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Beamtenbesoldung

DGB Nord fordert Anpassungen und erwartet Dialog

Bild von MasterTux auf Pixabay
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Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hatte gestern entschieden, dass die Beamten in zahlreichen Besoldungsgruppen nicht ausreichend bezahlt werden - und das schon seit 2007. Bevor es möglicherweise zu größeren Nachzahlungen kommt, muss allerdings noch das Bundesverfassungsgericht darüber befinden.


Nach dem Urteil zur Beamtenbesoldung des OVG Schleswig erwartet der DGB Nord, dass die Landesregierung den Dialog mit den Gewerkschaften aufnimmt. „Das Land Schleswig-Holstein wird spätestens mit der nächsten Anpassung der Besoldung Ende 2021 von sich aus prüfen müssen, ob die Besoldung dem verfassungsrechtlichen Gebot einer amtsangemessenen Alimentation genügt“ sagt Ingo Schlüter, stellvertretender Vorsitzender des DGB Bezirk Nord. „Nicht erst mit den neuen Urteilen bestehen daran erhebliche Zweifel. Konkrete Maßnahmen und Änderungen im Besoldungsrecht werden notwendig sein. Diese Maßnahmen sind im Dialog mit den Gewerkschaften im öffentlichen Dienst zu entwickeln und abzustimmen.

Der DGB erwartet, dass die Landesregierung diesen Dialog nun aufnimmt. Für die Vergangenheit erwarten wir, dass das Land zu seinen Zusagen steht, die Ergebnisse einer zu erwartenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes rückwirkend auf alle Beamtinnen und Beamten anzuwenden.“

Die gewerkschaftlichen Forderungen sind eng mit der GdP SH abgesprochen.
 

Der DGB Bezirk Nord umfasst die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Die Gewerkschaften zählen in den drei Ländern zusammen mehr als 400.000 Mitglieder. Der DGB ist der Bund der Gewerkschaften. Gemeinsam vertreten der Bund und die Mitgliedsgewerkschaften die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
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