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GdP Information

Alte GdP-Forderung nach Erhöhung der Erschwerniszulagen auf der Zielgeraden

Endlich auch Zulagen für Zivile Streifenkommandos in Aussicht

Die Jamaika-Koalition hatte sich im Koalitionsvertrag dazu bekannt, die Erschwerniszulagen zu erhöhen. Nach der Erhöhung des Dienstes zu ungünstigen Zeiten auf 4,20 Euro zu Beginn des Jahres ist nun endlich auch geplant, die Erschwerniszulagen für Spezialeinheiten und Observationskräfte von Polizei und Verfassungsschutz dem Bundesdurchschnitt anzugleichen.

So sollen nach einer Verlautbarung von Innenminister Grote gestern, 04. Juli 2018, im Landtag Kräfte des Spezialeinsatzkommandos, des Mobilen Einsatzkommandos, verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler sowie beim Verfassungsschutz Mitglieder der Observationsgruppe und der begleitenden Operativtechnik eine Zulage von 300 Euro monatlich erhalten. Für Beamtinnen und Beamte der zivilen Streifenkommandos, für die Fahndungs- und Aufklärungskräfte beim Staatsschutz im Landeskriminalamt sowie für die Personenschützer sei eine Zulage in Höhe von 150 Euro geplant. Mitglieder der Einsatzhundertschaft sollen demnach künftig 100 Euro erhalten. Bei diesen Forderungen waren sich fraktionsübergreifend alle innen- und rechtspolitischen Sprecher einig. Der amtierende Landespolizeidirektor Joachim Gutt hatte diese Zulagenerhöhung im Intranet der Landespolizei bereits im Mai angekündet. Seit 2010 hat die GdP gemeinsam mit dem DGB eine Erhöhung der Zulagen für besondere Einsätze sowie der Aufnahme weiterer vergleichbarer Einheiten gefordert.
Der Stellvertretende Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Sven Neumann hatte eine Umsetzung der Erhöhung der Erschwerniszulagen als zentrale Forderung der GdP Schleswig-Holstein im April 2018 nochmals angemahnt. „Wichtig ist uns nun vor allem, dass darauf geachtet wird, dass der § 15 der Erschwerniszulagenverordnung auch in sich schlüssig bleibt!“, so Neumann.


Der Landesvorstand
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