GdP aktuell
Landesvorstand der GdP fordert Einführung der Fachkräftezulage für Polizei und Justiz in Schleswig-Holstein
Inzwischen findet ein regelrechter „Heldenklau“ statt. Nicht nur „dataport“ mit eigenem Haustarifvertrag, sondern auch der Bund und die Kommunen zahlen besser! Bisher hatten wir keine Möglichkeiten, und die Arbeitgeberseite hat das Problem ignoriert.
Norina Gloy-Leinweber, Vorsitzende der GdP-Tarifkommission dazu:
„Ich sehe aus eigener Erfahrung als Personalrätin durch die Begleitung von Auswahlverfahren schon länger das Problem des Fachkräftemangels. Wenn wir nicht handeln, dann gewinnen und behalten wir nicht das Personal, welches wir für gute Polizeiarbeit brauchen!“
In ihrer Mitgliederversammlung im Mai 2019 hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) eine Fachkräftezulage beschlossen, die an die Regelung im Bund (TVöD‐Bund) angelehnt ist. Sie soll bei der Gewinnung und der Bindung von Fachkräften in bestimmten Bereichen (Ärztinnen/Ärzte, Ingenieurinnen/Ingenieure, Beschäftigte in der IT) einen Anreiz darstellen. Es handelt sich um eine Zahlung von monatlich bis zu 1.000 Euro, die bis zu 10 Jahren Gesamtdauer gezahlt werden kann. Diese Zulage ist nicht Teil der Tarifeinigung, sondern eine „Kann-Regelung“ für die Länder.
Wir begrüßen diesen Beschluss ausdrücklich und fordern von Verantwortlichen die Umsetzung in Schleswig-Holstein, wie es das Ministerium des Inneren und für Sport in Rheinland-Pfalz bereits getan hat.
Der Landesvorstand
Norina Gloy-Leinweber, Vorsitzende der GdP-Tarifkommission dazu:
„Ich sehe aus eigener Erfahrung als Personalrätin durch die Begleitung von Auswahlverfahren schon länger das Problem des Fachkräftemangels. Wenn wir nicht handeln, dann gewinnen und behalten wir nicht das Personal, welches wir für gute Polizeiarbeit brauchen!“
In ihrer Mitgliederversammlung im Mai 2019 hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) eine Fachkräftezulage beschlossen, die an die Regelung im Bund (TVöD‐Bund) angelehnt ist. Sie soll bei der Gewinnung und der Bindung von Fachkräften in bestimmten Bereichen (Ärztinnen/Ärzte, Ingenieurinnen/Ingenieure, Beschäftigte in der IT) einen Anreiz darstellen. Es handelt sich um eine Zahlung von monatlich bis zu 1.000 Euro, die bis zu 10 Jahren Gesamtdauer gezahlt werden kann. Diese Zulage ist nicht Teil der Tarifeinigung, sondern eine „Kann-Regelung“ für die Länder.
Wir begrüßen diesen Beschluss ausdrücklich und fordern von Verantwortlichen die Umsetzung in Schleswig-Holstein, wie es das Ministerium des Inneren und für Sport in Rheinland-Pfalz bereits getan hat.
Der Landesvorstand
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