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Debatte zur Beamtenbesoldung

DGB fordert zeitnahe Übertragung des Tarifergebnisses

Anlässlich der heutigen Debatte zur Beamtenbesoldung fordert die Vorsitzende des DGB Bezirk Nord, Laura Pooth, den Landtag auf, noch in dieser Legislaturperiode das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamt*innen zu übertragen. Pooth: „Die Landtagswahl steht vor der Tür, die Beamt*innen warten auf die Auszahlung ihrer steuerfreien Einmalzahlung im März und die Erhöhung ihrer Bezüge zum 1. Juni und 1. Dezember. Nun muss die Landespolitik Verlässlichkeit beweisen und das Tarifergebnis rechtzeitig vor der Landtagswahl übertragen.“

Pooth betont weiter, dass der DGB auch Kritik an den bereits vorliegenden Gesetzesentwürfen hat. „Die Ausgrenzung der Versorgungsempfänger*innen von der Sonderzahlung im März wurde seitens unserer Gewerkschaften deutlich kritisiert, hier wünschen wir uns von Landesregierung und Landtag nach wie vor ein Zeichen der Wertschätzung. Die Gewerkschaften werden auch weitergehende Forderungen in die Debatten einbringen. Das ändert aber nichts daran, dass die Gesetze nun im Landtag beschlossen werden sollten. Gerne mit Nachbesserungen zugunsten unserer Mitglieder, aber bitte verlässlich und zeitnah.“

Zum Hintergrund:
Die Landesregierung hatte mit dem DGB bereits im November 2019 die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses und eine zusätzliche Erhöhung der Besoldung und Versorgung um 0,6 % zum 1. Juni 2022 vereinbart. Dafür sind insgesamt drei Gesetzgebungsverfahren notwendig, zu zweien liegen die Gesetzesentwürfe bereits dem Landtag vor. Der Vorgang wird dadurch komplex, dass parallel zur Übernahme des Tarifergebnisses die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Abstand zur Grundsicherung und zur Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien umzusetzen ist. Dies macht weitere Maßnahmen erforderlich. Der DGB wird als Interessenvertretung der Beamt*innen an der Vorbereitung der Gesetzesentwürfe beteiligt.

Der DGB Bezirk Nord umfasst die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Die Gewerkschaften zählen in den drei Ländern zusammen mehr als 400.000 Mitglieder. Der DGB ist der Bund der Gewerkschaften. Gemeinsam vertreten der Bund und die Mitgliedsgewerkschaften die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Nr. 001/2022 - Kiel, 26. Januar 2022
Zur Pressemitteilung als pdf-Datei
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