Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte und deren Familien in Not
Zuwendungen für 2 verletzte Polizeibeamte aus Neumünster
Übergabe am 4. März 2020 in Neumünster bei der Polizeidirektion
Die beiden zuerst eingesetzten Beamten Anja U. und Felix K. waren nach Angaben der Polizei Neumünster danach nicht mehr dienstfähig. Insgesamt waren acht Polizeibeamte beim Beruhigen der Situation am ZOB in der
Innenstadt beteiligt. Polizeihauptmeisterin Anja U. (42 Jahre) war insgesamt 2 Monate dienstunfähig, Polizeikommissar Felix K. (33 Jahre) war bis Mitte Januar 2020 über 3 Monate krankheitsbedingt nicht im Dienst.
Der Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte und deren Familien in Not e.V. ist eine gemeinnützige Einrichtung, die es sich seit dem Jahre 2001 zur Aufgabe gemacht hat, im Dienst schwer verletzten oder gar getöteten Polizeibeamten bzw. deren Angehörigen und Familien in ihrer schwierigen Situation mit einer Zuwendung, die den speziellen Verhältnissen angemessen ist, unter die Arme zu greifen.
Das bedeutet, dass es durchschnittlich jeden Tag in Schleswig-Holstein mehr als drei Übergriffe gegeben hat. Die Vorfälle ereigneten sich überwiegend beim "normalen" Polizeidienst wie Präsenzstreifen, Familienstreitigkeiten, aber auch bei Festnahmen und Durchsuchungen.
Seit Bestehen hat dieser Fonds in über 150 Fällen bei Polizeibeamtinnen und -beamten Unterstützung durch Zuwendungen geleistet. Dabei wurden über 220.000 € ausgekehrt.
Vorsitzender Klaus Schlie: „Wir sind uns im Klaren, dass diese Unterstützung weder eine Verarbeitung der Erlebnisse noch eine Wiedergutmachung darstellen kann, sie ist aber ein wichtiges Zeichen gesellschaftlicher Solidarität.“
Der Hilfsfonds arbeitet rein ehrenamtlich; Vorstandsmitglieder sind Landtagspräsident Klaus Schlie, Minister Dr. Bernd Buchholz, Minister a.D. Lothar Hay, Uwe Müller, früherer Polizeidirektor im Landespolizeiamt und Karl-Hermann Rehr, Landesgeschäftsführer a.D. der Gewerkschaft der Polizei Schleswig-Holstein.
Der Hilfsfonds verfügt fast ausschließlich über Spenden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich der Arbeit der Polizei verpflichtet fühlen. Daneben gibt es allerdings auch Bußgelder und Strafbefehle zugunsten des Fonds. Die Kontoverbindung des Hilfs- und Unterstützungsfonds lautet:
PSD Bank Kiel eG
IBAN: DE47 2109 0900 2902 9836 00
BIC: GENODEF1P11
Anschrift:
Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte
und deren Familien in Not e.V.
c/o Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Schleswig-Holstein
Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel
Tel. 0431-1221022
Fax 0431-1221020
Mobil: 0173-2095139 (Schatzmeister K.-H. Rehr)