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Die GdP informiert

Andreas Breitner: Strebe Veränderungen weiter an

Innenminister unterstützt GdP-Forderung nach mehr Zusatzurlaubstagen für geleisteten Nachtdienst

Kiel.

In der Vergangenheit wurde die Erholungsurlaubsverordnung (EUVO) mit den darin enthaltenen „Ausgleichsregelungen für geleistete Nachdienststunden“ wiederholt von der GdP kritisiert und gleichzeitig entsprechende Veränderungen im Sinne der betroffenen Polizeibeamtinnen und –beamten gefordert.

Zur Erinnerung: Bei einer Jahreshauptversammlung der GdPRegionalgruppe Schleswig-Flensburg Ende vergangenen Jahres hatte Innenminister Andreas Breitner die erneute Kritik an der derzeitigen Ausgleichsregelung für geleistete Nachtdienste aufgenommen und Abhilfe angekündigt. „ Das schaffen wir ab“, versprach der Minister seinerzeit.

In einer aktuellen Anfrage von GdP-Landesredakteur Thomas Gründemann wurde Innenminister Andreas Breitner (Foto bei der Vereidigung von Dienstanfängern in Eutin) um einen Sachstand gebeten.

In seiner Antwort unterstrich der oberste Dienstherr der Polizei, dass er nach wie vor eine Änderung der Erholungsurlaubsverordnung mit Blick auf Veränderungen bei der „Ausgleichsregelung für geleistete Nachtdiensten“ anstrebe.

So hob der Minister noch einmal hervor, dass er die von der GdP geforderte volle Anrechnung von Nachtdienststunden über das Soll von 450 Nachtdienststunden hinaus (§ 10 Erholungsurlaubsverordnung) weiterhin für angemessen und geboten halte. Breitner rief in Erinnerung, dass es sich bei der zur Rede stehenden Erholungsurlaubsverordnung jedoch um eine Landesverordnung handele, die für die gesamte Landesverwaltung gelte. Folglich sei ein „Sonderweg“ für die Beamtinnen und Beamten der Landespolizei nicht so einfach möglich. Der Minister wies darauf hin, dass es einer Gesetzesinitiative beispielsweise durch die Landesregierung) bedürfe, falls entsprechende Korrekturen im o. a. Sinne angestrebt werden. Eine Änderung der EUVO sei bislang durch die Staatskanzlei aus grundsätzlichen Erwägungen heraus abgelehnt worden.

Jedoch kündigte Andreas Breitner an, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen, sondern sich persönlich für eine Regelung einzusetzen, die über das bisherige Soll der 450 Nachtdienststunden hinaus Zusatzurlaubstage für Nachtdienst ermöglicht.

Über die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit werden wir unterrichten.


Text/Foto: Thomas Gründemann
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