Neuregelungen der Erholungsurlaubsverordnung gelten rückwirkend
Landtag beschließt in Kraft treten der Verordnung ab 1. Januar 2015
Enthalten sind darin nun auch die verbesserten „Neuregelungen der Erholungsurlaubsverordnung und des Zusatzurlaubes für geleisteten Nachtdienst“, die bereits in diesem zu Ende gehenden Jahr gelten.
Das bedeutet konkret:
Der Landesvorstand
Das bedeutet konkret:
- 1. 5 Tage Zusatzurlaub bei 550 geleisteten Nachtdienststunden
2. ab dem 50. Lebensjahr einen weiteren Zusatzurlaubstag.
3. Die Übertragbarkeit von „zu viel“ geleisteten Nachtdienststunden in das nächste Kalenderjahr!
Der Landesvorstand
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