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Sieht so der Zukunftsarbeitsplatz Cybercrime aus?

GdP sieht erhebliche Fehlplanungen im Bereich Cyberkriminalität

Kiel.

Kaum ein anderes Thema ist weiter oben auf der Agenda von Politik und Polizei: Cybercrime. Straftaten, die im Internet oder über das Internet begangen werden, beunruhigen die Bevölkerung erheblich. 94% der Internetnutzer*innen fühlen sich durch Kriminelle im Netz bedroht. 63% der Bevölkerung fordern, dass Polizeieinheiten in diesem Bereich gestärkt werden Quelle: Bitkom.org . Doch wie ernst ist es der Landesregierung in Schleswig-Holstein wirklich mit diesem Thema? Bereits seit 2016 werden nach Informationen der Gewerkschaft der Polizei, Regionalgruppe Kiel-Plön, neue Räumlichkeiten für die Cyberkriminalisten und IT-Forensiker des Kommissariat 7 der Bezirkskriminalinspektion Kiel geplant. Allerdings laufen die Planungen noch immer.

Die gängige Praxis des Finanzministeriums und der ausführenden GMSH sieht vor, dass vor Baubeginn die Raumbedarfsplanung abgeschlossen ist. Reserven für zusätzliche Kolleginnen und Kollegen sind nicht vorgesehen.

        Dies führte in der Vergangenheit regelmäßig dazu, dass bei Fertigstellung neuer Dienststellen für die Landespolizei diese bereits zu klein waren. Durch Kompromisse und große Flexibilität mag das bei herkömmlichen Bürobauten für die Polizei noch hinnehmbar sein.
        Bei den Spezialisten für Cybercrime/IT-Forensik mutet dies aber mittlerweile nach einem Schildbürgerstreich an.

        Noch bevor der Umbau der entsprechenden Räumlichkeiten in der Kieler Gartenstraße voraussichtlich in 2022 startet, steht fest, dass diese nicht auskömmlich sind. An anderer Stelle werden in der Regel dann weitere Büroräume geschaffen. Da die Cyberkriminalisten und IT-Forensiker jedoch erhebliche Spezialausrüstungen benötigen, dürfte es in dem vorgesehenen Gebäude keine Möglichkeit der räumlichen Ausweitung geben, ohne andere Organisationseinheiten zu belasten.
Die Büros müssen mit bis zu 35 Steckdosen und Platz für ausreichend viele Computer, Monitore und weiterem technischen Gerät ausgestattet sein. Darüber hinaus ist es aus Sicht der GdP unabdingbar, dass die unterschiedlichen Einheiten (Ermittlungen und Forensik) unmittelbar zusammensitzen, um die schwierigen technischen Fragen gemeinsam lösen zu können.
Die Bauplanungen für das K7 der BKI Kiel sehen jedoch eine Verteilung über mehrere Stockwerke des Gebäudes vor. Außerdem wird der Platz nach Fertigstellung, voraussichtlich im Jahr 2023, definitiv für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr reichen. Nach Informationen der GdP steigen die Fallzahlen im Bereich der IT-Forensik weiterhin rasant an. Bereits mit Abschluss des 3. Quartals 2021 sind die Zahlen aus 2020 beim K7 der BKI Kiel erreicht. Die Bekämpfung von Kinderpornografie allein wird schon für erhebliche Mehrbelastungen in diesem Bereich sorgen. Bereits jetzt ist absehbar, dass es zu weiterem Personalzuwachs kommen wird.

Dazu führt der Regionalgruppenvorsitzende der GdP, Sven Neumann aus: „Wie wichtig ist der Politik, dass die Polizei hoch komplexe technische Straftaten effektiv verfolgen kann? Die gängige Praxis von Finanzministerium und GMSH, nur auf Sicht zu bauen, ist völlig fehl am Platz. Bereits jetzt notwendige Erweiterungen müssten mit viel Geld im Nachhinein realisiert werden, wenn dann überhaupt Geld zur Verfügung steht.
Gerade für die Bearbeitung in diesem Deliktsfeld sollte die Strafverfolgung nicht unnötig erschwert werden.
        Ich fordere eine schnelle, bessere und vor allem zukunftsfähige Planung für unsere Kolleginnen und Kollegen. Vereinzelt nehme ich Stimmen wahr, dass die Kolleginnen und Kollegen unter den beschriebenen Umständen nicht länger bereit sind, weiter in dem Bereich der IT-Forensik zu arbeiten.“
        Im Bereich Cybercrime/IT-Forensik gilt nicht der gängige Bürozuschnitt. Die Besonderheiten mit viel technischem Equipment muss sich in der Raumplanung wiederfinden.
        Die Gewerkschaft der Polizei fordert die Verantwortlichen der Kieler Landesregierung auf, die Reißleine zu ziehen. Die Planungen für die neuen Räumlichkeiten für die Cyberkriminalisten der BKI Kiel müssen dringend dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden.

        Das Kommissariat 7 der BKI Kiel ist eine Servicedienststelle für alle Dienststellen im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Kiel für Schutzpolizei und Kriminalpolizei. Können die Kollegen des K7 nicht adäquat arbeiten, hat dies Auswirkungen auf fast alle Ermittlungen der Landespolizei.

    Sven Neumann
    Regionalgruppe Kiel-Plön
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