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GdP aktuell

Haushaltsdebatte und innere Sicherheit

GdP Schleswig-Holstein lobt Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage und Stellenzuwachs

Der GdP-Chef Torsten Jäger heute vor dem Landeshaus, Foto: Thomas Gründemann
Der GdP-Chef Torsten Jäger heute vor dem Landeshaus, Foto: Thomas Gründemann
Kiel.

Haushaltsplan und Haushaltsbegleitgesetz haben heute für die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ein vorübergehendes Finale nach vielen politischen Gesprächen mit der Landesregierung und den Ansprechpartnern der im Landtag vertretenen Parteien von CDU, Bündnis90/Die Grünen, SPD, FDP und SSW gefunden.

Zusammen mit den Partnern im DGB hat sich die GdP für die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulagen in sicherheits- und gefahrengeneigten Aufgabenbereichen eingesetzt.
Nach dem einstimmigen Beschluss im Landtag wird die Ruhegehaltfähigkeit von Polizei- und Justizvollzugszulage ab dem 1.Juli 2023 - auch für Bestandspensionäre - wiedereingeführt.

Der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger: „Das ist das richtige und wertschätzende parteiübergreifende Signal des Parlaments und der schwarz-grünen Landesregierung für die Kolleginnen und Kollegen im Polizei- und Justizvollzugsdienst und gleichzeitig das Ende eines 15jährigen Sonder-Sparopfers von Polizei und Justizvollzug.“

Die GdP in Schleswig-Holstein hofft, dass dieses Signal auf Bundesebene und in den Ländern, in denen die Parlamente oder Regierungen sich noch sträuben, wahrgenommen wird und sich positiv bei der Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage auswirken wird.

Die Entscheidungen des Parlamentes zur Verabschiedung des Stellenplans „Polizei“ bewirken eine Erweiterung der Planstellenzahl um insgesamt 122 Stellen. Davon wird maßgeblich die Bekämpfung des Kindesmissbrauches profitieren. Aber auch die Bekämpfung der Cyberkriminalität und der schnellere Aufbau der dringend benötigten zweiten Einsatzhundertschaft schreiten voran.

Die personelle Stärkung im Bereich der Staatsanwaltschaften sind konsequent richtige und notwendige Schritte, um keine Flaschenhälse entstehen zu lassen. Zukünftig muss auch die Richterschaft ausreichend mit Personal hinterlegt werden, um Verfahren in der notwendigen Geschwindigkeit abarbeiten zu können.

Jäger: „Das alles sind sehr positive Signale, die wir ausdrücklich begrüßen. Es ist die Fortführung, aber noch nicht das Ende eines richtigen Weges, um die vielfältigen Aufgaben bewältigen zu können. Wir müssen diese Stellen aber auch besetzen, also an Lösungen arbeiten, die den Arbeitgeber Landespolizei ausreichend attraktiv machen!“


Der Landesvorstand
Nr. 008/2023 - Kiel, 22. März 2023

V.i.S.d.P. Dr. Susanne Rieckhof, Landesgeschäftsführerin Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Schleswig-Holstein Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel Mobil: 0173-4534384
Zur Pressemitteilung als pdf-Datei
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