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GdP Forderungen direkt platziert

Gespräche zu strukturellen Verbesserungen der Besoldung und Versorgung

Kiel.

Im Oktober 2017 haben Gespräche zwischen dem Finanzministerium und Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften des DGB über strukturelle Verbesserungen im Bereich der Besoldung und Versorgung begonnen.

Zusammen mit dem DGB-Nord-Bezirksvorsitzenden Uwe Polkaehn und weiteren Vertretern der Schwestergewerkschaften im DGB besuchte der Geschäftsführende Landesvorsitzende der GdP Schleswig-Holstein Torsten Jäger im Oktober Jamaika–Regierungsmitglieder in Schleswig-Holstein, die Finanzministerin Monika Heinold, den Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Dr. Bernd Buchholz sowie die Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung Dr. Sabine Sütterlin-Waack.
Somit wurden immer wieder zentrale GdP Forderungen direkt platziert.
Alle Gewerkschafter waren sich in einem Punkt einig: die unsägliche Situation um das weitestgehend gestrichene Weihnachtsgeld und ein seit 10 Jahren andauerndes Klageverfahren, dessen Entscheidung unverständlicherweise noch immer aussteht.

Bereits im April 2017 hat der Landtag nach entsprechenden Forderungen des DGB und seiner Gewerkschaften die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme der linearen Anpassungen und des Sockelbetrages des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen beschlossen. Aufgrund der anstehenden Landtagswahl wurden damals weitergehende Forderungen des DGB und seiner Gewerkschaften im Konsens auf die Zeit nach der Landtagswahl vertagt.
Themen und Forderungen des DGB

Über den Verlauf der Gespräche wurde auf Wunsch des Finanzministeriums Vertraulichkeit vereinbart. Der DGB und seine Gewerkschaften haben in die Gespräche allerdings folgende Themen und Forderungen eingebracht:
  • Verbesserungen bei den Anwärterbezügen,
  • die Wiedereinführung einer Sonderzahlung für bisher ausgeschlossene Besoldungsgruppen,
  • die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen für Polizei, Justiz und Feuerwehr,
  • spürbare Verbesserungen bei den Erschwerniszulagen und
  • Entlastung durch Verkürzung der Wochenarbeitszeit für Schichtdienstleistende im Polizei- und Justizvollzug sowie Entlastungen im Bereich der Feuerwehr.
Weiteres Verfahren

In den weiteren Gesprächen wird im Dialog mit dem Finanzministerium zu prüfen sein, welche Themen bewegt werden und welche Forderungen eine Chance auf Umsetzung haben. Ein besoldungsrechtliches Gesetzgebungsverfahren ist in 2018 geplant. Der genaue Zeitplan und der Zeitpunkt des Inkrafttretens eines entsprechenden Gesetzes sind noch offen.
Zum Plakat als pdf-Datei
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