Zum Inhalt wechseln

Sonderzahlung / Weihnachtsgeld

Finanzministerium zur Sonderzahlung 2013

Kiel.

Regelmäßig hatte die GdP ihre Mitglieder aufgefordert, ihre Ansprüche auf die (alte Version) der Sonderzahlung, dem so genannten Weihnachtsgeld, zu erheben. Dazu wurden GdP-seits auch zwei Musterverfahren beschlossen und in die Wege geleitet. Das war 2007. Die erwartete Rechtsprechung ist bisher nicht erfolgt, obwohl nun Bewegung in die Sache zu kommen scheint.

Das Finanzministerium möchte allerdings keine weiteren Anträge (mehr bearbeiten) und hat mit Erlass vom 25. Oktober 2013 erklärt:

„In Abstimmung mit dem Finanzverwaltungsamt wurde für den Landesbereich festgelegt, dass zur Klärung der Rechtsfrage verschiedene Einzelfälle als Musterverfahren durchgeführt und die übrigen Verfahren bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung ruhend gestellt werden. Für den Fall einer wider Erwarten erfolgenden rechtskräftigen höchstrichterlichen Verurteilung des Landes sollte nach Auffassung der Landesregierung der Gleichbehandlungsgrundsatz auch für diejenigen Kräfte, die bislang keinen Antrag gestellt haben, gelten. Zur Umsetzung würde ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebrach werden.“

Die Zusage des Finanzministeriums ist nicht absolut („..sollte der Gleichbehandlungsgrundsatz…“). Wer bisher keinen Antrag für eine Sonderzuwendung
alten Formats (Sonderzuwendung wie bis 2006 gezahlt) gestellt hat, sollte dies dennoch tun. Musteranträge sind unter www.gdp-sh.de im Mitgliederbereich abrufbar.


Der Landesvorstand

Zum Flugblatt als pdf-Datei


This link is for the Robots and should not be seen.