Zum Inhalt wechseln

Berechnung / Anerkennung der Bereitschaftsstunden bei geschlossenen Einsätzen

Innenminister Breitner: Projektgruppe wird Regelung für Ausgleich erarbeiten

Kiel.

Wie geht es im Zusammenhang mit der Berechnung bzw. Anerkennung der Bereitschaftsstunden bei geschlossenen Einsätzen nach der Vergleichsregelung in Niedersachsen weiter?

Aufgrund verschiedener Anfragen aus der Mitarbeiterschaft erkundigte sich GdPLandesredakteur Thomas Gründemann beim Innenministerium:

1. Wie wird das Innenministerium auf den Vergleich in Niedersachsen reagieren?

Innenminister Breitner (auch wörtlich auf dem Delegiertentag der GdP):
„Ich werde sicherstellen, dass die entsprechenden Stunden der Castoreinsätze - zumindest für die Vergangenheit - ebenfalls 1:1 durch Freizeit ausgeglichen werden. Für zukünftige Verfahren werde ich eine Projektgruppe zur Erarbeitung eines entsprechenden Regelungsentwurfs einsetzen. Dieser soll grundsätzliche Kriterien und Standards für den Zeitausgleich bzw. einen angemessenen finanziellen Ausgleich enthalten".

2. Müssen die Kolleginnen und Kollegen im Zusammenhang mit der Berechnung/ Anerkennung der Bereitschaftsstunden bei geschlossenen Einsätzen (nach der Vergleichsregelung in Niedersachsen) auch für 2013 erneut Anträge schreiben?

Innenministerium:
Da Einigkeit herrscht, den „Castor-Vergleich“ Niedersachsens entsprechend anzuwenden, sind für das laufende Kalenderjahr keine neuen Anträge erforderlich. Erforderliche
Daten werden von Amtswegen erhoben und berücksichtigt“.

Der Landesvorstand

Zur Pressemeldung als pdf-File


This link is for the Robots and should not be seen.