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GdP aktuell

GdP Schleswig-Holstein zur Diskussion um Diesel-Fahrverbote: Aufgabenbücher der Polizei sind proppevoll

Kiel.

Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Städten zulässig sind. Nun stellt sich die Frage, wer das Verbot kontrollieren soll. Dazu äußerte sich Thomas Gründemann, Mitglied des Geschäftsführenden Landesvorstands, heute wie folgt:

„Es wäre interessant zu wissen, wer ein solches Diesel-Fahrverbot in den Städten überhaupt kontrollieren soll und wie es konkret aussehen sollte. Das Ziel polizeilicher Verkehrsüberwachung ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Dazu gehöre es, Verkehrsgefahren zu identifizieren, notwendige Gegenmaßnahmen umzusetzen, Verkehrsunfälle zu verhindern bzw. die Folgen zu reduzieren sowie Verkehrsstraftaten und –ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Der Verstoß gegen Abgasgrenzwerte beeinträchtige hingegen nicht die Verkehrssicherheit. Die Überwachung und Kontrolle ist in diesem Fall keine originäre Aufgabe für die Polizei, sondern liege insbesondere bei spezialisierten Stellen (z.B. DEKRA, TÜV, BAG). Auch ohnedies sei die Landespolizei Schleswig-Holstein hierzu personell nicht in der Lage. „Die Aufgabenbücher der Polizei sind proppevoll. Hier sind die Städte und Gemeinden gefragt, nach intelligenten und umsetzbaren Lösungen zu suchen.“

Der Landesvorstand
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