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Rechtsschutz

Die Rechtsschutzkommission stellt sich vor

Die GdP-Rechtsschutzkommission besteht regelmäßig aus fünf Mitgliedern. Zum Jahreswechsel ist das langjährige Mitglied der Kommission Bodo Nagel ausgeschieden. Er wurde durch Kai Richter ersetzt. Wir danken Bodo sehr für seine engagierte Arbeit in der Rechtsschutzkommission und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute!

Dr. Susanne Rieckhof
Ich bin als Geschäftsführerin und Juristin vor zwei Jahren in die Rechtsschutzkommission gewählt worden. Die Arbeit mit den Kollegen aus der Rechtsschutzkommission ist sehr erfrischend und spannend, können sie doch direkt aus der Praxis vieles erleuchten, was mir sonst verborgen bliebe.
Wir beraten Eure Fälle sehr ausführlich und gewissenhaft und suchen einen Weg, um möglichst alle Beteiligten zufrieden zu stellen. Diskretion ist bei unserer Arbeit oberste Maxime. Mein Blick gilt auch immer unserer Rechtsschutzordnung und den Ausführungsbestimmungen.
Mein Wunsch an alle, die Rechtsschutz begehren: Bitte beschreibt uns Euren Sachverhalt möglichst präzise, damit wir Euch den besten GdP-Vertrauensanwalt empfehlen können! Außerdem beantragt, wenn der Fall es hergibt, bitte parallel auch immer dienstlichen Rechtsschutz. Lasst Euch gern dazu von den Vertrauensleuten vor Ort beraten.

Andreas Kropius
Ich bin seit vielen Jahren als stellv. Landesvorsitzender Mitglied der Rechtsschutzkommission. Es ist immer wieder spannend festzustellen, wie bunt die Welt ist und welche vielfältigen rechtlichen Fragestellungen unseren Mitgliedern begegnen.
Aber neben der rechtlichen Begleitung geht es auch immer darum, für unsere Mitglieder da zu sein und Ihnen Gehör und eine Stimme zu geben. Wenn dann auch noch am Ende erfolgreich gestritten worden ist, umso besser.
Mein Wunsch: Passt auf Euch auf und kommt unbeschadet von den Einsätzen zurück.

Kai Richter
Ich ersetze künftig Bodo Nagel in der Rechtsschutzkommission. Es ist für mich eine Auszeichnung, in diesem Gremium mitarbeiten zu dürfen.
Ich halte den Rechtsschutz, den die GdP bietet, für eine gute, leider aber auch notwendige Einrichtung. Zu oft hat die Vergangenheit gezeigt, dass Verwaltungsentscheidungen, die nicht selten über das weitere Leben entschieden hätten, durch Widersprüche oder Gerichtsentscheidungen aufgehoben, zumindest aber verändert wurden.
Jeder hat ein Recht darauf, gerecht behandelt zu werden.
Recht zu haben bedeutet aber nicht, auch Recht zu bekommen. Manchmal muss man um sein Recht kämpfen, und da ist ein starker Partner, der einem den Rücken stärkt und der einem beim Tragen des finanziellen Risikos hilft, viel wert.
Daraus ergibt sich die Herausforderung, die die Arbeit in der Rechtsschutzkommission mit sich bringt, eine Herausforderung, die ich gerne angenommen habe.


Horst Winter
2007 sprach mich der damalige Geschäftsführer der GdP, Kalle Rehr, an.
Kalle suchte für die RSK jemanden, der sich in beamtenrechtlichen Fragestellungen, gerade mit Themen wie Besoldung, Versorgung, Dienstunfällen und Beurteilungen gut auskennt.
Bei mir als langjährigem Personaler war er da an der richtigen Adresse und ich habe ihm zugesagt.
Mit seinem bekannten Blick, dieser Mischung aus Dackelwelpe und Volkstrauertag, hat Kalle mir dann auch noch die Fragen zum Tarifrecht, insbesondere der Eingruppierung der Beschäftigten, aufgedrückt.
Ich habe Kalle aber damals auch gesagt, dass nicht jede Personalmaßnahme und nicht jede Beurteilung allein schon deshalb den Gang zum Gericht rechtfertigt, nur weil die von einem aus der „Goldsternkaste“ vorgenommen wurde. Was wir in der RSK brauchen, sind umfangreiche Schilderungen in der Sache und vernünftige Gespräche und Einschätzungen der (damaligen) Kreisgruppen.
So habe ich auch stets die Kolleginnen und Kollegen beraten, die mich direkt kontaktiert haben. Die reine Unzufriedenheit mit diesem oder jenen Umstand allein reicht nicht.
Trotzdem habe ich bekanntlich bekennender „Nichtkollege“ eines ehemaligen Innenministers auch stets gesagt und tue das heute noch, beim Dienstherrn ist bei Fürsorge und Anteilnahme noch reichlich Luft nach oben vorhanden.
Und wenn man dazu die Gerichte bemühen muss, weil der Dienstherr/Arbeitgeber nicht selbst darauf kommt, sich gehörig um sein Personal zu kümmern und sich lieber hinter seinen eigenen Vorstellungen und Erlassen verschanzt, dann geht es eben auch mal bis zu den höchsten Gerichten, egal was es die GdP dann bis zur letzten Instanz kosten wird.

Ludger Mers
Wenn die Argumente ausgetauscht sind und Positionen nicht mehr verrückt werden, dann ist der Weg zu den Gerichten oftmals der letzte Ausweg für Kolleginnen und Kollegen, um zu ihrem Recht zu kommen. Und dabei hilft die Gewerkschaft der Polizei. Die Gewährung von Rechtsschutz (RS) ist eine freiwillige Leistung der GdP und wird von Mitgliedsbeiträgen bezahlt. Hier wird also keine Versicherung tätig, sondern die Gewerkschaft als Solidargemeinschaft. Daher werden die Anträge in der RS-Kommission (RSK) beraten und entschieden. In den allermeisten Fällen wird Rechtsschutz gewährt und das macht die GdP und ihre Mitglieder stark. Ich wünschte mir, dass es keine RSK geben müsste.
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