Zum Inhalt wechseln

GdP aktuell

Offener Brief an Innenminister Grote

Sehr geehrter Herr Innenminister Grote,

die GdP in Schleswig-Holstein begrüßt die nahende Veränderung in der Arbeitszeitverordnung. Es wird ein erster wesentlicher Schritt zur gesundheitsförderlichen Entlastung von langjährigen Wechselschichtdienstleistenden durch sukzessive Reduzierung der Wochenarbeitszeit sein. Das ist gut und richtig, wir sind sehr froh, dass damit die konsequent geforderten Maßnahmen gegen einen hohen Krankenstand in der Landespolizei seit der GdPBelastungskonferenz 2014 in Bad Bramstedt in politisches Handeln umgesetzt werden. Die Gespräche, die wir mit dem DGB in der Staatskanzlei zur ersten Entwurfsfassung geführt haben, werden hoffentlich zu der von uns geforderten Änderung führen, es darf sich nicht um eine Kann-Bestimmung handeln, und Teilzeitarbeit muss angemessene Berücksichtigung finden. Wir gehen davon aus, dass das Regierungskabinett Anfang Februar 2018 richtige Entscheidungen treffen wird.
Mit großer Sorge müssen wir allerdings erhebliche Unruhe in der Landespolizei zur Kenntnis nehmen. Aus vielen Bereichen des Landes erreichen uns Hinweise, die die geplante Umsetzung der Verordnung heftig kritisieren. Offensichtlich plant die Landespolizeiführung bei der Definition von Wechselschichtdienststellen eine Orientierung lediglich an tradierten Organisationsformen, ohne die tatsächlichen Nachtdienstbelastungen zu betrachten. Bei der Zielrichtung Entlastung kann eine solche eindimensionale Sichtweise nicht richtig sein, zumal die Organisation der Dienstpläne in der Landespolizei extrem heterogen und kaum mehr vergleichbar ist.
Sehr geehrter Herr Grote, wir möchten Sie daher bitten, sich dieses Themas dringend anzunehmen, damit die positiven politischen Absichten sich nicht in der Wirkung völlig verkehren.

 Bitte sorgen Sie dafür, dass ein angepasster Arbeitszeiterlass für die Landespolizei auf den Weg gebracht wird, denn das fordern wir seit Jahren. Viele ungelöste Arbeitszeitfragen bedürfen dringend einer Regelung.
 Bei der Umsetzung der Arbeitszeitverordnung, der Novellierung des Arbeitszeiterlasses, bei der Definition von Wechselschichtdienststellen und bei der Prüfung von individuellen Anspruchsberechtigungen müssen die Personalräte der Landespolizei durch Mitbestimmung beteiligt werden.
 Bei der Festlegung von Wechselschichtdienststellen und der individuellen Berechtigung muss der Kerngedanke der Entlastung und gezielten Gesundheitsförderung im Vordergrund stehen. Lassen Sie auf die Belastung und nicht die Organisationsform schauen!

Ich darf an dieser Stelle daran erinnern, dass die GdP deutlich weitergehende Vorschläge, die in dienstlichen Arbeitsgruppen bestätigend aufgenommen wurden, in der Belastungskonferenz erarbeitet hat. Hierzu zählt die Reduzierung der Lebensarbeitszeit durch vorgezogenen Ruhestandseintritt ohne Versorgungsabzüge ab dem 60. Lebensjahr je nach Verweildauer/Stehzeit im Wechselschichtdienst und/oder Schwerpunktdienst. Wir begrüßten, wenn Sie diesen Gedanken konkret in die aktuellen Diskussionen einbringen.

Mit freundlichen Grüßen



Torsten Jäger
Landesvorsitzender
Zum offenen Brief als pdf-Dokument
This link is for the Robots and should not be seen.