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Die GdP informiert

FAQ zu den Corona-Impfangeboten der Landespolizei Schleswig-Holstein

Die FAQ zur Corona-Impfung für Polizistinnen und Polizisten findet ihr im Intranet der Landespolizei. Wir dürfen dankenswerterweise daraus mit Genehmigung für euch zitieren.

Bild von Katja Fuhlert auf Pixabay
Bild von Katja Fuhlert auf Pixabay

In dieser Woche wurde die Impfterminvergabe für die Prioritätsgruppe 2 geöffnet. Die ersten Kolleginnen und Kollegen sind bereits geimpft. Für diese Gruppe steht nun der Impfstoff von AstraZeneca zur Verfügung. Für die Erst- und Zweitimpfung liegen 9000 Dosen vor. Wir wollen mit diesen FAQ die wichtigsten Fragen von euch beantworten.

An fünf Standorten des polizeiärztlichen Dienstes (Flensburg, Kiel, Neumünster, Eutin und Lübeck) wird geimpft. Alternativ können öffentliche Impfstraßen genutzt werden.

  • Bin ich impfberechtigt?
    Der Impfrat hat eine polizeiinterne Gruppe „Hohe Priorität“ mit 4.100 Personen (mit einem hohen Infektionsrisiko) benannt.
Das sind die Angehörigen:
- der 1. Einsatzhundertschaft,
- der Nordlicht-Hundertschaften und
- des Präsenzdienstes

Angehörige der Ermittlungsdienststellen, der Stäbe, des Innendienstes, der polizeilichen Bildungseinrichtungen und der Polizeiabteilung des MILIG gehören zur Prioritätsgruppe „Erhöhte Priorität“.
Wie die Kollegen der Ermittlungsdienste ggf. künftig zu bewerten sind, wird auf unsere Anregung hin vom Impfrat erneut geprüft werden.

Beiden Impfgruppen wird im Rahmen der polizeilichen Verfügbarkeit und Menge der Impfdosen unter regionaler, flexibler Anwendung weiterer Kriterien, die in einer Konzeptfortschreibung konkretisierbar sind, nacheinander ein Impfangebot gemacht.

  • Muss ich mich über die Impfmöglichkeiten der Polizei impfen lassen?
    Nein. Die Landespolizei Schleswig-Holstein ergänzt durch eigene lokale Impfstraßen das öffentliche Impfangebot. Bei den öffentlichen Impfstraßen kann erst ab ca. Mai mit einem Impftermin gerechnet werden.

  • Was benötige ich für einen Impftermin?
    1. Voraussetzung für die Berechtigung zur Impfung ist eine Bescheinigung nach § 3 CoronaImpfV. Diese kann durch die Dienststelle erstellt werden. Die Bescheinigung wird zum Impftermin benötigt.
    2. Personalausweis / Polizeidienstausweis
    3. Impfausweis (soweit vorhanden)
    4. Ausgefüllte Unterlagen (werden digital nach Terminvergabe zugeschickt.)

  • Was ist das Ziel des Impfstoffes von AstraZeneca?
    Das primäre Ziel des Impfstoffes ist es, schwere Erkrankungen durch COVID-19, die mit Krankenhausaufenthalt, Intensivstation oder gar Tod einhergehen, zu verhindern. Dieses Ziel erreicht der Impfstoff von AstraZeneca sicher und genauso gut wie die Impfstoffe von Pfizer und Moderna.
    Der Impfstoff von AstraZeneca verhindert in 70 bis 75 % der Fälle eine Erkrankung. Aktuelle Studien zeigen, dass bei einer zweiten Impfung nach frühestens 10 Wochen die Impfwirkung sich deutlich verbessert und bei über 80 % liegt.

  • Wie wirkt der Impfstoff von AstraZeneca?
    Der Impfstoff ist ein Vektor-Impfstoff. Das heißt, er besteht aus den "Hüllen" harmloser Viren, die den „Bauplan“ für ein Eiweiß auf der Oberfläche des Coronavirus SARS-CoV-2 enthalten. Körperzellen werden für kurze Zeit angeregt, dieses Corona-Eiweiß herzustellen und damit das Immunsystem anzuregen und Abwehrstoffe zu bilden.
    Vektor-Impfstoffe sind bekannt und werden zum Beispiel für Impfungen gegen Meningokokken oder Ebola genutzt.

  • Was sind die Impfreaktionen?
    Es ist normal, dass nach einer Impfung Impfreaktionen auftreten. Die Reaktion zeigt, dass der Körper auf den Impfstoff reagiert und Abwehrstoffe bildet. Meist sind die Nebenwirkungen leicht und legen sich innerhalb einiger Tage wieder.
    Bleibende Nebenwirkungen sind nicht bekannt.
    Für keinen der bisher zugelassenen Impfstoffe gegen das Corona-Virus gibt es Langzeitstudien in Bezug auf Nebenwirkungen oder Folgeschäden.

  • Wann ist ein Schutz vorhanden?
    Etwa zwei Wochen nach der ersten Dosis hat man schon einen Teilschutz gegen eine Covid-19-Erkrankung. Der Abstand zwischen den zwei notwendigen Impfungen sollte zehn bis zwölf Wochen sein. Der maximal erreichbare Schutz wird etwa zwei Wochen nach der zweiten Dosis erreicht.

  • Schützt der Impfstoff von AstraZeneca auch gegen die mutierten Virusvarianten?
    Ja! Das liegt daran, dass es sich bei allen um Varianten des ursprünglichen Coronavirus-Stammes handelt, gegen den der Impfstoff entwickelt wurde. Veränderungen des Erregers führen also in der Regel nicht zu einem kompletten Wirkungsverlust. Diese Frage wird vom RKI (Robert-Koch-Institut) aktuell und in der Zukunft betrachtet, so dass neue Erkenntnisse zeitnah veröffentlicht werden.

  • Soll ich mich mit dem AstraZeneca-Impfstoff impfen lassen?
    Ja! Eine Impfung ist immer eine Abwägung zwischen Nebenwirkungen des Impfstoffes und dem Risiko einer Erkrankung.
- Aus medizinischer Sicht verhindert der Impfstoff mit einer sehr hohen Sicherheit eine schwere Erkrankung, eine intensivmedizinische Behandlung und den Tod durch COVID-19.
- Mit einer hohen Wahrscheinlichkeit reduziert er bei Erkrankten die Viruslast im Rachen und damit auch die Ansteckungsfähigkeit des Virus. Er verringert also auch die Infektionsgefahr für das Umfeld einer geimpften Person.
- Nach den aktuellen Informationen sind alle Impfstoffe so sicher wie es in einem verkürzten Zulassungsverfahren möglich ist. Unterschiede in der Sicherheit der Impfstoffe sind in keiner Studienlage belegt.
- Die Impfreaktionen auf den Impfstoff von AstraZeneca sind grippeähnliche Symptome, die spätestens nach wenigen Tagen verschwinden.

  • Muss ich mich impfen lassen?
    Nein. Es besteht keine Impfpflicht. Die Impfung ist freiwillig. Die GdP wirbt aber für eine hohe Impfbereitschaft, denn am Ende hilft jede einzelne geimpfte Person auf dem Weg zurück in ein „normales“ Leben.
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