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GdP Information

GdP zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/1919 bei Vernehmungen von Straftätern

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Schleswig-Holstein kritisiert die langsame Bearbeitung der Bundesregierung bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vernehmung von Straftätern. Die Bundesregierung hatte bis zum 5. Mai 2019 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Diese Frist wurde jedoch versäumt.

In dieser EU-Richtlinie wird geregelt, dass nun fast alle Straftäter, die im Verdacht stehen, ein Verbrechen begangen zu haben, vor der polizeilichen Vernehmung einen Rechtsanwalt kontaktieren müssen. Spontanäußerungen oder aber gewissensbefreiende Aussagen sind vor der Polizei nun kaum mehr möglich.

        Zwar gibt es mittlerweile einen ersten Vorschlag, wie die Bundesregierung die Richtlinie in nationales Recht umwandeln will. Diese hat aber aus Sicht der GdP nach wie vor deutliche Nachteile. Die Aufklärung von Straftaten wird auch durch den Gesetzesentwurf erheblich erschwert. Die Vorsitzende des Landesfachausschusses Kriminalpolizei der GdP Schleswig-Holstein Kerstin Friedrich führt dazu aus:
        „Möchte sich ein Straftäter zu den vorgeworfenen Tathandlungen eines möglichen Verbrechens bei der Polizei äußern, darf diese Aussage durch meine Kolleginnen und Kollegen grundsätzlich nicht mehr aufgenommen werden. Zunächst muss ein Verteidiger kontaktiert werden. Hier wird maßgeblich in die Entscheidungsfreiheit der Beschuldigten eingegriffen. Einem zurechnungsfähigen Täter sollte zumindest ein Wahlrecht gewährt werden, ob er sich zu den Tatvorwürfen äußern möchte oder nicht. Das jetzt erforderliche Vorgehen bremst darüber hinaus die polizeiliche Ermittlungsarbeit erheblich aus und erschwert ggf. die Aufklärung von Straftaten. Die Landesregierung in Schleswig-Holstein sollte schnellstmöglich in Berlin intervenieren und eine vernünftige Regelung in der Strafprozessordnung einfordern“.

        Die Gewerkschaft der Polizei in Schleswig-Holstein unterstützt dieses Anliegen ausdrücklich. Die GdP hatte bereits 2016 in einem Positionspapier umfangreich Stellung zu der Reform der Strafprozessordnung genommen. Diese sind bis heute leider nicht in die Gesetzgebungsvorschläge eingeflossen. Hier sollten auch die guten Vorschläge aus der polizeilichen Praxis durch den Gesetzgeber aufgenommen werden.
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