Zum Inhalt wechseln

GdP aktuell

Innenminister Grote hält sein Wort

GdP: Der praktischen Umsetzung der Wochenarbeitszeitverkürzung für schichtdienstbelastete Polizisten steht nichts mehr im Wege

Kiel.

Nach Maßgabe von Innenminister Hans-Joachim Grote werden alle Polizeibeamtinnen und -beamte, die mindestens 440 Nachtdienststunden im Jahr leisten, von einer Reduzierung der Wochenarbeitszeit profitieren.

Auf eine aktuelle Anfrage der Gewerkschaft der Polizei bestätigte der Minister seine Entscheidung. „Wir freuen uns, dass der Innenminister das Interpretationswirrwarr um die Anerkennung beziehungsweise des Adressatenkreises der von dieser Regelung Begünstigten beendet hat und das Personalmanagement die Bearbeitung nun endlich konkret fortsetzen kann“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger. Die Unruhe der betroffenen Kolleginnen und Kollegen über die lange Ungewissheit hatte sich in der Landespolizei bereits breit gemacht, so Jäger. „Mit der verbindlichen Festlegung des Adressatenkreises durch den Innenminister hoffen wir, die Wogen glätten zu können“, ergänzte der GdP-Landesvorsitzende.

Kerngedanke sei die Entlastung und damit eine gezielte Gesundheitsförderung. „Eine Definition, die sich an den tatsächlichen Nachtdienstbelastungen orientiert, ist deshalb ein richtiger Schritt“, unterstrich der GdP-Landesvorsitzende.


Wichtig: Der § 10 der Arbeitszeitverordnung war auf Empfehlung der „AG Kompensation von Belastungen im Polizeivollzugsdienst“ (2015) bereits zum 01.03.2018 geändert worden. Die Wochenarbeitszeit für Angehörige des Wechselschichtdienstes kann damit gestaffelt reduziert werden (mehr als 20 Jahre WSD - 39 Stunden zum 01.03.2018; mehr als 10 Jahre WSD – 40 Stunden zum 01.01.2019).


Ausweislich eines Amts- und Behördenleiterprotokolls hatte Innenminister Grote „durch unmittelbare Intervention der GdP“ Anfang Februar entschieden, dass alle Polizeibeamtinnen und -beamten von einer Stundenreduzierung profitieren sollen, die mindestens 440 Nachtdienststunden im Jahr leisten und auf einer Dienststelle mit durchgehender Besetzung arbeiten.


„Mit der getroffenen Regelung können nun grundsätzlich alle Polizistinnen und Polizisten, unabhängig davon, wo sie ihren Dienst verrichten, in die Prüfung einbezogen und ungerechtfertigte  Ausschlüsse vermieden werden. Das war mir sehr wichtig“, stellte Innenminister Grote fest.


„Damit leistet der Innenminister einen maßgeblich Anteil an der gesundheitsförderlichen Entlastung von langjährigen Wechselschichtdienstleistenden durch die sukzessive Reduzierung der Wochenarbeitszeit. Nach dieser Entscheidung steht einer praktischen Umsetzung der Wochenarbeitszeitverkürzung nun nichts mehr im Wege“, so Torsten Jäger.



Der Landesvorstand
Zum Flugblatt als pdf-Datei
This link is for the Robots and should not be seen.