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Neuregelungen der Erholungsurlaubsverordnung gelten rückwirkend

Landtag beschließt in Kraft treten der Verordnung ab 1. Januar 2015

Kiel.

Weitere Früchte trägt ein Gespräch, das die beiden Stellvertretenden GdP-Landesvorsitzenden Torsten Jäger und Andreas Kropius sowie Karl-Hermann Rehr mit der SPD-Landtagsabgeordneten Simone Lange geführt hatten (die GdP berichtete). Im Rahmen der gestrigen Landtagssitzung wurde das „Gesetz zur Förderung der personalwirtschaftlichen Bewältigung besonderer Bedarfslagen“ in zweiter Lesung verabschiedet.

Enthalten sind darin nun auch die verbesserten „Neuregelungen der Erholungsurlaubsverordnung und des Zusatzurlaubes für geleisteten Nachtdienst“, die bereits in diesem zu Ende gehenden Jahr gelten.

Das bedeutet konkret:
        1. 5 Tage Zusatzurlaub bei 550 geleisteten Nachtdienststunden
        2. ab dem 50. Lebensjahr einen weiteren Zusatzurlaubstag.
        3. Die Übertragbarkeit von „zu viel“ geleisteten Nachtdienststunden in das nächste Kalenderjahr!
Gut, dass dieser Teil des Beamtenmodernisierungsgesetzes jetzt vorgezogen wurde. Damit wird den Extrembelastungen dieses Jahres zumindest ein wenig Rechnung getragen. Die GdP erwartet endlich weitere Kompensationen für die hohen Belastungen des Polizeidienstes, unter anderem die Wochenarbeitszeitreduzierung für Wechselschichtdienstleistende und Verkürzungsangebote der Lebensarbeitszeit für langjährigen Dienst in ungünstigen Dienstformen.

Der Landesvorstand

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