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GdP Information

Urteile zum Weihnachtsgeld mit Spannung erwartet

VG Schleswig entscheidet über Amtsangemessene Alimentation von Landesbeamten

Silke Tobies moderiert vor einem prall gefüllten Saal
Silke Tobies moderiert vor einem prall gefüllten Saal
Kiel/Schleswig.

Nach gut zehn Jahren ist es am Donnerstag endlich soweit: Mit großer Spannung wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Schleswig über neun Klagen erwartet, in denen die Streichung beziehungsweise Kürzung des Weihnachtsgeldes im Jahr 2007 rechtlich beklagt wird. Unter den Klägern befinden sich zwei Kollegen der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die seinerzeit mit GdP-Rechtsschutz für eine „Amtsangemessene Alimentation bei Wegfall der Sonderzahlung“ vor Gericht gezogen sind. Auf diese Musterverfahren der GdP-Kollegen richten sich die Hoffnungen der Beamtinnen und Beamten der Landespolizei.

Für die Landesregierung ist der öffentliche Prozess bei der zuständigen 11. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts mit einem Milliardenrisiko verbunden. Sollte im Falle einer „rechtskräftigen richterlichen Verurteilung des Landes“ eine Unteralimentation festgestellt werden, kämen nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz alle Beamtinnen und Beamten – auch ohne Antrag – in den Genuss der Neufestsetzung der Sonderzuwendung. Sollte das Gericht der Auffassung sein, die Beamten in Schleswig-Holstein seien unteralimentiert, würde es einen Vorlagebeschluss fassen. Dann ginge die Sache ans Bundesverfassungsgericht, das entscheiden müsste. Sollten die GdP-Kläger vor dem Verwaltungsgericht verlieren, könnten sie Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig einlegen.
      Unterstützt wird die GdP-Forderung nach Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes aktuell von der Opposition im Landtag, unter anderem der SPD. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lässt in der Frage um die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes für die Landesbeamten nicht locker. Beim Parlamentarischen Abend des DGB-Nord im Kieler Legienhof griff der Stellvertretende Vorsitzende Ingo Schlüter die Stimmungslage auch unter den betroffenen Beamtinnen und Beamten der Landespolizei auf: „Die Kolleginnen und Kollegen wollen nicht ewig weiter auf ihr Weihnachtsgeld verzichten“, machte Schlüter die Erwartungshaltung deutlich. Die Ankündigung des Ministerpräsidenten Daniel Günther gegenüber der GdP, das Thema „Sonderzahlung/Weihnachtsgeld“ im ersten Halbjahr 2019 angehen zu wollen, sei zur Kenntnis genommen worden. „Das wird uns aber nicht davon abhalten, als DGB-Gewerkschaften mit großer Energie weiter gemeinsam dafür Druck zu machen, dass es nicht bei Ankündigungen bleibt und auch etwas Vernünftiges dabei herauskommt“, so der DGB-Vertreter. Schlüter brachte darüber hinaus die Erwartung des DGB und seiner Einzelgewerkschaften zum Ausdruck, bei der anstehenden Tarifrunde der Länder eine Einigung zu erzielen. Der im Bereich des Bundes und der Kommunen erreichte Abschluss sei sehr ordentlich gewesen, so Schlüter. „Wir werden aber dafür kämpfen, dass der Tarifabschluss der Länder entsprechend nachzieht. Dieses Tarifergebnis muss dann auch zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten übertragen werden“, beschrieb Schlüter die Gewerkschaftsforderung.

      Der Stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Andreas Kropius hatte bereits im Juli bei einem Gespräch einer DGB-Delegation mit Ministerpräsident Daniel Günther die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes thematisiert. Demselben Ziel diente auch eine öffentliche GdP-Protestveranstaltung im November vergangenen Jahres in Lübeck. „Der Stachel des Wortbruchs der damaligen CDU-SPD-Landesregierung unter Ministerpräsident Peter Harry Carstensen sitzt bis heute tief bei den Beamtinnen und Beamten der Landespolizei“, so der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Torsten Jäger. Carstensen hatte seinerzeit beim Landesdelegiertentag der GdP in Harrislee öffentlich den Erhalt des Weihnachtsgeldes für die Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein zugesichert, nur Wochen später seine Zusage wieder einkassiert und damit landesweit und über Monate massive Protestaktionen der GdP ausgelöst. „Ein mehr als 10-jähriges gerichtliches Streitverfahren im Stillstand hat nichts mit Wertschätzung gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen zu tun. Wir fordern eine klare politische Positionierung der Landesregierung mit der Finanzministerin zur Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes! Nur so haben wir in Schleswig-Holstein die Chance aufzuholen, um die hintersten Plätze im bundesweiten Besoldungs- und Versorgungsranking zu verlassen“. Eine formidable Haushaltslage mit sprudelnden Steuereinnahmen lasse eine entsprechende Entscheidung der Landesregierung zu, so Jäger abschließend.

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