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Die GdP informiert

Erfreuliche Verbesserungen in der Erschwerniszulagenverordnung

Kiel.

Die GdP begrüßt die zum 1. Januar 2019 geplanten Verbesserungen in der Erschwerniszulagenverordnung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund war vom Finanzministerium um Stellungnahme zum Entwurf der Erschwerniszulagenverordnung gebeten worden. Die Stellungnahme des DGB wurde unter sehr enger Beteiligung der GdP erarbeitet.

Nach dem Entwurf sollen Kräfte des Spezialeinsatzkommandos, des Mobilen Einsatzkommandos, verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler sowie beim Verfassungsschutz Mitglieder der Observationsgruppe und der begleitenden Operativtechnik eine Zulage von 300 Euro monatlich erhalten. Für Beamtinnen und Beamte der zivilen Streifenkommandos, für die Fahndungs- und Aufklärungskräfte beim Staatsschutz im Landeskriminalamt sowie für die Personenschützer sei eine Zulage in Höhe von 150 Euro geplant. Mitglieder der Einsatzhundertschaft sollen demnach künftig 100 Euro erhalten.

      Die Jamaikakoalition hält damit Wort. Der Stellvertretende Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Andreas Kropius: „Damit werden wesentliche und seit Jahren vorgebrachte Forderungen der GdP zur finanziellen Vergütung ganz besonderer Erschwernisse im Polizeivollzug erfüllt.“

      Die GdP bringt aber weitergehende Verbesserungsvorschläge ein. Andreas Kropius: „In Schleswig-Holstein fehlt es leider weiter an einer zweiten Einsatzhundertschaft. Kolleginnen und Kollegen der Einzeldiensthundertschaften, die aus Polizeikräften vor Ort gebildet werden, müssen daher häufig annähernd vergleichbare Belastungen aushalten. Für diese Einsatzform ist die Zahlung einer stunden- oder tageweise zu berechnenden Zulage bis zum Höchstsatz der Zahlung für die Erste Einsatzhundertschaft (100 Euro) vorzusehen!“ Dienste, die den Aufgaben der zivilen Streifenkommandos bzw. Fahndungs- und Aufklärungskräften beim Staatsschutz vergleichbare Arbeit leisten, müssten von der Zulage (150 Euro) ebenso profitieren, so Kropius.

      Kerstin Friedrich, Vorsitzende des Landesfachausschusses Kriminalpolizei der GdP, stellt zwei weitere wichtige Forderungen auf: „Die Bekämpfung der Kinderpornografie, aber auch der Umgang mit Leichen und die Leichenschau sind extreme, insbesondere seelische Belastungen!“ Hier seien finanzielle Ausgleiche unbedingt angezeigt, beispielsweise analog der Erschwerniszulage für Kinderpornografiebekämpfung in Mecklenburg-Vorpommern (100 Euro).

      Der Landesvorsitzende Torsten Jäger ergänzt abschließend: „Es ist erfreulich, dass die Zuarbeit aus der GdP in den Beratungen Gehör gefunden hat. Losgelöst von der Erschwerniszulagenverordnung ist jedoch nach wie vor unverständlich, dass die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage fehlt. Sie soll schließlich generell die anerkannten besonderen Erschwernisse des Polizeiberufes ausgleichen. Hier ist Jamaika am Zug, die Attraktivität des Polizeiberufs zu stärken!“

      Der Landesvorstand
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