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GdP zu den Belastungen durch die Coronapandemie:

Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes notwendig

Kiel.

In der vergangenen Woche hat sich der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Torsten Jäger zu erwartenden Belastungen durch die Coronapandemie in der Landespolizei geäußert. Anlass waren verschiedene Presseanfragen.

„Belastbare Zahlen, die auf eine spürbare Zunahme der Aggressivität in Schleswig-Holstein schließen lassen, liegen uns nicht vor. Jedoch berichten unsere Kolleginnen und Kollegen schon von einer Mehrzahl an schwierigen Begegnungen mit emotional belasteten Personen. Es liegt in der Natur der Sache, dass Polizistinnen und Polizisten vor allem in der aktuellen Corona-Pandemie bei der Einsatzwahrnehmung eine besonders große Sensibilität und Umsicht bei ihrem Vorgehen in Einsatzlagen an den Tag legen müssen. Das wissen Polizisten, die sich eines großen Vertrauensvorschusses in der Bevölkerung erfreuen. Das stärkt unsere Kolleginnen und Kollegen im Streifen- und Einsatzdienst. Sie handeln nach unseren Wahrnehmungen entsprechend der besonderen Herausforderungen mit einem Höchstmaß an Professionalität.
Dennoch beobachten wir als GdP die allgemeine Entwicklung durchaus auch mit Sorgen. Die sich radikalisierenden Querdenkerdemonstrationen, bei denen unsere Eutiner Einsatzhundertschaft bundesweit unterstützend tätig ist, zeigen ein deutlich gewaltbereiteres Bild. Menschen, die für sich vermeintlich Freiheit demonstrieren, missachten Leben und Gesundheit anderer, unmittelbar auch unserer Kolleginnen und Kollegen.

Regeln sollten insgesamt klar, möglichst einfach und verständlich sein. In einer dynamischen Lage können diese sich auch anpassen und verändern. Häufige Änderungen machen die Kontrollmöglichkeiten für die Polizei und Ordnungsämter schwieriger.

Wir haben uns als GdP für die Gestaltung eines Fürsorgeleitfadens in der Landespolizei eingesetzt. Dieser ist in der letzten Woche mit einem Begleitschreiben der Innenministerin veröffentlicht worden. In diesem werden Wege für die Kolleginnen und Kollegen beschrieben, wie sie sich unkompliziert testen lassen und polizeiärztlichen Rat einholen können. Wichtig ist, dass die Ministerin sich an die Seite der Kolleginnen und Kollegen stellt und damit die Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn zur Chefsache macht.
Es gibt immer wieder Situationen, in denen sich die Kolleginnen und Kollegen nicht wegducken und keinen Abstand wahren können. Teilweise müssen sie gar in eine körperliche Auseinandersetzung. Das machen die Polizisten auch jetzt hochprofessionell – sie kennen ihre Aufgaben und erfüllen diese. Wir fordern ergänzend zum Fürsorgeleitfaden, eine Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes, damit im Infektionsfalle eine Versorgungsleistung über die Anerkennung von Dienstunfällen möglich wird. Da sind wir leider noch weit von entfernt.

Wir sehen für das kommende Jahr eine riesige Belastung für verschiedenste Aufgaben im Zusammenhang mit einzurichtenden Impfzentren auf die Landespolizei zukommen.“


Der Landesvorstand
************************* Nr. 21/2020 - Kiel, 06. Dezember 2020

V.i.S.d.P. Dr. Susanne Rieckhof, Landesgeschäftsführerin
Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Schleswig-Holstein
Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel
      Mobil: 0173-4534384
Zur Pressemitteilung als pdf-Datei
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