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Entscheidung beim Verwaltungsgericht am 20. September

Neues zum Thema "Sonderzahlung" (Weihnachtsgeld)

Kiel / Schleswig.

Nach gut zehn Jahren ist es am 20. September endlich soweit: Mit großer Spannung wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Schleswig über neun Klagen erwartet, in denen die Streichung beziehungsweise Kürzung des Weihnachtsgeldes im Jahr 2007 rechtlich beklagt wird.

Unter den Klägern befinden sich zwei Kollegen der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die seinerzeit mit GdP-Rechtsschutz für eine „Amtsangemessene Alimentation bei Wegfall der Sonderzahlung“ vor Gericht gezogen sind. Auf diese Musterverfahren der GdP-Kollegen richten sich die Hoffnungen der Beamtinnen und Beamten der Landespolizei.

Für die Landesregierung ist der öffentliche Prozess bei der zuständigen 11. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts mit einem Milliardenrisiko verbunden. Sollte im Falle einer „rechtskräftigen richterlichen Verurteilung des Landes“ eine Unteralimentation festgestellt werden, kämen nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz alle Beamtinnen und Beamten – auch ohne Antrag – in den Genuss der Neufestsetzung der Sonderzuwendung.


Es sei mit einer Entscheidung zu rechnen, habe ein Gerichtssprecher laut vorliegender Pressemeldungen signalisiert. Sollte das Gericht der Auffassung sein, die Beamten in Schleswig-Holstein seien unteralimentiert, würde es einen Vorlagebeschluss fassen. Dann ginge die Sache ans Bundesverfassungsgericht, das entscheiden müsse, hieß es in der Pressmeldung. Sollten die GdP-Kläger vor dem Verwaltungsgericht verlieren, könnten sie Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig einlegen.
Unterstützt wird die GdP-Forderung nach Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes aktuell von der Opposition im Landtag, unter anderem der SPD.


Zuletzt hatte der Stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Andreas Kropius bei einem Gespräch einer DGB-Delegation mit Ministerpräsident Daniel Günther im Juli die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes thematisiert (die GdP berichtete). Demselben Ziel diente auch eine öffentliche GdP-Protestveranstaltung im November vergangenen Jahres in Lübeck.


Der Stachel des Wortbruchs der damaligen CDU-SPD-Landesregierung unter Ministerpräsident Peter Harry Carstensens sitze bis heute tief bei den Beamtinnen und Beamten der Landespolizei, so der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger. Carstensen hatte seinerzeit beim Landesdelegiertentag der GdP in Harrislee öffentlich den Erhalt des Weihnachtsgeldes für die Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein zugesichert, nur Wochen später seine Zusage wieder einkassiert und damit landesweit und über Monate massive Protestaktionen der GdP ausgelöst. „Ein mehr als 10-jähriges gerichtliches Streitverfahren im Stillstand hat nichts mit Wertschätzung gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen zu tun. Wir fordern eine klare politische Positionierung der Landesregierung mit der Finanzministerin zur Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes! Nur so haben wir in Schleswig-Holstein die Chance aufzuholen, um die hintersten Plätze im bundesweiten Besoldungs- und Versorgungsranking zu verlassen“. Eine formidable Haushaltslage mit sprudelnden Steuereinnahmen lasse eine entsprechende Entscheidung der Landesregierung zu, so Jäger abschließend.

Text/Archivfotos: Thomas Gründemann
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