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HUPF - Zuwendung für Polizeibeamten aus Heiligenhafen

Verletzung bei Einsatz nach Flucht aus der geschlossenen Abteilung

Übergabe am 3. Februar 2023 im Polizeirevier

Kiel.

Der Vorsitzende des Hilfs- und Unterstützungsfonds Andreas Breitner, Minister a.D., wird am Freitag, 3. Februar 2023 um 10.00 Uhr in den Räumen des Polizeireviers Heiligenhafen, Lauritz-Maßmann-Straße 13, 23774 Heiligenhafen, für den Polizeihauptmeister Julian M. eine Zuwendung für eine Kur- und Betreuungsmaßnahme übergeben.

Am 30. Oktober 2022 entwich ein Patient von der geschlossenen Abteilung aus der dortigen Psychiatrischen Klinik, nachdem er dort Mitarbeiter angegriffen hatte und im Verdacht stand ein Feuer gelegt zu haben. Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung konnten mehrere Einsatzkräften der Polizei den Flüchtigen in Heiligenhafen stellen. Es kam zu massiven Widerstandhandlungen. Im Verlaufe der Festnahme trat der Täter mehrfach mit Füßen und Händen auf die Beamten ein. M. wurde dabei derartig an der
Hand verletzt, dass er noch nachts stationär in einer Klinik behandelt werden musste. Anschließend war der 37-jährige fünf Wochen dienstunfähig. Der Beamte erhält für sich und seine Familie einen Kur- und Betreuungsaufenthalt im April 2023 in Oberbayern.

Der Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte und deren Familien in Not e.V. ist eine gemeinnützige Einrichtung, die es sich seit dem Jahre 2001 zur Aufgabe gemacht hat, im Dienst schwer verletzten oder gar getöteten Polizeibeamten bzw. deren Angehörigen und Familien in ihrer schwierigen Situation mit einer Zuwendung, die den speziellen Verhältnissen angemessen ist, unter die Arme zu greifen.


Der Hilfs- und Unterstützungsfonds der Polizei hat seit Bestehen in über 250 Fällen bei Polizeibeamtinnen und –beamten in Schleswig-Holstein, die bei Einsätzen Opfer von gewalttätigen Angriffen wurden und sich dabei schwere Verletzungen zugezogen hatten, Unterstützung durch Zuwendungen geleistet. Dabei wurden Zuwendungen in Höhe von ca. 260.000 € ausgekehrt.

Der Vorsitzende des Hilfs- und Unterstützungsfonds der Polizei Andreas Breitner: "Wir sind uns darüber im Klaren, dass diese Unterstützung weder eine Verarbeitung der Erlebnisse noch eine Wiedergutmachung darstellen kann. Sie ist aber ein Zeichen gesellschaftlicher Solidarität." Wurden im Jahr 2018 1.307 Taten registriert, waren es 2019 1.180, 2020 1.170 und 2021 1.234. Die Zahl der verletzten Beamten ist dabei aber kontinuierlich angestiegen: von 306 im Jahr 2018, 386 in 2019, 438 in 2020 auf 478 in 2021. Das bedeutet, dass es durchschnittlich 2021 jeden Tag in Schleswig-Holstein mehr als drei Übergriffe gegeben hat. Die Ausschreitungen gegen Polizeikräfte am letzten Silvester sind ein beredetes Beispiel dafür.

Der Hilfsfonds arbeitet rein ehrenamtlich; Vorstandsmitglieder sind neben dem Vorsitzenden Breitner, Minister a.D. Dr. Bernd Buchholz, Jörg Hansen Uwe Müller, früherer Polizeidirektor im Landespolizeiamt und Karl-Hermann Rehr, Landesgeschäftsführer der GdP Schleswig-Holstein a.D.

Der Hilfsfonds verfügt ausschließlich über Spenden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich der Arbeit der Polizei verpflichtet fühlen, sowie von Gerichten und Staatsanwaltschaften verhängte Bußgelder. Die Kontoverbindung des Hilfs- und Unterstützungsfonds lautet:
PSD Bank Kiel eG
IBAN: DE47 2109 0900 2902 9836 00
BIC: GENODEF1P11
Anschrift:
Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte
und deren Familien in Not e.V.
c/o Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Schleswig-Holstein
Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel
Tel. 0173-2095139
hupf-sh@gmx.de
Zur Pressemitteilung des HUPF als pdf-Datei
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