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Gewerkschaft der Polizei (GdP) zur privaten Citystreife in Neumünster:

Das ist ein rechtsstaatlicher Irrweg!

Kiel/Neumünster.

Der Geschäftsführende Landesvorstand der GdP befasste sich in dieser Woche mit einer befremdenden Idee zur Steigerung der Sicherheit in der Neumünsteraner Innenstadt. Eine Medienberichterstattung zur Sicherheit in der Neumünsteraner Innenstadt machte dies notwendig.

Der Neumünsteraner Oberbürgermeister Tobias Bergmann habe sich demnach offenbar nach Beratungen während einer „Kneipentour“ dazu entschieden, die Innere Sicherheit neben der Präsenz von Polizei und Kommunalen Ordnungsdienst durch eine „City-Streife“ eines privaten Sicherheitsunternehmens zu stärken. Hintergrund soll auch sein, dass die Neumünsteraner Innenstadt seit drei Wochen kein „gefährlicher Ort“ mehr sei und damit die polizeilichen Kontrollrechte sich wieder auf das normale Maß des Polizeirechts beschränken.

Der Vorstand der GdP in Schleswig-Holstein um den Landesvorsitzenden Torsten Jäger ist über diese Aussagen deutlich irritiert. „Ist es nicht gut, dass die Sicherheitslage es schlicht nicht mehr hergibt, die Innenstadt Neumünsters als gefährlich einzustufen? Die Arbeit der Polizei und des kommunalen Ordnungsdienstes waren offenbar erfolgreich“, so Jäger in einem Statement.
Die Gewährleistung der inneren Sicherheit im öffentlichen Raum ist staatliche, in aller erster Linie polizeiliche Aufgabe. Die Kooperationen mit den kommunalen Ordnungsdiensten funktionieren durch eine professionelle Abstimmung gut.

Der Vorsitzende der GdP-Regionalgruppe Schleswig-Holstein Mitte Ulrich Bahr fordert: „Wir erwarten, dass die Polizeidienststellen in Neumünster personell so ausgestattet werden, dass die notwendigen Aufgaben professionell bearbeitet werden können – dann brauchen wir keine privaten Sicherheitsdienste!“
Torsten Jäger ergänzt: „Die Gewährleistung der Sicherheit ist eine hochprofessionelle staatliche Aufgabe, für die es gut ausgebildete Polizistinnen und Polizisten bedarf. Die Polizei darf rechtlich normiert das Gewaltmonopol nutzen. Der Rechtsstaat hat diese Arbeit zu kontrollieren.“

Private Sicherheitsdienste, die je nach Kassenlage des Auftraggebers zusätzlich gebucht werden, haben nach Ansicht der GdP somit im öffentlichen Raum keine ergänzende Aufgabe. Jäger: „Alles andere wäre ein rechtsstaatlicher Irrweg und keinesfalls ein Sicherheitsgewinn!“

Nr. 019/2022 - Kiel, 14. Dezember 2022
Der Landesvorstand
Zur Pressemitteilung als pdf-Datei
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