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Die GdP informiert

Keine Wertschätzung für pensionierte Diensthunde

Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert monatliche Pauschale und Übernahme von Tierarztkosten für ausgediente Diensthunde

Kiel.

Während viele Bundesländer ihren Diensthundeführerinnen/-führern nach dem Ausscheiden des Polizeidiensthundes mit einer monatlichen Pauschale sowie der Übernahme der Tierarztkosten unter die Arme greifen, bildet Schleswig-Holstein mit Berlin die Ausnahme. „Hier mangelt es an Wertschätzung und Fürsorge“, kritisiert der Stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Andreas Kropius.

Sei ein Hund nicht mehr dienstlich einsetzbar, müssen die Beamtinnen und Beamten persönlich die Ruhestands- und damit Pflege- und Versorgungskosten ihrer treuen Weggefährten tragen. „Für alte und kranke Tiere kommen im Einzelfall nicht unerhebliche Summen zustande“, weiß Kropius zu berichten.
„Aber damit nicht genug“, so der GdP-Vertreter. In den meisten Fällen werde gleichzeitig auch noch der nächste Diensthund aufgezogen und ausgebildet, um die für die Landespolizei unentbehrliche Einsatzunterstützung gewährleisten zu können.

In Schleswig-Holstein werden seit knapp 100 Jahren Diensthunde zu den unterschiedlichsten Zwecken eingesetzt. Derzeit sind es rund 120 Vierbeiner, die bei der Landespolizei als Schutz-, Spür- oder Suchhunde unterschiedlichste Dienste leisteten.

Aber auch bei den aktiven Diensthunden in der Polizei sieht Andreas Kropius Anpassungen für notwendig. „Die monatliche Pauschale von 71 Euro für aktive Polizeihunde ist bundesweit am unteren Ende und muss spürbar angehoben werden“, unterstreicht der GdP-Vizechef.

Kropius weiter: „Anpacken statt Rumschnacken war der Wahlslogan der CDU im Landtagswahlkampf. Minister Grote, übernehmen Sie!“

Der Landesvorstand
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