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GdP aktuell

GdP zum Bericht der Polizeibeauftragten für den Zeitraum 2018 bis 2020

Die GdP wird diesen umfänglichen Bericht intern im Landesvorstand diskutieren und auswerten. Die Feststellungen, dass es seit 2016 sehr wenige Eingaben zu rassistischen Vorwürfen gegen Polizeibeamte gegeben habe, die sich zudem meist als haltlos erwiesen, bestätigt das positive Bild der GdP. Der Landesvorsitzende Torsten Jäger bekräftigt zum wiederholten Male: „Der ganz überwiegende Teil unserer Kolleginnen und Kollegen wirkt in rechtstaatlicher, demokratischer Überzeugung und dem Wissen um die sehr verantwortungsvolle Rolle des schwierigen Polizeiberufs mit Gewaltmonopol!“

Es ist gut, dass die Polizeibeauftragte die Defizite in der Gebäude- und Renovierungssituation der polizeilichen Liegenschaften benennt. Auch die berechtigten Anmerkungen zu Defiziten im Versorgungsrecht und der Fürsorgegestaltung unterstützen die Forderungen der GdP. Psychische und andere Belastungen des Polizeiberufes, die krank machen, müssen versorgungs- und dienstunfallrechtlich Berücksichtigung finden. Das gilt insbesondere auch für berufliche Ansteckungsgefahren in Pandemiezeiten. Noch wurde in der Landespolizei kein einziger Antrag auf Anerkennung eines Dienstunfalls positiv beschieden, obwohl dienstliche Kausalitäten sehr wahrscheinlich sind.

Die Polizeibeauftragte fordert in bestimmten Bereichen die Gestaltung von attraktiven Arbeitsbedingungen. Jäger: „Damit greift Frau El Samadoni gewerkschaftliche Grundgedanken auf. Aus unserer Sicht muss diese Forderung allerdings für alle Aufgabenfelder der Landespolizei gelten! Das ist eine Grundbedingung, um auch in Zukunft geeigneten und dringend benötigten Nachwuchs zu gewinnen!“

In dem Tätigkeitsbericht wird berechtigt auf die Bedeutung von Führungsverhalten hingewiesen. Kritisiert werden u.a. fehlende Rückmeldegespräche für Führungskräfte. Personalentwicklungskonzepte und Führungsverhalten werden aktuell von der Staatskanzlei mit den Spitzenorganisationen und den Arbeitsgemeinschaften der Personalräte diskutiert und aufgearbeitet. Jäger: „Der möglichweise entstehende Eindruck, hier seien speziell polizeiliche Defizite benannt, geht allerdings fehl! In einer so großen, hierarchischen Organisation ist die Gestaltung des Miteinanders zwingend notwendige Daueraufgabe.“

Die Polizeibeauftragte und ihre Mitarbeiterinnen haben bei der Befassung mit sozialen Konfliktsituationen, in einer neutralen, mediativen und schlichtenden Bearbeitung gute Erfolge erzielen und Kolleginnen und Kollegen damit in schwierigen Situation helfen können.

In unserer verfassungsmäßigen Ordnung sind nach Überzeugung der GdP die Instrumente des öffentlichen Petitions-, Straf-, Dienst- und Disziplinarrechtes vollkommen ausreichend, um widerrechtliches Handeln von Polizeibeschäftigten zu entdecken, zu ermitteln und gegebenenfalls zu sanktionieren. Jäger: „Insofern bleiben die Darstellungen, Feststellungen oder auch nur im Raum stehenden Vermutungen von vermeintlich rechtswidrigen Verhaltensweisen von Polizisten durch eine in diesen Fällen anwaltlich agierende Parlamentsbeauftragte aus unserer Sicht fragwürdig. Diese Aufgabe liegt rechtsstaatlich in anderen Händen und sollte auch dort bleiben!“

Der Landesvorstand
*********************** Nr. 12/2021 - Kiel, 27. Mai 2021
Zur Pressemitteilung als pdf-Datei
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