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Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte und deren Familien in Not

Zuwendungen für 2 verletzte Polizeibeamte aus Neumünster

Übergabe am 4. März 2020 in Neumünster bei der Polizeidirektion

Kiel.

Der Vorsitzende des Hilfs- und Unterstützungsfonds Klaus Schlie, Landtagspräsident, wird am Mittwoch, 4. März 2020 um 10.00 Uhr in den Räumen der Polizeidirektion, 24539 Neumünster, Alemannenstraße 14 bis 18, Besprechungsraum, 2. Obergeschoss, Zuwendungen an zwei Polizeibeamte für Kur-und Betreuungsmaßnahmen übergeben. Die Beamten reisen jeweils mit ihren Angehörigen nach Oberbayern.

Der Grund für die Zuwendung liegt in einem Polizeieinsatz am ZOB in Neumünster am 19. Oktober 2019. Zufällig kamen die beiden Polizeibeamten um 20.30 Uhr am Sonnabend während einer Streife auf einen Streit zwischen einem 16- und einem 17-Jährigen. Die Beamten versuchten sogleich zu schlichten. Plötzlich wurden sie selbst zum Angriffsziel. Demnach habe der 17-Jährige unvermittelt auf die beiden Polizeibeamten eingeschlagen und konnte erst unter Einsatz von Pfefferspray und weiteren Einsatzkräften festgenommen und in Gewahrsam genommen werden. Auch im Gewahrsam versuchte er weiter, die Einsatzkräfte zu traktieren.

Die beiden zuerst eingesetzten Beamten Anja U. und Felix K. waren nach Angaben der Polizei Neumünster danach nicht mehr dienstfähig. Insgesamt waren acht Polizeibeamte beim Beruhigen der Situation am ZOB in der
Innenstadt beteiligt. Polizeihauptmeisterin Anja U. (42 Jahre) war insgesamt 2 Monate dienstunfähig, Polizeikommissar Felix K. (33 Jahre) war bis Mitte Januar 2020 über 3 Monate krankheitsbedingt nicht im Dienst.

Der Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte und deren Familien in Not e.V. ist eine gemeinnützige Einrichtung, die es sich seit dem Jahre 2001 zur Aufgabe gemacht hat, im Dienst schwer verletzten oder gar getöteten Polizeibeamten bzw. deren Angehörigen und Familien in ihrer schwierigen Situation mit einer Zuwendung, die den speziellen Verhältnissen angemessen ist, unter die Arme zu greifen.
Auch im vergangenen Jahr bewegte sich das Gewaltpotential gegen die Polizei erneut auf einem besorgniserregend hohen Niveau: 2018 gab es in Schleswig-Holstein 1.290 Gewaltdelikte gegen 2.658 Beamtinnen und Beamte.


Das bedeutet, dass es durchschnittlich jeden Tag in Schleswig-Holstein mehr als drei Übergriffe gegeben hat. Die Vorfälle ereigneten sich überwiegend beim "normalen" Polizeidienst wie Präsenzstreifen, Familienstreitigkeiten, aber auch bei Festnahmen und Durchsuchungen.

Seit Bestehen hat dieser Fonds in über 150 Fällen bei Polizeibeamtinnen und -beamten Unterstützung durch Zuwendungen geleistet. Dabei wurden über 220.000 ausgekehrt.

Vorsitzender Klaus Schlie: „Wir sind uns im Klaren, dass diese Unterstützung weder eine Verarbeitung der Erlebnisse noch eine Wiedergutmachung darstellen kann, sie ist aber ein wichtiges Zeichen gesellschaftlicher Solidarität.“

Der Hilfsfonds arbeitet rein ehrenamtlich; Vorstandsmitglieder sind Landtagspräsident Klaus Schlie, Minister Dr. Bernd Buchholz, Minister a.D. Lothar Hay, Uwe Müller, früherer Polizeidirektor im Landespolizeiamt und Karl-Hermann Rehr, Landesgeschäftsführer a.D. der Gewerkschaft der Polizei Schleswig-Holstein.

Der Hilfsfonds verfügt fast ausschließlich über Spenden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich der Arbeit der Polizei verpflichtet fühlen. Daneben gibt es allerdings auch Bußgelder und Strafbefehle zugunsten des Fonds. Die Kontoverbindung des Hilfs- und Unterstützungsfonds lautet:
PSD Bank Kiel eG
IBAN: DE47 2109 0900 2902 9836 00
BIC: GENODEF1P11

Anschrift:
Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte
und deren Familien in Not e.V.
c/o Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Schleswig-Holstein
Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel
Tel. 0431-1221022
Fax 0431-1221020
Mobil: 0173-2095139 (Schatzmeister K.-H. Rehr)

Zur Pressemitteilung als pdf-Datei
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