Die GdP informiert
GdP zeigt MdL Breyer an
In den veröffentlichten Unterlagen waren sensible Daten aus der Ermitt-lungsarbeit der Polizei gegen die Organisierte Kriminalität, Einbruchsdiebstähle und auch ein schweres Sexualdelikt.
Verletzt wurden weiter Persönlichkeitsrechte von Polizeibeamten, Richtern, aber auch Zeugen und Beschuldigten.
Die Staatsanwaltschaft Kiel prüft den Straftatbestand gemäß § 353 b StGB (wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht) und weitere Verstöße von Rechtsvorschriften.
Der Landtagsabgeordnete unterliegt zunächst einer parlamentarischen Immunität. Die kann jedoch auf Antrag für weitere Ermittlungen durch den Präsidenten des Landtages aufgehoben werden.
"Ein solcher Fall ist in der Geschichte Schleswig-Holsteins bisher nicht aufgetreten. Dass ausgerechnet die Piraten derart Datenschutz und Persönlichkeitsrechte missachten, macht uns fassungslos", so der GdP-Landesvorsitzende Manfred Börner.
Der Landesvorstand
Verletzt wurden weiter Persönlichkeitsrechte von Polizeibeamten, Richtern, aber auch Zeugen und Beschuldigten.
Die Staatsanwaltschaft Kiel prüft den Straftatbestand gemäß § 353 b StGB (wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht) und weitere Verstöße von Rechtsvorschriften.
Der Landtagsabgeordnete unterliegt zunächst einer parlamentarischen Immunität. Die kann jedoch auf Antrag für weitere Ermittlungen durch den Präsidenten des Landtages aufgehoben werden.
"Ein solcher Fall ist in der Geschichte Schleswig-Holsteins bisher nicht aufgetreten. Dass ausgerechnet die Piraten derart Datenschutz und Persönlichkeitsrechte missachten, macht uns fassungslos", so der GdP-Landesvorsitzende Manfred Börner.
Der Landesvorstand
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