Zum Inhalt wechseln

Die GdP informiert

Zu aktuellen Themen: Nachgehakt

Kiel.

Mit einer Nachfrage zum Stand der „ITAusstattung/Internetkapazität“ sowie des beabsichtigten „Stellenabbaus bei der Verkehrsüberwachung“ und der „Anrechnung von Bereitschaftszeiten bei geschlossenen Einsätzen“ wandte sich in der vergangenen Woche GdPLandesredakteur Thomas Gründemann an Innenminister Andreas Breitner.

Hier die drei Fragen und die jeweiligen Antworten des Ministers sowie eine Bewertung des Stellvertretenden GdPLandesvorsitzenden Manfred Börner (Foto rechts):

GdP:
Im Februar dieses Jahres tagte der Innen- und Rechtsausschuss des Landtages. Neben Ihnen stand unter anderem auch der stellvertretende Leiter der Polizeiabteilung im Innenministerium Leopold Fuß dem Ausschuss Rede und Antwort. Im Verlauf der Sitzung stand unter anderem die unzureichende IT-Ausstattung bzw. mangelnde Internetkapazität bei der Landespolizei (langsame Internetverbindung an den Dienstrechnern, Defizite bei Internetrecherche) im Mittelpunkt der Erörterung. In der Sitzung wurde angekündigt, dass das Problem in enger Zusammenarbeit mit Dataport gelöst und letztlich ein Verbindungsaufbau in einer Zeit unter einer Minute angestrebt werde. Sind die o. a. Mängel bzw. Probleme inzwischen behoben worden? Falls nicht, wie stellt sich aus Sicht des Ministeriums die derzeitige Situation dar bzw. bis wann wird eine Beseitigung der Mängel bzw. Probleme erwartet?

Innenminister Andreas Breitner:
Nach Optimierungen auf den Citrix-Servern bei dataport und der Behebung einiger Fehler im Netzwerkbereich bei dataport läuft das System insgesamt stabiler und schneller. In der Nacht vom 17.09 auf den 18.09. wurde die Bandbreite dataportinterner Übergabepunkte noch einmal massiv erhöht. Hier werden erst die nächsten Tage und Wochen zu konkreteren Erkenntnissen führen. Festzustellen ist, dass das tatsächliche Beschwerdeaufkommen bzw. Aufkommen an Fehlermeldungen aus der Fläche sehr gering ist. In die Haushaltsvorplanung für 2014 sind dennoch Gelder für z.B. weitergehende Speichererweiterungen eingestellt worden.


GdP:
Darüber hinaus war Anfang September aus den Medien zu entnehmen, dass im Zuge des Stellenabbaus in der Landespolizei der Verkehrsüberwachungsdienst in Neumünster ebenfalls auf dem Prüfstand stehen würde. Diese Aussage steht im Widerspruch zu bisherigen Verlautbarungen des Innenministers, wonach es für den Verkehrsüberwachungsdienst aktuell keinen Prüfauftrag gebe, er folglich auch nicht zur Diskussion stehe. Es wird um eine klärende Aussage des Ministers gebeten, zumal nach Erkenntnissen der GdP unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim Verkehrsüberwachungsdienst derzeit große Verunsicherung herrscht.

Innenminister Andreas Breitner:
Die fachliche Planung des von der Landesregierung Schleswig-Holstein beschlossenen Stellenabbaus bei der Landespolizei wird in einem strukturierten Prozess bearbeitet. In einem Komplex wird das Landespolizeiamt die Bereiche Technik im LPA 2 und die Wasserschutzpolizei näher untersuchen, um den Vorgaben zum Stellenabbau nachkommen zu können bzw. Stellen zu identifizieren. Im Bereich Verkehrsüberwachung werden mit Blick auf die notwendige polizeiliche Schwerpunktsetzung Möglichkeiten eines Aufgabenabbaus sowohl in den Flächenbehörden wie auch beim spezialisierten VÜD geprüft. Der Prüfauftrag bezieht sich also zunächst auf die Aufgabe VÜ.


GdP:
Im Zusammenhang mit der Anerkennung von Bereitschaftszeiten bei geschlossenen Einsätzen als vollwertige Arbeitszeit gibt es aktuell in Niedersachsen einen Vergleich. Dieser sieht vor, Bereitschaftsdienststunden in den Castor-Einsätzen der Jahre 2005 – 2011 für alle eingesetzten Kräfte, einschließlich der Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten, 1:1 anzuerkennen.
Ferner ergibt sich unter anderem, dass künftig Bereitschaftszeiten aller geschlossenen Einsätze nicht restriktiv angerechnet werden sollen. Eine Vereinbarung zu dieser Problematik soll sogar in einem Erlass konkretisiert werden. Wie bewertet der Innenminister eine solche Regelung? Wie sollen Bereitschaftszeiten in geschlossenen Einsätzen künftig in Schleswig-Holstein berechnet werden? Ist aus Sicht des Innenministers eine derartige Erlassregelung auch für Schleswig-Holstein vorstellbar?

Innenminister Andreas Breitner:
Der in Niedersachsen geschlossene Vergleich ist für die betroffenen Einsatzkräfte vorteilhaft, für zukünftige Einsatzlagen aber zugleich auch bedauerlich, weil hiermit die Chance vertan wurde, höchstrichterliche Entscheidungskriterien zu erlangen. Unser Ministerium wird prüfen, ob in Schleswig-Holstein eine entsprechende Anwendung der in Rede stehenden Vereinbarung für die Castoreinsätze der Jahre 2005 bis 2011, also ein 1:1-Ausgleich durch Freizeit, umsetzbar ist. Das Innenministerium wird kurzfristig nach Prüfung auf die Berufs- und Personalvertretungen zukommen, um die rückwirkende und künftige Verfahrensweise für die Abrechnung von Bereitschaftszeiten zu erörtern.


Reaktion der GdP:
Mit gemischten Gefühlen reagierte der GdP-Landesvorsitzende Manfred Börner auf die Äußerungen des Innenministers. „Es war überfällig, dass auch für die schleswig-holsteinische Landespolizei endlich zeitgemäße technische Voraussetzungen beim Internetzugang geschaffen werden,“ so Börner. Die Defizite seien in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand der GdP-Kritik gewesen und nicht selten in einer für die Landespolizei peinlich anmutenden Presseberichterstattung gemündet. Dennoch sei die GdP zufrieden, dass in diesem Bereich endlich Fortschritte erzielt worden seien. Als „wenig hilfreich“ bewertete der Stellvertretende GdP-Landesvorsitzende dagegen die Aussagen des Ministers zum Personalabbau beim Verkehrsüberwachungsdienst. „Die nebulöse Erklärung Breitners hilft kein Stück weiter und sorgt nicht für die erhoffte Klarheit“, konstatierte Börner. Vielmehr bestätige Breitner sogar seine gegensätzlichen Aussagen zum VÜD. „Die Verunsicherung bei den Betroffenen bleibt bestehen“, unterstrich der Stellvertretende Landesvorsitzende. Und bei der Anerkennung von Bereitschaftszeiten bei geschlossenen Einsätzen als vollwertige Arbeitszeit erwarte die GdP eine gleichlautende Regelung wie in Niedersachen. „Offenbar hat dort die niedersächsische
rot-grüne Landesregierung endlich erkannt, dass es in dieser Frage einer höchstrichterlichen Entscheidung nicht bedarf und vorzeitig im Sinne seiner Polizeibeamtinnen und –beamten
entschieden. Eine solche Entscheidung erwarten wir deshalb auch für unsere Kolleginnen und Kollegen in Schleswig-Holstein“, forderte Manfred Börner.


Text/Foto: Thomas Gründemann/GdP-Landesredakteur

Zum Flugblatt als pdf-Datei


This link is for the Robots and should not be seen.