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GdP zur Geiselnahme in der JVA Lübeck

Justizstaatssekretär muss bleiben

Kiel.

Justizstaatssekretär Dr. Eberhard Schmidt-Elsaeßer genießt hinsichtlich seiner Kompetenz und menschlichen Art höchste Wertschätzung innerhalb der Gewerkschaft der Polizei - Regionalgruppe Justizvollzug und des gesamten Justizbereiches. Er ist für die GdP ein geschätzter Gesprächspartner, der heute öffentlich geforderte Rücktritt wäre kontraproduktiv für den Strafvollzug.

Anlässlich einer Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss zu den Vorfällen in der JVA Lübeck räumte Justizstaatssekretär Dr. Eberhard Schmidt-Elsaeßer ein, dass die Strafverfolgungsbehörden besser früher hätten eingeschaltet werden sollen.

Auf dem Versäumnis einer frühzeitigen Beweissicherung basierend nun Rücktrittsforderungen zu formulieren und hinsichtlich der eigentlichen Thematik, der Geiselnahme, wieder sehr schnell „zur Tagesordnung“ überzugehen, ist nicht im Sinne der GdP.

Im Gegenteil, gerade jetzt sind die allseits geschätzte Kompetenz und die menschlichen Qualitäten des Staatssekretärs gefragt. „Von Anfang an haben wir in dieser Angelegenheit in Dr. Schmidt-Elsaeßer einen sachlichen, verbindlichen, kompetenten und auch sein eigenes Haus kritisch hinterfragenden Ansprechpartner gehabt. Wir trauen ihm durchaus zu, dass er die Dinge benennt, abstellt und nicht sofort wieder zur Tagesordnung übergeht“, so Olaf Müller, stellvertretender Vorsitzender der GdP Regionalgruppe Justizvollzug. „Es ist bedauerlich, dass die öffentlichen Diskussionen über die verübte Geiselnahme auf ein Versäumnis hinsichtlich einer frühzeitigen Beweissicherung reduziert werden.“

Der Regionalgruppenvorstand

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