Sonderzahlung / Weihnachtsgeld
Finanzministerium zur Sonderzahlung 2013
Das Finanzministerium möchte allerdings keine weiteren Anträge (mehr bearbeiten) und hat mit Erlass vom 25. Oktober 2013 erklärt:
„In Abstimmung mit dem Finanzverwaltungsamt wurde für den Landesbereich festgelegt, dass zur Klärung der Rechtsfrage verschiedene Einzelfälle als Musterverfahren durchgeführt und die übrigen Verfahren bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung ruhend gestellt werden. Für den Fall einer wider Erwarten erfolgenden rechtskräftigen höchstrichterlichen Verurteilung des Landes sollte nach Auffassung der Landesregierung der Gleichbehandlungsgrundsatz auch für diejenigen Kräfte, die bislang keinen Antrag gestellt haben, gelten. Zur Umsetzung würde ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebrach werden.“
Die Zusage des Finanzministeriums ist nicht absolut („..sollte der Gleichbehandlungsgrundsatz…“). Wer bisher keinen Antrag für eine Sonderzuwendung
alten Formats (Sonderzuwendung wie bis 2006 gezahlt) gestellt hat, sollte dies dennoch tun. Musteranträge sind unter www.gdp-sh.de im Mitgliederbereich abrufbar.
Der Landesvorstand
„In Abstimmung mit dem Finanzverwaltungsamt wurde für den Landesbereich festgelegt, dass zur Klärung der Rechtsfrage verschiedene Einzelfälle als Musterverfahren durchgeführt und die übrigen Verfahren bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung ruhend gestellt werden. Für den Fall einer wider Erwarten erfolgenden rechtskräftigen höchstrichterlichen Verurteilung des Landes sollte nach Auffassung der Landesregierung der Gleichbehandlungsgrundsatz auch für diejenigen Kräfte, die bislang keinen Antrag gestellt haben, gelten. Zur Umsetzung würde ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebrach werden.“
Die Zusage des Finanzministeriums ist nicht absolut („..sollte der Gleichbehandlungsgrundsatz…“). Wer bisher keinen Antrag für eine Sonderzuwendung
alten Formats (Sonderzuwendung wie bis 2006 gezahlt) gestellt hat, sollte dies dennoch tun. Musteranträge sind unter www.gdp-sh.de im Mitgliederbereich abrufbar.
Der Landesvorstand
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