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GdP: Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung als Dienstunfall angemessene Wertschätzung für unsere Kolleginnen und Kollegen

Kiel.

Erfreuliche Nachrichten für 23 Polizisten, die nach Covid-19- Infektionen vorübergehend außer Dienst gewesen waren: Ihre Anträge auf Anerkennung der Erkrankung als Dienstunfall sind nunmehr positiv beschieden worden. Dies bestätigte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack nach einer Anfrage der Gewerkschaft der Polizei (GdP).

„Mit der Anerkennung ihrer Erkrankung als Dienstunfall erfahren die betroffenen Kolleginnen und Kollegen eine angemessene Wertschätzung. Sie ist vor allem Ausdruck von Fürsorge für diejenigen, die sich in der Pandemie nicht wegducken konnten“, zeigte sich Torsten Jäger erleichtert. Die GdP habe sich in Schleswig-Holstein und bundesweit für angemessene Anerkennungsmöglichkeiten von Dienstunfällen im Zusammenhang mit Erkrankungen nach Covid19- Infektionen im dienstlichen Zusammenhang eingesetzt.

Nachdem ein Gesetzesantrag der SPD im Landtag zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes gescheitert ist, zeige die jetzige Verwaltungsentscheidung, dass der Erlass der Landesregierung beziehungsweise des Finanzministeriums zur Gestaltung der Verfahren in der Dienstunfallfürsorge beim Vorliegen einer Covid-19-Erkrankung die erhoffte Wirkung nach verbesserter versorgungsrechtlicher Absicherung bewirkt. „Wir danken allen, die sich zur Gestaltung der Fürsorge von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten eingesetzt haben“, so der GdP-Landesvorsitzende abschließend.
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