Zum Inhalt wechseln

Presseinfo

Zur KN-Berichterstattung vom 4. Mai 2017 über eine fehlende Abschiebehafteinrichtung in Schleswig-Holstein

Dazu erklärt der geschäftsführende Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Torsten Jäger:

„Abschiebungen müssen sich an rechtsstaatlichen Grundsätzen messen lassen!

Es gibt eine Kooperation Schleswig-Holsteins mit Hamburg über ein Abschiebegewahrsam. Abschiebegewahrsam soll greifen, wenn der gesetzlichen Pflicht zur Ausreise nicht freiwillig nachgekommen wurde, nachdem mehrmals darauf hingewiesen worden ist. Abschiebegewahrsam ist begrenzt auf vier Tage!

Vier Tage reichen für die Abwicklung von Formalitäten meist nicht aus. Deshalb wird durch das Landesamt für Ausländerangelegenheiten und Ausländerbehörden ausgewichen auf Abschiebehafteinrichtungen wie in Eisenhüttenstadt. Abschiebehaft kann aus Sicht der GdP in Betracht kommen bei strafbaren Identitätsverschleierungen, Straftaten oder Gefährdungen für andere. Nicht vorstellen können wir uns eine
Haft für ansonsten unbescholtene aber ausreisepflichtige Bürger. Freiwillige Ausreisen sind an erster Stelle zu fördern! Zu überlegen wäre auch eine Ausdehnung von Gewahrsamsmöglichkeiten auf zehn Tage. Eine neuerliche spezielle Hafteinrichtung für Abschiebungen jeder Art brauchen wir in Schleswig-Holstein nicht.“
Nr. 35 / 2017 - Kiel, 4. Mai 2017
*****************************
V.i.S.d.P. Torsten Jäger
Gewerkschaft der Polizei
Landesbezirk Schleswig-Holstein
geschäftsführender Landesvorsitzender
Tel.: 0431/9883038 (dienstlich); 0431/313668 (privat); 0176/21978183 (Handy)
Email: torsten.jaeger@gdp.de oder torsten.jaeger@im.landsh.de
Zur Presseinfo als pdf-Datei
This link is for the Robots and should not be seen.