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GdP aktuell

Kommentierung zur Entlastung vom Wechselschichtdienst

Kiel.

Der Geschäftsführende Vorsitzende der GdP Schleswig-Holstein zu den Plänen des Innenministers, die Entlastung des Wechselschichtdienstes zu verschieben

Die Belastungskonferenz der GdP in Bad Bramstedt 2014 und deren Ergebnisse zur Forderung von Wochenarbeitszeitverkürzungen in gesundheitsgefährdenden Wechselschichtdiensten sowie Verkürzungsmöglichkeiten der Lebensarbeitszeit bei langjährigen Stehzeiten in schwierigen Dienstformen war aus unserer Sicht Auftakt, innerdienstlich und politisch über Entlastungsmöglichkeiten für hochbelastete Kolleginnen und Kollegen in der Landespolizei zu diskutieren. In vielen dienstlichen Veranstaltungen, Workshops wurden unsere Forderungen inhaltlich bestätigt und somit bekräftigt. Der Höhepunkt positiver dienstlicher Befassung war dann zum Ende des letzten Jahres ein Beschluss der Behörden- und Amtsleiter einen ersten kleinen Schritt schon zum 01. August 2017 zu gehen, zwei Stunden weniger pro Woche für die Kolleginnen und Kollegen, die schon länger als 20 Jahre Wechselschichtdienst geleistet haben und weiter leisten müssen! Dieser Beschluss war sicher nicht einfach, denn die Polizeiverantwortlichen wissen um die umfänglichen und steigenden Aufgaben der Polizei. Personalverstärkungen durch jungen Nachwuchs werden wir tatsächlich erst ab 2019 nach Beendigung der Ausbildung erfahren. Aber sie wissen auch um die herausragenden Belastungen des Wechselschichtdienstes und die exponentiell ansteigenden Gesundheitsgefahren nach mehr als 20 Jahren in diesem Arbeitszeitmodell. Vielleicht teilen sie auch unsere Erwartung, dass sich dadurch möglicherweise der hohe Krankenstand etwas verringert. Hut ab vor dieser mutigen und richtigen Entscheidung.

Auch politisch passierte so einiges. In seinem Perspektivpapier vom Februar 2016 stand der Innenminister Stefan Studt zu diesen Ideen, allerdings erst ab 2019. Gut, aber dieser Zeitpunkt liegt viel zu spät. Die Belastung gerade in den letzten beiden Jahren war immens. Ministerpräsident Albig steht seit der Ernennungsfeier der frisch gebackenen ernannten Polizeiobermeisterinnen und –obermeister am 20. Januar 2017 in Travemünde öffentlich zu diesen Ideen, Innenminister Studt bekennt sich in einem Neujahrsmitarbeiterbrief Ende Januar 2017 verstärkend dazu und korrigiert seinen Zeitplan auf „beginnend noch in diesem Jahr“. Auch gut so!

Aber: Wir stellen uns doch die Frage, warum erst in der neuen Legislaturperiode? Spielt da etwa jemand auf Zeit? Wissen wir denn, wie die Landtagswahl am 07. Mai ausgeht? Wer geht in Koalitionsverhandlungen? Wie soll eine Umsetzung zum 01.08. gelingen, wenn sich nach der Wahl eine neue Landesregierung bzw. Koalition erst finden muss? Die Personalersatzplanungen in der Landespolizei müssen viel rechtzeitiger beginnen!
Die Chance, die Arbeitszeitverordnung schon jetzt zu ändern oder zumindest die sogenannte Experimentierklausel nach § 12 eben dieser Verordnung für den Polizeibereich mit Zustimmung des Ministerpräsidenten zu nutzen, wird nicht genutzt. Warum fragen wir uns? Es sind sich die politisch Verantwortlichen doch alle einig? Oder gibt es vielleicht grüne Bedenken, die es in Koalitionsverhandlungen dann nicht mehr geben soll? Fehlt der politische Mut, den die Amts- und Behördenleiter sehr verantwortungsvoll gezeigt haben?
Die politischen Positionierungen sind sehr richtig, aber: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!

Torsten Jäger
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