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GdP Information

Lücken in der Versorgung von Polizistinnen und Polizisten schließen

Austausch der GdP mit der Polizeibeauftragten

In dieser Woche kamen in einer Videokonferenz die Polizeibeauftragte Samiah El Samadoni, ihre Mitarbeiterin Heide von Petersdorff sowie für die GdP Schleswig-Holstein neben dem Landesvorsitzenden Torsten Jäger, sein Stellvertreter und Vorsitzender des Hauptpersonalrates in der Landespolizei Andreas Kropius sowie die Geschäftsführerin Susanne Rieckhof zusammen.

Ergänzend zu dem von der Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack unterstützten Fürsorgeleitfaden in der Landespolizei bedarf es aus Sicht der Polizeibeauftragten und auch des GdP-Vorstandes einer rechtlichen Konkretisierung und verbindlichen Regelung für die Lücken, die sich im Beamtenversorgungsrecht aktuell zeigen. Die Anerkennung als Dienstunfall bei Covid-Infektionen im dienstlichen Kontext ist zwar nicht unmöglich, aber denkbar schwierig durchzusetzen. Auch die Anerkennung als Berufskrankheit durch nachweisbar gefährdende Einsatzgeschehen in einer Pandemiesituation ist zurzeit nicht möglich.

        Dazu müssen die bisherigen Bestimmungen des Beamtenversorgungsgesetzes angepasst und verändert werden. Die Beweislast darf nicht allein beim erkrankten Kolleginnen und Kollegen liegen. Hier sind mindestens beschränkt auf Pandemiezeiten Beweiserleichterungen in schwierigen Lebenssituationen angezeigt.

        Die Polizeibeauftragte und die GdP werden dazu mit den demokratischen Parteien und Fraktionen im schleswig-holsteinischen Landtag das Gespräch suchen und dafür werben, gesetzlich verbindliche Regularien zu schaffen.
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