Zum Inhalt wechseln

Pressemitteilung

GdP zur Debatte um die Auswertung digitaler Spuren

Kiel.

Die Gewerkschaft der Polizei Schleswig-Holstein (GdP) begrüßt die Diskussion der Innenministerkonferenz über den Zugriff auf Daten digitaler Sprachassistenten und digitaler Haushaltsgeräte. Die Auswertung digitaler Spuren bedürfe allerdings klarer, rechtlicher Rahmen und rechtsstaatlicher Regeln.

Es sei dabei aus Sicht der GdP ein erheblicher Unterschied, wo die Daten gespeichert würden. Befänden diese sich auf „eigenen Geräten“, könnten diese schon heute unproblematisch nach Strafprozess- und Polizeirecht sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden. Wesentlich problematischer und noch weitestgehend ungeklärt seien jedoch auf fremden Servern gespeicherte Daten und Inhaltsdaten. Hier fehle es bisher an Regularien im Strafprozess- und Polizeirecht. Der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger: „Hier sollten sehr hohe rechtliche Anforderungen an die Deliktsschwere und einen Richtervorbehalt gestellt werden. Diese Daten können wesentlich sensibler sein als die bisher kontrovers diskutierten Vorratsdaten.“

Die GdP weist darauf hin, dass die Einrichtung eines Kompetenzzentrums „Digitale Spuren“ sich auch im Jamaika-Koalitionsvertrag wiederfinde. Dort heißt es: „Im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung aller Wohn- und Lebensbereiche nimmt die Spurensicherung in der digitalen Welt eine immer größere Bedeutung ein. Daher bauen wir bestehende Strukturen aus und schaffen zusätzlich ein ‚Kompetenzzentrum digitale Spuren‘ im Landeskriminalamt, welches bei Bedarf Polizeidienststellen im Land mit Rat und Tat zur Seite steht.“

Folgerichtig habe die Landespolizei zu Beginn des Jahres 2019 im Landeskriminalamt ein Kompetenzzentrum „Digitale Spuren“ mit zwölf Planstellen eingerichtet. In den Bezirkskriminalinspektionen und Kriminalinspektionen des Landes seien Fachkräfte mit dem Thema beschäftigt. Die Aus- und Fortbildung habe dieses wichtige Thema aufgenommen. Jäger weiter: „Digitale Spuren stellen bereits heute einen nicht unwesentlichen Teil der Ermittlungsansätze dar, oftmals sind sie sogar die einzigen Ermittlungsansätze. Unsere Kolleginnen und Kollegen müssen daher in der Lage sein, digitale Spuren oder Hinweise auf diese zu erkennen, zu sichern und auszuwerten.“

In diesem Zusammenhang wiederholt die GdP ihre Forderung nach einem bundesweit einheitlichen Polizeirecht. „Das Gefahrenabwehrrecht hat letztendlich die Aufgabe, Gefahren nach Möglichkeit gar nicht erst entstehen zu lassen“, so Jäger abschließend.

--------------------------------------------
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit über 190.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik.
V.i.S.d.P. Dr. Susanne Rieckhof, Landesgeschäftsführerin
Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Schleswig-Holstein
Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel, Mobil: 0173-4534384
Zur Pressemitteilung als pdf-Datei
This link is for the Robots and should not be seen.