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Ehescheidung und Altersvorsoge:

Versorgungsausgleich: Teuer, aber auch richtig?

GdP-Veranstaltung mit Spezialist Rechtsanwalt Bernd Stege am 29. April 2015 in Stockelsdorf

Kiel.

Immer wieder tauchen Fragen auf, ob bei einer Ehescheidung der ausgeurteilte Versorgungsausgleich richtig berechnet wurde, er noch den aktuellen Verhältnissen entspricht und welche rechtlichen Möglichkeiten sich zu einer Überprüfung bieten. Der GdP-Landesvorstand hat dazu den Spezialisten Rechtsanwalt Bernd Stege aus Bremen als Referenten gewinnen können.

Bei der Ehescheidung ist vielfach der Versorgungsausgleich der rechnerisch „werthaltigste“ Teil der Vermögensauseinandersetzung. Das seit dem 1. September 2009 geltende neue VersAusglG könnte Polizeibeamtinnen und -beamte benachteiligen. Es sind aber auch erhebliche Einsparungen möglich. Auf einer mitgliederoffenen Veranstaltung am

Mittwoch, 29. April 2015, 15.30 Uhr,

sollen diese und weitere Fragen behandelt und beantwortet werden. Für Einzelfragen stehen Rechtsanwalt Stege und eine Mitarbeiterin im Anschuss zur Verfügung.

Thematisch wird behandelt:
      - Möglichkeiten zur Abänderung rechtskräftiger Entscheidungen
      - Vereinbarungen in heutigen Scheidungsverfahren
      - Risikofaktoren.

Die Veranstaltung findet in der
Gaststätte Zum Schützenhof,
Segeberger Straße 86, 23617 Stockelsdorf,
Telefon: 0451-49993.0, Telefax: 0451-49993.30,

statt. Sie ist für GdP-Mitglieder kostenfrei. Es werden Kaffee und ein Stück Kuchen gereicht. Fahrtkosten werden nicht erstattet.

Anmeldungen bitte bis zum 22. April 2015 an Gewerkschaft der Polizei, Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel, Telefon: 0431-122.1015, eMail: gdp-schleswig-holstein@gdp.de

Zum Veranstaltungsflugblatt als pdf-Datei


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