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GdP Information

Gesetzentwurf zur Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage für Bundespolizei auf den Weg gebracht

Landes-GdP fordert Umsetzung auch für schleswig-holsteinische Polizistinnen und Polizisten sowie Ruheständler

Auch beim DGB-Wahlcheck im „Alten Güterbahnhof“ in Kiel wiederholte Torsten Jäger (links) in Gegenwart von Vertretern der aktuell im Landtag vertretenen demokratischen Parteien die Forderungen der GdP an eine künftige Landesregierung. Für den erkrankten Daniel Günther vertrat Tobias Koch die Positionen der CDU. Für die FDP waren es Bernd Buchholz, für B90/DIE GRÜNEN Monika Heinold sowie für die SPD Thomas Losse-Müller und Lars Harms für den SSW. (Fotos: Tobias Klaassen)
Auch beim DGB-Wahlcheck im „Alten Güterbahnhof“ in Kiel wiederholte Torsten Jäger (links) in Gegenwart von Vertretern der aktuell im Landtag vertretenen demokratischen Parteien die Forderungen der GdP an eine künftige Landesregierung. Für den erkrankten Daniel Günther vertrat Tobias Koch die Positionen der CDU. Für die FDP waren es Bernd Buchholz, für B90/DIE GRÜNEN Monika Heinold sowie für die SPD Thomas Losse-Müller und Lars Harms für den SSW. (Fotos: Tobias Klaassen)
Kiel.

Konkret formuliert heißt es in dem aktuellen Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für die Bundespolizei: „In Anlehnung an den früher für einen mehrjährigen Zeitraum geltenden Rechtszustand wird die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wiederhergestellt. Dies gilt auch für Beamtinnen und Beamte, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes in den Ruhestand getreten oder versetzt worden sind und bei denen die Polizeizulage aufgrund des Versorgungsreformgesetzes 1998 bisher nicht ruhegehaltfähig war.

„Das ist eine gute und richtige Entscheidung auf Bundesebene und erhöht den politischen Druck in Schleswig-Holstein. Auch unsere Kolleginnen und Kollegen im Polizeivollzugsdienst und im Ruhestand haben zu Recht den Anspruch und die Erwartungshaltung, dass ein Fehler der Vergangenheit endlich wieder korrigiert und die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage hier ebenfalls wiederhergestellt wird“, so der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger.

      Dass sowohl die CDU als auch FDP dieses Vorhaben in ihr Wahlprogramm geschrieben haben, ist bemerkenswert und erfreulich. Auch entsprechende positive Signale von SPD, B90/Die Grünen und SSW bei GdP-Veranstaltungen lassen hoffen, dass auch da die Notwendigkeit der Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage inzwischen eingesehen wird. „Unsere Erwartung an eine neue Landesregierung – in welcher Konstellation auch immer – ist damit klar. Die GdP erwartet zeitnah eine gleichlautende Gesetzesvorlage“, unterstreicht Torsten Jäger.
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