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GdP Information

DGB Mitgliederinformation zu Besoldung und Versorgung in SH

Alle Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen

Information für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein

Besoldung und Versorgung: Alle Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen

Am Donnerstag, den 24. März 2022, hat der Schleswig-Holsteinische Landtag die letzten beiden Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Besoldung und Versorgung in dieser Legislaturperiode abgeschlossen. Bereits am 27. Januar 2022 hat der Landtag die Übertragung der tariflichen Einmalzahlung auf die aktiven Beamt*innen beschlossen. Der DGB und seine Gewerkschaften haben dabei gegen die Nichtberücksichtigung der Versorgungsempfänger*innen deutlich Position bezogen.

Was hat der Landtag aktuell beschlossen?

Die aktuell beschlossenen Gesetzesentwürfe der Landesregierung sehen sowohl die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der linearen Komponente des Tarifergebnisses als auch weitere strukturelle Verbesserungen vor. Konkret bedeutet dies beispielsweise:
  • Eine Erhöhung der Besoldung und Versorgung zum 1. Juni 2022 um 0,6 % und eine weitere Erhöhung zum 1. Dezember 2022 um 2,8 % - dies entspricht einer Vereinbarung der Landesregierung mit dem DGB aus dem Jahr 2019 und der linearen Komponente des Tarifabschlusses,
  • die Dynamisierung aller bisher statischen Zulagen inklusive der Stellen- und Erschwerniszulagen – damit wird eine langjährige Forderung des DGB und seiner Gewerkschaften umgesetzt,
  • eine Erhöhung des Familienzuschlags um 40 Euro pro Kind,
  • die Einführung von Familienergänzungszuschlägen,
  • Verbesserungen in der Beihilfe für kinderreiche Beamtenfamilien,
  • die Streichung der Besoldungsgruppe A 5 – Beamt*innen in der Besoldungsgruppe A 5 werden nach A 6 überführt,
  • die Streichung der Selbstbehalte in der Beihilfe für die Besoldungsgruppen bis einschließlich A 9 zum 1. Januar 2022,
  • die Senkung des Eigenanteils in der Heilfürsorge von 1,4 auf 1,0 Prozent.

Mit diesem Maßnahmenpaket hat die Landesregierung noch kurz vor der Wahl ihre Ankündigungen und ihre Zusagen gegenüber dem DGB und seinen Gewerkschaften umgesetzt. Die linearen Erhöhungen der Besoldung und Versorgung können damit rechtzeitig zur Auszahlung kommen. Der DGB und seine Gewerkschaften haben die Gesetzgebungsverfahren aktiv begleitet, ihre Positionen und Forderungen sowie ihre Kritik in die Prozesse eingebracht. Eine Reihe der Maßnahmen geht auf Forderungen des DGB und seiner Gewerkschaften zurück.

Positionen des DGB zu den neuen Regelungen

Der DGB und seine Gewerkschaften haben sowohl die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung als auch die zusätzliche Erhöhung um 0,6 % zum 1. Juni 2022 begrüßt. Mit der Dynamisierung aller bisher statischen Zulagen wurde eine langjährige Forderung des DGB durch die Landesregierung aufgegriffen. Wichtig war dem DGB und seinen Gewerkschaften, dass diese Regelungen noch vor der kommenden Landtagswahl im Landtag verabschiedet werden.

Die weiteren Maßnahmen sind aus Sicht des DGB und seiner Gewerkschaften differenziert zu betrachten. Eine Reihe dieser Maßnahmen wurde vom DGB und seinen Gewerkschaften unterstützt. Dies betrifft beispielsweise die pauschale Erhöhung des Familienzuschlags für alle Kinder und die Streichung unterer Besoldungsgruppen.

Kritisch bewertet der DGB weiterhin die Berücksichtigung der Einkommen von unterhaltspflichtigen Eheleuten, Lebenspartnerschaften und Elternteilen bei den neuen Familienergänzungszuschlägen. Hier stellen sich eine Reihe rechtlicher, aber auch familien- und frauenpolitischer Fragen. Der DGB und seine Gewerkschaften gehen fest davon aus, dass diese Regelungen Gegenstand einer höchstrichterlichen Überprüfung werden. Im Anhörungsverfahren sind hier von verschiedenen Seiten verfassungsrechtliche Bedenken und Einwände erhoben worden.

Positiv bewerten der DGB und seine Gewerkschaften, dass der Gesetzesentwurf mehrere Forderungen aufgreift, die der DGB und seine Gewerkschaften in die langjährigen Diskussionen um die Besoldung und Versorgung eingebracht haben. Dies betrifft sowohl die angekündigte Dynamisierung bislang statischer Zulagen als auch die Abschaffung der Selbstbehalte in der Beihilfe für die Besoldungsgruppen bis einschließlich A 9 und die Reduzierung der Eigenbeteiligung in der Heilfürsorge von 1,4 auf 1,0 Prozent. Diese Maßnahmen gehen unmittelbar auf Forderungen des DGB und seiner Gewerkschaften zurück.


Weitergehende Forderungen des DGB

Die nun getroffenen Regelungen bleiben erkennbar hinter den weitergehenden Forderungen des DGB und seiner Gewerkschaften nach der vollständigen Abschaffung der Selbstbehalte in der Beihilfe und der Rückkehr zur Freien Heilfürsorge durch Wegfall der Eigenbeteiligung zurück. Keine Berücksichtigung fanden die Forderungen nach der Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug und nach der Einführung einer pauschalen Beihilfe analog dem „Hamburger Modell“ mit einem Zuschuss der Dienstherren bei einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der DGB und seine Gewerkschaften haben ihre weitergehenden Forderungen im Kontext der Landtagswahl erneut thematisiert. Teilweise sind die Anliegen in den Wahlprogrammen der Parteien bzw. im Rahmen des Wahlkampfes aufgegriffen worden
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