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Tarifinfornation

Entlastung für die Tarifbeschäftigten zum 1. Januar 2019

Das neue Jahr fängt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer positiven Nachricht an: Ab dem 1. Januar 2019 werden die von den gesetzlichen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge wieder hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt.

Zum Hintergrund:

Seit 2015 setzt sich der Krankenkassenbeitrag aus einem einheitlichen allgemeinen Beitragssatz und einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent und wird – mit wenigen Ausnahmen – jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Zusatzbeiträge, die die Kassen festlegen können, schultern die Mitglieder bisher allein. Es ist demnach abhängig von der jeweiligen Krankenkasse, wie hoch der Zusatzbeitrag, und somit die individuelle monatliche Entlastung, ist.

Die hälftige Finanzierung des Zusatzbeitrages ist eine langjährige gewerkschaftliche Forderung. Norina Gloy-Leinweber, Tarifsprecherin der GdP Schleswig-Holstein: „Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen den Zusatzbeitrag seit 2015 komplett allein finanzieren. Das GKV-Versichertenentlastungsgesetz ist eine längst überfällige Maßnahme und fängt nur in Teilen die Versäumnisse der letzten Jahre auf. Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den letzten Jahren an Arzneimitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln privat tragen mussten, ruft nach weiteren Entlastungen.“

Wir empfehlen allen Kolleginnen und Kollegen, ihre Gehaltsmitteilungen für den Monat Januar genau hierauf zu prüfen. Sollten Fragen auftauchen, so könnt ihr jederzeit eure Vertrauensleute hierzu ansprechen.

Achtung: In diese Woche haben die Tarifverhandlungen für die Länder. Die GdP sagt hierzu #hermitmehr2019 und baut auf Unterstützung bei den anstehenden Aktionen – gemeinsam sind wir stark!

Der Landesvorstand
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