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GdP aktuell

Papier zur Attraktivitätssteigerung der Landespolizei Schleswig-Holstein

Kiel.

Laut Presse arbeitet die Landesregierung an einem neuen Konzept für einen attraktiveren Öffentlichen Dienst. Dieses soll 2019 vorliegen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte ihr Konzept bereits begonnen zu schreiben, als Anfang des Jahres 2018 die Frist für Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz bei der Landespolizei zum dritten Mal verlängert worden war. Nun ist das Papier im Landesvorstand verabschiedet worden. Damit wird konkret die Landesregierung gefordert, den Polizeiberuf attraktiv und zukunftssicher zu gestalten.

Zur Attraktivitätssteigerung der Ausbildung bei der Landespolizei sind nach Auffassung der GdP folgende Ansätze und Maßnahmen denkbar:
    · Freier ÖPNV für Studierende
      An den Universitäten und Fachhochschulen im Land haben die Studierenden die Möglichkeit, ein Semesterticket zu nutzen. Diese Möglichkeiten sollen auf die Studierenden der FHVD in Altenholz übertragen werden.
    · Kostenlose Unterkünfte an der FHVD
      Aufgrund der hohen Mieten in Altenholz und Kiel sollten kostenlose Unterkünfte für die Studierenden zur Verfügung gestellt werden.
    · Erweiterte Kapazitäten an der PDAfB
      Durch die hohen Einstellungszahlen in Eutin läuft die Ausbildung an den Kapazitätsgrenzen. Ausfälle von Unterkünften, Unterrichtsräumen und Lehrpersonal können nicht oder nur sehr schwierig kompensiert werden. Hier müssen weitere Möglichkeiten geschaffen werden, um Bewerbungsspitzen abfangen zu können und auch mehr geeignete Bewerber auszubilden.
    · Erhöhte Anwärterbezüge
      Um mit der Wirtschaft um gut bezahlte und qualifizierte Auszubildende zu konkurrieren, sind die Anwärterbezüge zu erhöhen.
    · Bessere Aufstiegschancen aus dem mittleren Dienst
      Die Kolleginnen und Kollegen, die die Ausbildung im mittleren Dienst durchlaufen haben, müssen gute Perspektiven haben, die Qualifizierung für den gehobenen Dienst abzulegen. Hier sollten mindestens 50 Plätze für Aufsteigerinnen und Aufsteiger pro Jahr vorgehalten werden.

Neben den Verbesserungen für die Anwärterinnen und Anwärter sind aber auch Attraktivitätssteigerungen für die bereits ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen nötig. Hier sind insbesondere folgende Maßnahmen denkbar:
    · Rückkehr zur freien Heilfürsorge und Wegfall der Eigenbeteiligung von 1,4%
      Alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bezahlen 1,4% ihres Grundgehaltes für die Heilfürsorge. Im Abgleich mit anderen Bundesländern stellt dies eine Benachteiligung dar. Der Eigenanteil sollte gestrichen werden. Dies würde einer Gehaltserhöhung gleichkommen.
    · Wochenarbeitszeitverkürzung
      Die Beamten im Land Schleswig-Holstein haben eine Wochenarbeitszeit von 41 Stunden. Dies führt insbesondere im Schichtdienst zu einer Überlastung. Aber auch für die Kolleginnen und Kollegen des Tagesdienstes sind 41 Stunden im Vergleich zur Wirtschaft eine erhebliche Mehrbelastung. Im Wechselschichtdienst ist die Wochenarbeitszeit generell auf 35 Stunden zu reduzieren. Aber auch in allen anderen Bereichen fordern wir eine 38-Stunden-Woche. Nur so sind auch im Polizeiberuf mit seinen Unabwägbarkeiten bessere Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatem zu erreichen. Das ist für junge Menschen ein wichtiges Attraktivitätsmerkmal.
    · Hilfsfonds bei Ablehnung § 83 LBG
      In der Vergangenheit wurden durch Kolleginnen und Kollegen private Arzttermine, Konzerte und auch Reisen für den Dienst abgesagt.
      Die abgesagten Veranstaltungen wurden dann durch Ärzte in Rechnung gestellt bzw. Tickets sind verfallen. Das Land ist nicht eingetreten und sieht keine Möglichkeit, die entstandenen Kosten zu übernehmen. Dies ist ein verheerendes Signal an die Kolleginnen und Kollegen. In Zukunft werden sich diese eher für den privaten Termin entscheiden, als aktuelle Fälle zu bearbeiten. Hier muss das Land dringend eine Regelung finden, um die Kolleginnen und Kollegen zu entschädigen. Die Unplanbarkeit des Dienstes darf nicht zu wirtschaftlichem Schaden der Kolleginnen und Kollegen führen.
      · Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld)
        Im Jahre 2007 wurde den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes das Weihnachtsgeld gestrichen. Begründung war die desolate Haushaltslage. Über zehn Jahre später hat sich der Haushalt des Landes erholt. Zum zweiten Mal in Folge konnte ein Überschuss erzielt werden. Die Landespolizei hat in der Flüchtlingskrise Herausragendes geleistet. Anerkannt ist eine Unterdeckung von 500 Stellen. Hier sollte das Land seine Mitarbeiter wertschätzen und als Anerkennung wieder für alle ein Weihnachtsgeld zahlen. Ein irrwitziges Klageverfahren gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes feierte 10-jährigen Geburtstag. Das versteht keiner mehr. Die Landesregierung soll Wertschätzung erweisen. Wenn die Streichung ein Sonderopfer in schwierigen Zeiten war, dann ist es jetzt bei florierendem Haushalt zwingend, diesen Weg zu korrigieren!
      · Übernahme der kompletten Vermögenswirksame Leistungen
        Attraktive Arbeitsgeber übernehmen den kompletten Anteil der vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von monatlich 39,88 € (bzw. 40,00 €) und nicht nur einen Betrag von 6,65 €. Neben der Steigerung der Attraktivität des Arbeitsplatzes hätten Sparmaßnahmen der Mitarbeiter zur Folge, dass alle sechs Jahre das Ersparte wieder in die Wirtschaft des Landes fließen würde.
      · Förderung von privaten Fortbildungsmaßnahmen
        In Bereichen wie der IT- oder Wirtschaftskriminalität oder auch im Bereich islamistischer Terror sind spezielle Kenntnisse erforderlich. Hierfür benötigt die Landespolizei speziell geschultes Personal. Bereits jetzt gibt es Polizeibeamte und Tarifkräfte, die neben ihren normalen Tätigkeiten in der Freizeit einen entsprechenden Studiengang absolvieren. Solche Vorhaben und Tätigkeiten sollten durch den Dienstherren unterstützt und gefördert werden, um fachkundiges motiviertes Personal zu erhalten.

    Hintergrund der Forderungen: Mit 2.766 Bewerbern hatten sich 1.000 junge Menschen weniger bei der Landespolizei beworben als noch ein Jahr zuvor. Insgesamt sollen 400 Menschen bei der Landespolizei ausgebildet werden. Ob alle Ausbildungsplätze besetzt werden können, ist fraglich. Die Landespolizei ist dringend auf den Nachwuchs angewiesen. Ziel ist, bis 2023 500 Kolleginnen und Kollegen zusätzlich in der Landespolizei zu beschäftigen. Diese Stellenmehrungen sind dringend erforderlich und dulden keinen Aufschub. Seit Jahren arbeitet die Polizei an und über der Belastungsgrenze und kann die zusätzliche Arbeit nur unter großen Kraftanstrengungen auffangen. Die Gründe für die zurückgehenden Bewerberzahlen sind vielschichtig. Diese dürften im demografischen Wandel, an den Bildern des G-20-Gipfels in Hamburg im Juli 2017, an kaum verlässlichen Arbeitszeiten, aber auch an vielen gewalttätigen Übergriffen auf Polizei und Rettungskräfte und an attraktiveren Arbeitsplätzen in der Wirtschaft liegen.

    Der Landesvorstand
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