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GdP aktuell

Kabinett verständigt sich auf eine Erlassregelung zur möglichen Anerkennung einer COVID 19-Erkrankung als Dienstunfall

Ein weiterer guter Schritt in die richtige Richtung

Kiel.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte in Schleswig-Holstein sowie im Bund und in anderen Bundesländern eine Initiative mit dem Ziel gestartet, das Versorgungsrecht dahingehend zu ändern, eine Anerkennung einer CoVid-19-Erkrankung als Dienstunfall zu ermöglichen. Die angestrebte Gesetzesänderung der GdP bezieht sich nicht ausschließlich auf Polizeivollzugsbeamte, sondern soll für alle Beamte und Beamtinnen im Land Anwendung finden. Die SPD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hatte sich diesen Gesetzesvorschlag zu Eigen gemacht und in der vergangenen Woche in den Landtag eingebracht.

Das Jamaika-Kabinett reagiert jetzt mit einer untergesetzlichen Regelung. Das Anerkennungsverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung „DGVU“ soll für alle Beschäftigen des Landes über eine Erlassregelung des Finanzministeriums analog angewendet werden. Es bleibt jedoch bei einer Einzelfallbetrachtung und die Beweislast liegt leider weiterhin bei den Beschäftigten.

Nachdem Innenministerin Sütterlin-Waack im November 2020 für ihren Zuständigkeitsbereich einen Fürsorgeleitfaden in Kraft gesetzt hatte, folgt nun durch das Kabinett ein weiterer guter Schritt zur Ausgestaltung der Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn. Er kann helfen, die bereits vorliegenden Sachverhalte zu Gunsten der Antragsteller und Antragstellerinnen zu bescheiden.

Der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Andreas Kropius wertet den vom Finanzministerium geplanten Erlass in der Sache als sehr hilfreich. Am Ziel sieht sich die GdP indes noch nicht: „Trotz dieser positiven Entwicklung werden wir uns weiterhin für eine Anpassung der Versorgungsgesetze einsetzen. Durch Parlamente getragene Gesetzesanpassungen dokumentieren die Wertschätzung und Fürsorge für diejenigen, die sich in Pandemiezeiten nicht wegducken können und wollen“, erklärt Kropius.

Der Landesvorstand
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