschäftsführer
Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Schleswig-Holstein
Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel,
Telefon: 0431-17091 / Telefax: 0431-17092 / mobil: 0173-2095139

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