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GdP Information

Licht, aber auch viel Schatten

Geschäftsführender Landesvorstand der GdP Schleswig-Holstein zur geplanten Besol-dungsreform von Finanzministerin Monika Heinold

Dersau.

Auf seiner Klausurtagung diskutierte der Geschäftsführende Landesvorstand der GdP unter Leitung des Landesvorsitzenden Torsten Jäger die am Freitag vorgelegten Eck-punkte der Besoldungsreform. Gelingt der Finanzministerin nun der große Wurf, wenn sie feststellt, es werde das umgesetzt, was verfassungsrechtlich geboten ist, aber das Gesetz gleichzeitig als eine Modernisierung des Besoldungsrechts anpreist? Oder ist es eine politische Reduzierung, nur das zu machen, was höchstrichterliche Urteile vom Land Schleswig-Holstein verlangen?

Politik sollte den Anspruch haben, das Beamtenrecht, die Besoldung und Versorgung aktiv zu gestalten und damit auch Wertschätzung gegenüber denjenigen zum Ausdruck zu bringen, die sich professionell und engagiert für Staat und Gesellschaft einsetzen. Dazu zählen insbesondere auch Polizisten, Justizvollzugsbeamte und natürlich unsere Versorgungsempfänger. Nach wie vor offen ist die streitige Diskussion um die Sonderzahlung bzw. das sogenannte Weihnachtsgeld.
        Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig im März 2021 entschieden, dass die Beamtinnen und Beamten in zahlreichen Besoldungsgruppen nicht ausreichend alimentiert werden - und das schon seit 2007. Bevor es möglicherweise zu größeren Nachzahlungen kommt, muss allerdings noch das Bundesverfassungsgericht darüber befinden. Ob die angekündigten Besoldungsstrukturverbesserungen für eine verfassungskonforme Besoldung und Versorgung ausreichen, bleibt abzuwarten.

        Dennoch: Jedes Jahr zum Jahreswechsel erhalten die Beamtinnen und Beamten in diesem Zusammenhang ein Schreiben des Finanzministeriums zum laufenden Rechtsstreitverfahren. Es wird auf die zur Rede stehenden Musterverfahren sowie ausstehende juristische Entscheidungen verwiesen und die Gleichbehandlung ALLER bei „wider Erwarten“ erfolgenden rechtskräftigen höchstrichterlichen Verurteilungen des Landes zugesagt. Ein solches Vorgehen ist fair und im Bundesvergleich bei weitem nicht überall üblich. Das ist anzuerkennen.

        Aktuell hält die Landesregierung Wort, die vielen auch vertraulichen Gespräche und Austausche führen zu einem Ergebnis, das in vielen Bereichen in die richtige Richtung weist.

        Die Maßnahmen aus dem Besoldungsstrukturpaket, dazu gehören die Stärkung der Eingangsbesoldung, die inhalts- und zeitgleiche Übertragung des kommenden Tarifergebnisses auf Besoldung und Versorgung und die zum 1. Juni 2022 (bereits zum 1. Juni 2021 gab es plus 0,4%) vorgesehene weitere Erhöhung um 0,6% sollen durch Gesetzgebungsverfahren in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Die Verhandlungsergebnisse der Landesregierung u.a. mit dem DGB unter Beteiligung von GEW, Verdi und GdP scheinen somit in eine verlässliche Umsetzung zu münden.

        Die jetzt geplante ergänzende Umsetzung einer amtsangemessenen Alimentation kinderreicher Familien ist ein sozialer und richtiger Weg. Die offenbar vorgesehene Abhängigkeit erhöhter Zuschläge vom Familieneinkommen ist allerdings zweifelhaft und kritisch. Kommt es auf die Ehe an, soll meine Ehefrau oder mein Ehemann seine Arbeitszeit verlängern und damit „zu viel“ verdienen, und der Familienzuschlag wieder sinken? Soll ich überhaupt heiraten? Wie groß ist der zu erwartende Verwaltungsaufwand? Mindestens gibt es hier eine Menge rechtlicher, aber auch familien- und frauenpolitischer Fragezeichen!

        Die Ankündigung, den Eigenanteil der Heilfürsorge von 1,4% auf 1 % zu senken, ist zwar nicht der ganz große Wurf, geht aber in die richtige Richtung – zur Rückkehr in eine echte freie Heilfürsorge. Auch die Ankündigung, Zulagen zu dynamisieren, ist richtig, beispielsweise wurden die Polizei- und Justizvollzugszulage durch Inflation jahrelang entwertet und damit auch die Wertigkeit des Polizeivollzugs- und Justizvollzugsdienstes. Was fehlt, ist die Ruhegehaltfähigkeit dieser Zulage – auch unsere Versorgungsempfänger haben ein Berufsleben lang ihren Buckel für den Staat hingehalten.

        Die Begrenzung des Wegfalls des Selbstbehaltes in der Beihilfe nur auf die Besoldungsgruppen A6 bis A9 ist ungenügend und kritisch zu bewerten – auch hier gehen unsere Versorgungsempfänger wohl weitgehend leer aus – das kann und darf nicht sein. Anders als andere Beamtinnen und Beamte erfahren sie bei Eintritt in den Ruhestand beim Übergang von der Heilfürsorge in die Beihilfe ohnehin schon eine Verschlechterung der Krankenversicherungssituation.

        Der Geschäftsführende Landesvorstand

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