GdP Information
Gesetzentwurf zur Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage für Bundespolizei auf den Weg gebracht
Landes-GdP fordert Umsetzung auch für schleswig-holsteinische Polizistinnen und Polizisten sowie Ruheständler
„Das ist eine gute und richtige Entscheidung auf Bundesebene und erhöht den politischen Druck in Schleswig-Holstein. Auch unsere Kolleginnen und Kollegen im Polizeivollzugsdienst und im Ruhestand haben zu Recht den Anspruch und die Erwartungshaltung, dass ein Fehler der Vergangenheit endlich wieder korrigiert und die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage hier ebenfalls wiederhergestellt wird“, so der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger.
Dass sowohl die CDU als auch FDP dieses Vorhaben in ihr Wahlprogramm geschrieben haben, ist bemerkenswert und erfreulich. Auch entsprechende positive Signale von SPD, B90/Die Grünen und SSW bei GdP-Veranstaltungen lassen hoffen, dass auch da die Notwendigkeit der Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage inzwischen eingesehen wird. „Unsere Erwartung an eine neue Landesregierung – in welcher Konstellation auch immer – ist damit klar. Die GdP erwartet zeitnah eine gleichlautende Gesetzesvorlage“, unterstreicht Torsten Jäger.
Zum Flugblatt als pdf-Datei