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Presseinfo

Polizei muss Handeln von Regierung und Polizeiführung vertrauen können

Bad Bramstedt.

Der Landesvorstand der Gewerkschaft der Polizei hat zehn Tage nach der Landtagswahl seine Erwartungen an eine neue Landesregierung formuliert. Mit Blick auf die laufenden Koalitionsverhandlungen stellte der Geschäftsführende GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger in einem Pressegespräch die in einem Positionspaper zusammengefassten Ergebnisse einer Landesvorstandssitzung in Bad Bramstedt vor.

Die Bürger müssen dem Rechtsstaat und Polizeibeschäftigte dem Handeln von Regierung und Polizeiführung vertrauen können“, unterstrich Jäger.
Torsten Jäger weiter:
• In Schleswig-Holstein gibt es für die zu bewältigenden Aufgaben zu wenig Polizistinnen und Polizisten, innerhalb der kommenden fünf Jahre bedarf es einer Personalverstärkung um 500 Polizeivollzugs- und 100 Verwaltungsstellen.
• Eine anforderungsgerechte Bezahlung für die Polizeibeschäftigten muss gewährleistet werden.
• Wir wollen eine moderne, motivierte, gut ausgebildete und ausgerüstete sowie gesunde Bürgerpolizei! Eine Entlastung insbesondere in hoch belasteten Dienstformen (beispielsweise durch Wochenarbeitszeitreduzierung im Wechselschichtdienst) ist wichtig. Der Einstieg in die Wochenarbeitsreduzierung muss in einem ersten Schritt schnellstmöglich umgesetzt werden.
• Die Polizeizulage muss wieder ruhegehaltsfähig und das Zulagensystem insgesamt verbessert werden!

Kriminalitätsentwicklungen und Terrorgefahr haben die Innere Sicherheit zu einem sehr wesentlichen gesellschaftlichen, politischen Thema gemacht. Aus GdP Sicht ist in diesem Bereich immer auch die Prävention von hoher Bedeutung: Die Polizeigesetze der Länder, in Schleswig-Holstein das Landesverwaltungsgesetz (LVwG), dienen diesem präventiven Schutz der Rechtsgüter „Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum“. Im Gegensatz dazu dient das Strafprozessrecht der Verfolgung von Straftaten. Ne-
gativ ausgedrückt kommt dies erst zu einem Zeitpunkt zum Tragen, „wenn es eigentlich schon zu spät ist“!

Deshalb fordert die Gewerkschaft der Polizei:
• Eine Länderübergreifende Harmonisierung der Polizeigesetze
• Hinreichend bestimmte gesetzliche Handlungsgrundlagen
• Vielfältige Verbesserungen zur präventiv notwendigen Überwachung von Telekommunikation und Telemedien
• Schaffung von Schleierfahndungsmöglichkeiten im Grenzbereich – die jüngsten Änderungen des § 180 LVwG rückgängig machen
• Verbesserung und Konkretisierung von Möglichkeiten zur offenen Videoüberwachung auch durch den Einsatz von Drohnen
• Absenkung der Anforderung zur Anlage von Kriminalakten.
Die Kriminalaktenanlage ist in Schleswig-Holstein mit schwierigen Prognoseanforderungen verbunden, das bewirkt verhältnismäßig wenig angelegte Akten und möglicherweise wichtigen Informationsverlust.

Die Terrorübung Pandora im vergangenen Monat hat deutlich gezeigt, dass neben vielen ethischen auch weitere rechtliche Fragen zu diskutieren sind:
• Gibt es für Polizeibeamte eine Pflicht zu Aufopferung?
• Beim Vorgehen gegen Terroristen muss leider über die gezielte Tötung rechtlich und ethisch diskutiert werden.


Für Nachfragen steht Torsten Jäger telefonisch unter 0176/21978183 gerne zur Verfügung.

Nr. 37 / 2017 - Kiel, 19. Mai 2017


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V.i.S.d.P. Dr. Susanne Rieckhof
Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Schleswig-Holstein
Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel,
Telefon: 0431-122.1016 / Telefax: 0431-17092
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