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Es geht doch!

300 Euro Energiepauschale auch für Landesbeamte im Ruhestand in Schleswig-Holstein

Am 3. September 2022 wurde vom Koalitionsausschuss des Bundes ein Maßnahmenpaket zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und Stärkung der Einkommen beschlossen. Unter anderem sieht es vor, dass die Rentner und die Versorgungsempfänger des Bundes auch die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Die Energiepauschale wird einmalig gezahlt und ist einkommensteuerpflichtig.

Am Montag den 5. September hat sich die GdP mit dem DGB kurzgeschlossen und die entsprechende Regelung analog der Versorgungsempfänger des Bundes für das Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung eingefordert.

Am Dienstag den 6. September erfolgte dann diese Pressemeldung:
„Kiel (dpa/lno) - Wie die Rentner bekommen in Schleswig-Holstein auch die Versorgungsempfänger des Landes - Beamte im Ruhestand, Witwen und Waisen - die Energiepauschale von 300 Euro. Darauf haben sich die Koalitionspartner CDU und Grüne am Montagabend verständigt, wie das Finanzministerium der Deutschen Presse-Agentur auf deren Anfrage am Dienstag mitteilte.

Da das Land rund 37.500 Versorgungsempfänger hat, rechnet das Finanzministerium mit Ausgaben von etwa zehn Millionen Euro. Die Details der Auszahlungsmodalitäten, der Finanzierung und des Auszahlungszeitpunkts müssten noch geklärt werden, hieß es. Der Beschluss des Bundes, die Energiepauschale nun auch für Rentner und Rentnerinnen zu zahlen, sei ein überfälliger Schritt, sagte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne). "Demzufolge ist es konsequent, wenn wir diese Pauschale nun auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes zahlen."

Bisher sind nur Bayern, Berlin und Hamburg dem Beispiel von Schleswig-Holstein gefolgt.
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