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GdP Information - Dienstpostenbewertung

Einfacher, transparenter, verständlicher!

GdP positioniert sich zu Dienstpostenbewertungen, Stellenbesetzungen und neuen Beurteilungsrichtlinien in der Landespolizei



Der Landesvorstand der GdP erfährt von zunehmender Unzufriedenheit in der Landespolizei. Dienstpostenbewertungen, Stellenbesetzungen und neue Beurteilungsrichtlinien bestimmen die Gespräche auf den Dienststellen, leider fast ausschließlich negativ, obwohl die haushälterischen Voraussetzungen so gut wie lange nicht sind.
  • So wird die Dienstpostenbewertung zunehmend als absolut intransparent und scheinbar noch komplizierter kritisiert. Bisher akzeptierte Reihenfolgen in der Wertigkeit der Dienstposten seien teilweise auf den Kopf gestellt. Verantwortungsträger für Personalführung und/oder Fachlichkeit in jeder Ebene fühlten sich in ihrer Bewertung vergessen.
  • Insbesondere die 6-Stufigkeit der neuen Beurteilungsrichtlinien bringen bisher akzeptierte und getragene Sichtweisen gehörig durcheinander. Nicht nachvollziehbare Überholeffekte sind eine Folge der veränderten Rahmenbedingungen. Darüber hinaus wurden Verbote, sich direkt auf sogenannte Fixstellen zu bewerben, als Hilfskrücken eingesetzt, um Schlimmeres zu verhindern.
  • Die Personalverwaltung schafft es kaum noch, die Stellenbesetzungen in angemessenen Zeiträumen abzuarbeiten.

Trotzdem wird an Überlegungen gearbeitet, durch Betrachtung sogenannter prägender Beurteilungseinzelmerkmale das System absehbar weiter zu verkomplizieren und undurchschaubarer zu machen.
Der Landesvorsitzende Torsten Jäger sagt dazu: „Diese Entwicklung bereitet der GdP insbesondere wegen der hohen Bedeutung für die Stimmungslage und das Funktionieren der Landespolizei große Sorge und ist so nicht mehr akzeptabel“. Die GdP unterstützt die beabsichtigte Befassung dieser Problemthemen in einer Projektstruktur der Landespolizeiführung, erwartet hier aber eine vorrangige Bearbeitung. Jäger weiter: „Kompliziertes Klein-Klein hilft uns nicht mehr weiter, das Denken einfacher und großer Lösungen ist angezeigt!“
Der GdP-Landesvorstand macht folgende konkrete Vorschläge:

  • Die Besoldung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten muss leistungs- und anforderungsgerecht sein!
  • Polizeivollzugsarbeit ist Arbeit des gehobenen und höheren Dienstes. Die GdP hält an ihrer Auffassung zur Zweigeteilten Laufbahn fest und verweist auf das Kienbaum-Gutachten.
  • Die Dienstpostenbewertung in der Landespolizei hat sich zwar insgesamt bewährt. Das lag auch an der strikten Anwendung analytischer Verfahren. Haushaltsverbesserungen sollten durch Verschiebung der sogenannten Bewirtschaftungsgrenzen umgesetzt werden. Veränderungen in der Reihung ohne tatsächliche Aufgabenveränderungen fördern unnötige Neid- und Gerechtigkeitsdiskussionen und machen endlose Plausibilitätsprüfungen erforderlich. Die Dienstpostenbewertung und das Verfahren müssen deutlich nachvollziehbarer, transparenter und einfacher werden.
  • Beurteilungen, Stellenbesetzungen und damit verbundene Beförderungen sollten sich nach den Grundsätzen der Verwaltungsvereinfachung richten!
  • Die Dienstposten inklusive der Kategorie „F“ sollten auf Behörden- bzw. amtsinterner Ebene über Beurteilungsverfahren besetzt werden. In diese Dienstposten sind Einweisungen vom „mittleren und gehobenen Dienst“ möglich. Sie bieten auch für den mittleren Dienst die Perspektive bis A 11. Eine solche Verfahrensweise reduziert die Aufgabenlast in den Personalverwaltungsbereichen erheblich! Die Verantwortung vor Ort gehört gestärkt!
  • Die berechtigten Möglichkeiten, im mittleren Dienst das Statusamt A 11 zu erreichen, müssen zusätzlich geschaffen werden. Perspektivisch muss auf allen Dienstposten eine Ernennung zu A 11 möglich sein.
  • Ab Dienstposten der Kategorie „E“ wären Stellenbesetzungs- bzw. Bewerbungsverfahren erforderlich. Da hier die Notwendigkeit eines Studiums beschrieben werden könnte, läge hier auch eine „Grenzziehung“ der Entwicklungsmöglichkeiten zwischen dem „mittleren und gehobenen Dienst“.
  • Diese zusätzlichen Möglichkeiten dürfen nicht zu Lasten der Ernennungen im „gehobenen“ Dienst mit Fachhochschulabschluss führen und müssen in diesem Bereich zu deutlichen Verbesserungen in der Struktur führen. Bisherige Dienstposten im gehobenen Dienst sind aufzuwerten.
  • Die Dienstposten der Kategorie „D“ und darüber müssen deutlich in der Anzahl erweitert werden. Der Aufwand eines Studiums muss sich lohnen. Ziel muss es sein, die konkrete und verlässliche Erreichbarkeit des Statusamtes A 13 zu gewährleisten. Darüber hinaus muss eine Durchlässigkeit im „gehobenen Dienst“ bis A 14 und im „höheren Dienst“ bis in die B-Besoldung erreicht werden.
  • Die Beurteilungsrichtlinien müssen schnellstmöglich auf ein fünfstufiges System zurückgeführt werden.
  • Die GdP richtet den Blick dabei auf die gesamte Landespolizei, so auch auf die allgemeine Verwaltung im Beamten- und Tarifbereich. Erhöhte Anforderungen und Aufgabenzuwächse sind auch in diesen wichtigen unterstützenden Bereichen festzustellen. Für Verwaltungsbeamtinnen und – beamten in der Landespolizei muss über die Dienstpostenbewertung sichergestellt werden, dass die Besoldung auch der zunehmenden Schwere der Aufgaben entspricht.
  • Im Tarifbereich droht das Wettrennen um gutes Personal für die Landespolizei in der Konkurrenz zu anderen Verwaltungsbereichen und der freien Wirtschaft verloren zu gehen. Gutes Personal braucht eine gute Bezahlung! Unabhängig von unseren tarifpolitischen Zielen erwartet die GdP, dass in der Stellenbesetzungs- und Einstellungspraxis Möglichkeiten für ein attraktives Entgelt geschaffen werden! Dazu müssen mehr Qualifizierungsmöglichkeiten geschaffen werden. Jäger abschließend: „Der Arbeitgeber Landespolizei muss dazu alle tarifrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.“


Der Landesvorstand

Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Schleswig-Holstein
Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel,
09. Januar 2019 – Nr. 001/2019 (XXXI)
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