GdP Information
Lücken in der Versorgung von Polizistinnen und Polizisten schließen
Austausch der GdP mit der Polizeibeauftragten
Ergänzend zu dem von der Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack unterstützten Fürsorgeleitfaden in der Landespolizei bedarf es aus Sicht der Polizeibeauftragten und auch des GdP-Vorstandes einer rechtlichen Konkretisierung und verbindlichen Regelung für die Lücken, die sich im Beamtenversorgungsrecht aktuell zeigen. Die Anerkennung als Dienstunfall bei Covid-Infektionen im dienstlichen Kontext ist zwar nicht unmöglich, aber denkbar schwierig durchzusetzen. Auch die Anerkennung als Berufskrankheit durch nachweisbar gefährdende Einsatzgeschehen in einer Pandemiesituation ist zurzeit nicht möglich.
Dazu müssen die bisherigen Bestimmungen des Beamtenversorgungsgesetzes angepasst und verändert werden. Die Beweislast darf nicht allein beim erkrankten Kolleginnen und Kollegen liegen. Hier sind mindestens beschränkt auf Pandemiezeiten Beweiserleichterungen in schwierigen Lebenssituationen angezeigt.
Die Polizeibeauftragte und die GdP werden dazu mit den demokratischen Parteien und Fraktionen im schleswig-holsteinischen Landtag das Gespräch suchen und dafür werben, gesetzlich verbindliche Regularien zu schaffen.
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